Mo-Do von 8-12 und 13-16 Uhr | Fr von 8-12 und 13-15 Uhr
Allgemeine Bedingungen
Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE)
Musterverträge
Lieferantenrahmenvertrag Strom (gültig ab 01.04.2018)
Lieferantenrahmenvertrag zur Netznutzung (Wortlaut gemäß Beschlusses BK6-17-168)
Anlage a zum Lieferantenrahmenvertrag: Netzentgelte Strom
Anlage b zum Lieferantenrahmenvertrag: Kontaktdatenblatt
Auftrag zur Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung)*Kosten für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Netz- bzw. Anschlussnutzung der e-netz Südhessen AG
*Die e-netz Südhessen bietet neben dem Excel-Formular zusätzlich einen elektronischen Meldeweg für die Anweisung zur Sperrung an. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen zum Vertragsmanagement, die Sie dem Kontaktdatenblatt entnehmen können. Bei Nutzung des elektronischen Meldeweges kommt der Vertrag gemäß BNetzA Beschluss BK6-17-168 mit einer Ergänzung in § 10 Nr. 6 zur Anwendung.
Lieferantenrahmenvertrag Strom (BNetzA-Wortlaut mit Ergänzung)
Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher (BNetzA-Muster mit Ergänzungen)
(gültig ab 01.04.2018)
Netznutzungsvertrag
Anlage a zum Netznutzungsvertrag: Netzentgelte Strom
Anlage b zum Netznutzungsvertrag: Kontaktdatenblatt
Anlage f zum Netznutzungsvertrag: Angaben zur Entnahmestelle
Informationen und Ansprechpartner zum Datenaustausch finden Sie unter folgendem Link: www.cc-edifact.de
Netzentgelte
Netzentgelte Strom
(voraussichtlich gültig ab 01.01.2020)
Netzentgelte Strom
(gültig ab 01.01.2019)
Netzentgelte Strom
(gültig von 01.01.2018 bis 31.12.2018)
Referenzpreisblatt
zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Letztverbraucher, deren Jahreshöchstlastbeitrag vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast ihrer jeweiligen Netz- oder Umspannebene abweicht, können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) ein individuelles Netzentgelt vereinbaren.
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster erfolgte gemäß den Vorgaben der Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte der Bundesnetzagentur vom 11. Dezember 2013 (BK4-13-739). Als Datenbasis wurden entsprechend die Lastgangdaten des Referenzzeitraums vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019 verwendet.
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV
Erreicht die Stromabnahme an einer Abnahmestelle sowohl eine Benutzungsstundenzahl von mindestens 7000 Stunden im Jahr als auch einen Stromverbrauch von mehr als 10 GWh pro Jahr, ist für die Abnahmestelle ein individuelles Netzentgelt anzubieten. Dieses individuelle Netzentgelt beträgt nach § 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV:
1. mind. 7000 Benutzungsstunden -> 20 % des veröffentlichten Netzentgeltes
2. mind. 7500 Benutzungsstunden -> 15 % des veröffentlichten Netzentgeltes
3. mind. 8000 Benutzungsstunden -> 10 % des veröffentlichten Netzentgeltes
Festlegung zur sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV
Für die nachfolgenden Entnahmestellen wurden individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 3 StromNEV festgelegt. Die Entnahmestellen werden bezüglich ihres Entgeltes im Übrigen so gestellt, als seien sie direkt an die vorgelagerte Netz- oder Umspannebene angeschlossen.
Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV
Einspeiser - Direktvermarktung
Festlegung "Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)"
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. Januar 2015 die Festlegung "Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)", kurz MPES 2.0, veröffentlicht. Die bisherige Festlegung MPES 1.0 wird damit mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 abgelöst.
Bereits ab 20. Februar 2015 müssen Anlagenbetreiber und Direktvermarktungsunternehmen für bestimmte Meldevorgänge ein neues Formular verwenden.
Die Aktualisierung der Festlegung wurde insbesondere aufgrund der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 1. August 2014 notwendig (EEG 2014), mit der u. a. neue Vorgaben für die Veräußerung des Stroms aus EEG-Anlagen erlassen wurden.
Gemäß des o. g. Beschlusses (BK6-14-110) der BNetzA vom 29.01.2015 haben Anmeldungen zur Direktvermarktung ausschließlich an eine vom Netzbetreiber veröffentlichte E-Mail-Adresse zu erfolgen.
