Mo-Do von 8-12 und 13-16 Uhr | Fr von 8-12 und 13-15 Uhr
Kurzgefasst übernimmt Ihr Lieferant im Zusammenhang mit der Netznutzung folgende Aufgaben:
- Anmeldung Ihrer Entnahmestelle vor Lieferbeginn
- Einspeisung Ihres prognostizierten Energiebedarfes ins Netz
- Kostentragung für von dieser Prognose abweichende Energieentnahme
- Bezahlung der Netzentgelte einschließlich Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung (Preisblatt 3), Zuschläge gemäß KWKG, gemäß §19 (2) StromNEV, gemäß §17f EnWG und gemäß §18(1) AbLaV (Preisblatt 6), Konzessionsabgabe sowie Umsatzsteuer (derzeit 19%) an uns als Verteilnetzbetreiber
Falls Sie mit Ihrem Lieferanten einen reinen Energieliefervertrag (d.h. exklusive Netznutzung und Netzentgelten) abschließen wollen, müssen Sie die Netznutzung selbst wahrnehmen. Dazu schließen wir einen Netznutzungsvertrag mit Ihnen ab, in dem alle Rechte und Pflichten dieses Rechtsverhältnisses geregelt sind. Die Netzentgelte für die Nutzung unseres Stromnetzes rechnen wir dann direkt mit Ihnen ab. Die übrigen oben aufgeführten Aufgaben (Anmeldung, Energieeinspeisung etc.) müssen aber weiterhin von Ihrem Lieferanten erledigt werden.
Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher (BNetzA-Muster mit Ergänzungen)
(gültig ab 01.04.2018)
Netznutzungsvertrag
Anlage a zum Netznutzungsvertrag: Netzentgelte Strom
Anlage b zum Netznutzungsvertrag: Kontaktdatenblatt
Anlage f zum Netznutzungsvertrag: Angaben zur Entnahmestelle
Musterverträge
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilnetzen gemäß § 110 EnWG nach KoV X
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen
Anlage 1: Netzentgelte Gas
Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung
Anlage 6: § 18 NDAV
Anlage 7: Begriffsbestimmungen
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilnetzen gemäß § 110 EnWG nach KoV IX
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen
Anlage 1: Netzentgelte Gas
Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung
Anlage 6: § 18 NDAV
Anlage 7: Begriffsbestimmungen
Marktgebiete
Gemäß Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ist ein Marktgebiet die Zusammenfassung gleichgelagerter und nachgelagerter Netze, in denen Transportkunden gebuchte Kapazitäten frei zuordnen, Gas an Letztverbraucher ausspeisen und in andere Bilanzkreise übertragen können.
Das Gasnetz der e-netz Südhessen ist mehreren Marktgebieten zugeordnet. Die initiale Marktgebietszuordnung kann nachfolgendem Dokument entnommen werden:
Initiale Marktgebietszuordnung
Bei Eingabe Ihrer Zählernummer und Postleitzahl wird das Ihnen zugeordnete Marktgebiet angezeigt.