Für Meldungen mittels Meldeformular der Bundesnetzagentur verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse: eeg@e-netz-suedhessen.de
Für elektronische EDIFACT-Mitteilungen bitte ausschließlich folgende E-Mail-Adresse verwenden:
1:1-Kommunikationsadresse:vnbrmn-7763@es-edifact.de
Den Beschluss der Bundesnetzagentur finden Sie unter folgendem Link: Festlegung "Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)"
Verlustenergie
Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2021
Die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie ist abgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2021
Muster-Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2021
Lieferlastgang im Stundenraster für die Lose 2 und 3
Ausschreibungsergebnisse
Los | alpha | beta | gamma |
1 | 1,0000 | 0,0000 | 0,05 |
2 | 0,5016 | 0,4984 | 0,16 |
3 | 0,7993 | 0,2691 | -0,72 |
Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2019
Kurzfristkomponente
Die Ausschreibung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie ist abgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2019 (Kurzfristkomponente)
Muster-Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2019 (Kurzfristkomponente)
Ausschreibungsergebnisse
Kurzfristkomponente: 500,00 EUR pro Jahr
Die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie ist abgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2019
Muster-Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2019
Lieferlastgang im Stundenraster für die Lose 2 und 3
Ausschreibungsergebnisse
Los | alpha | beta | gamma |
1 | 1,0000 | 0,000 | 0,1 |
2 | 0,8295 | 0,2287 | 0,18 |
3 | 0,8295 | 0,2287 | 0,18 |
Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017
Die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie ist abgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017
Muster-Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2017
Lieferlastgang im Stundenraster für die Lose 2 und 3
Ausschreibungsergebnisse
Los | alpha | beta | gamma |
---|---|---|---|
1 | 1,0000 | 0,000 | 0,07 |
2 | 0,5584 | 0,4416 | 0,08 |
3 | 0,5584 | 0,4416 | 0,08 |
Kurzfristkomponente
Die Ausschreibung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie ist abgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017 (Kurzfristkomponente)
Mustervertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2017 (Kurzfristkomponente)
Ausschreibungsergebnisse
Kurzfristkomponente: 350,00 EUR pro Jahr
Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2020
Kurzfristkomponente
Am 17.12.2019 um 14:00:00 Uhr endet die Abgabefrist für die Kurzfristkomponente der Verlustenergie. Detaillierte Informationen zur Ausschreibung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2020 (Kurzfristkomponente)
Muster-Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2020 (Kurzfristkomponente)
Musterformular Bestellfahrplan Kurzfristkomponente
Angebotsformular Jahr 2020
Die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie ist abgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2020
Muster-Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2020
Lieferlastgang im Stundenraster für die Lose 2 und 3
Los | alpha | beta | gamma |
1 | 1,0000 | 0,000 | 0,03 |
2 | 0,8214 | 0,2400 | 0,20 |
3 | 0,8214 | 0,2400 | 0,20 |
Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2018
Kurzfristkomponente
Die Ausschreibung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie ist abgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2018 (Kurzfristkomponente)
Muster-Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2018 (Kurzfristkomponente)
Ausschreibungsergebnisse
Kurzfristkomponente: 495,00 EUR pro Jahr
Die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie ist abgeschlossen.
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2018
Muster-Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Verlustenergie für das Jahr 2018
Lieferlastgang im Stundenraster für die Lose 2 und 3
Ausschreibungsergebnisse
Los | alpha | beta | gamma |
1 | 1,0000 | 0,000 | 0,02 |
2 | 0,8129 | 0,2585 | -0,12 |
3 | 0,8377 | 0,2242 | 0,29 |
Lastprofile für den Netzzugang (Strom)
Seit dem 1. Januar 2009, 00:00 Uhr verwendet die e-netz Südhessen das erweiterte analytische Verfahren zur Bilanzierung der Zählpunkte mit Standardlastprofilen oder temperaturabhängigen Lastprofilen (Elektroheizungen).
Die Restlast sowie die Zerlegungsfaktoren können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Restlast und Zerlegungsfaktoren (2008)
Restlast und Zerlegungsfaktoren (2007)
Im Rahmen der "Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBIS)" werden die folgenden Lastprofile für Einspeiser versendet.
BIO: | Energieart Biomasse/ Biogas |
DEP: | Energieart Deponie-, Klär- oder Grubengas |
WAS: | Energieart Wasserkraft |
HKW: | Energieart Fossile Energie (Nicht EEG) |
PVR: | Energieart Solare Strahlungsenergie |
Normierte analytische Profile 2010:
Oktober 2010
September 2010
August 2010
Juli 2010
Juni 2010
Mai 2010
April 2010
März 2010
Februar 2010
Januar 2010
Normierte analytische Profile 2009:
Dezember 2009 (endgültig)
November 2009 (endgültig)
Oktober 2009 (endgültig)
September 2009 (endgültig)
August 2009 (endgültig)
Juli 2009 (endgültig)
Juni 2009 (endgültig)
Mai 2009 (endgültig)
April 2009 (endgültig)
März 2009 (endgültig)
Februar 2009 (endgültig)
Januar 2009 (endgültig)
Basis für die Zerlegung der Restlast im erweiterten analytischen Verfahren sind die unternehmensspezifischen Standardlastprofile (gültig seit 01.01.2006) für
Haushalte HH0
Gewerbe HG0
Landwirtschaft HL0
Bandlasten HB0
sowie die temperaturabhängigen Lastprofile für Elektroheizungen gültig ab 01.04.2010:
HS0 (W50)
HS1 (W84)
HS2 (W100)
HS3 (W102)
HS4/HS5 (W18/W21)
Die jeweiligen Heizungsprofile werden von e-netz Südhessen täglich anhand der für das Netzgebiet gültigen mittleren Tagestemperatur bilanziert. Historische und aktuelle Temperaturangaben sowie den Prognosewert für den Folgetag finden Sie unter dem Punkt Temperaturen (Link Temperaturen).
Verfahrensbeschreibung für Elektroheizungen
Mehr-/Mindermengen
Mehr-/ Mindermengenpreise Strom bis 31.12.2014
Für die Abrechnung der Mehr-/ Mindermengen Strom bis zum Leistungszeitraum 31.12.2014 gelten die ab dem 1.1.2006 die monatlichen Marktpreise der EEX (European Energy Exchange). Der monatliche Marktpreis setzt sich aus dem Mittelwert der täglichen Stundenkontrakte auf der EEX-Plattform zusammen.
Den jeweiligen monatlichen Marktpreis für Mehr-/Mindermengen können Sie dem nachfolgenden Dokument entnehmen:
Monatliche Marktpreise für Mehr-/ Mindermengen (2014)
Monatliche Marktpreise für Mehr-/ Mindermengen (2013)
Monatliche Marktpreise für Mehr-/ Mindermengen (2012)
Monatliche Marktpreise für Mehr-/ Mindermengen (2011)
Monatliche Marktpreise für Mehr-/ Mindermengen (2010)
Mehr-/ Mindermengenpreise Strom ab dem 01.01.2015
Gemäß Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas vom 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 und den zugehörigen Anlagen beschrieben.
Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom erfolgt gemäß der Darstellung in Anlage 1 zur Prozessbeschreibung der Verbände.
Ermittlung des Mehr-/Mindermengenpreises Strom
Die geltenden Mehr-/ Mindermengenpreise für die Sparte Strom sind der Internetveröffentlichung des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. zu entnehmen.
https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung
Ergebnisse Differenzbilanzierung
Differenzbilanzierung (2008) gemäß § 12 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Netzengpässe
Im Netzgebiet der e-netz Südhessen sind keine Netzengpässe vorhanden.
Netzübergänge
Allgemeine Bedingungen
Musterverträge
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilnetzen gemäß § 110 EnWG nach KoV X
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen
Anlage 1: Netzentgelte Gas
Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung
Anlage 6: § 18 NDAV
Anlage 7: Begriffsbestimmungen
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilnetzen gemäß § 110 EnWG nach KoV IX
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen
Anlage 1: Netzentgelte Gas
Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Anlage 3: Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 5: Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-/Mindermengenabrechnung
Anlage 6: § 18 NDAV
Anlage 7: Begriffsbestimmungen
Technische Regel DVGW Arbeitsblatt G 2000
Sicherheitsdatenblatt Erdgas
Sperrauftrag für Lieferanten
Entsperrauftrag für Lieferanten
Kosten für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Netz- bzw. Anschlussnutzung der e-netz Südhessen AG
Informationen und Ansprechpartner zum Datenaustausch finden Sie unter folgendem Link:
www.cc-edifact.de
Netzentgelte
Netzentgelte Gas
(voraussichtlich gültig ab 01.01.2020)
Netzentgelte Gas
(gültig ab 01.01.2019)
Netzentgelte Gas
(gültig von 01.01.2018 bis 31.12.2018)
Mehr-/ Mindermengen
Mehr-/ Mindermengenpreise Gas ab dem 01.01.2016
Gemäß Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas vom 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 und den zugehörigen Anlagen beschrieben.
Die Basis für den Mehr-/Mindermengenpreis bilden die von den Marktgebietsverantwortlichen (MGV) veröffentlichten Preise:
NetConnect Germany GmbH & Co. KG
https://www.net-connect-germany.de/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Mehr-Mindermengenpreis-SLP
GASPOOL Balancing Services GmbH
http://www.gaspool.de/services/bilanzkreisverantwortliche/ausgleichsenergie/ausgleichsenergiepreise/preisbildung-slp-mmma-zielverfahren
Marktgebiete
Gemäß Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) ist ein Marktgebiet die Zusammenfassung gleichgelagerter und nachgelagerter Netze, in denen Transportkunden gebuchte Kapazitäten frei zuordnen, Gas an Letztverbraucher ausspeisen und in andere Bilanzkreise übertragen können.
Das Gasnetz der e-netz Südhessen ist mehreren Marktgebieten zugeordnet. Die initiale Marktgebietszuordnung kann nachfolgendem Dokument entnommen werden:
Initiale Marktgebietszuordnung
Bei Eingabe Ihrer Zählernummer und Postleitzahl wird das Ihnen zugeordnete Marktgebiet angezeigt.
Temperaturen
Nach § 29 Abs. 4 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) hat die Nominierung des Transportkunden zur Belieferung von Lastprofilkunden dem Lastprofil unter Berücksichtigung der Temperaturprognose des Vortages zu entsprechen.
Maßgeblich ist die Temperaturprognose von 12.00 Uhr der Wetterstation, die der Netzbetreiber benennt. Die maßgebliche Wetterstation für das Netz der e-netz Südhessen ist die Station 10637 Frankfurt/ Main Flughafen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dies gilt sowohl für den Strom- als auch für den Gasbereich.
Derzeit liegt kein Messwert des Folgetages vor.
Lastprofile
Nach § 24 Abs. 1 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) haben Netzbetreiber für die Abwicklung der Gaslieferungen an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Methoden (Standardlastprofile) anzuwenden. Bei der e-netz Südhessen wird das analytische Verfahren angewendet.
Im Auftrag von BDEW und VKU hat die TU München temperaturgeführte Standardlastprofile (SLPs) für die Gasversorgung entwickelt. Diese werden im Rahmen des analytischen Lastprofilverfahrens zur Bestimmung der Zerlegungsfaktoren einer Kundengruppe im Netzgebiet der e-netz Südhessen angewandt.
Folgende Standardlastprofile verwendet die e-netz Südhessen
Lastprofil | Jahresverbrauch | Kennzeichnung |
---|---|---|
Kochgas* | 0 - 1.000 kWh | HK3 |
Einfamilienhaus | 1.001 - 50.000 kWh | F13 |
Mehrfamilienhaus | 50.001 - 300.000 kWh | F23 |
Gewerbe | 300.001 - 1.5 Mio/ kWh | HD3 |
* gültig ab 1. Oktober 2011
Unter folgenden Links sind die entsprechenden Parameter der Lastprofilfunktionen sowie die prozentuale Aufteilung des Tagesverbrauchs in Abhängigkeit der Außentemperatur dargestellt:
Lastprofil HK3
Lastprofil F13
Lastprofil F23
Lastprofil HD3
Transparenzanforderungen
Zur Ausgestaltung der Transparenzanforderungen an das SLP-Verfahren unterscheidet die Festlegung GABI Gas 2.0 [GABI 09] Nr. 1.B cc.
verfahrensspezifische Parameter und
anwendungsspezifische Parameter.
Gemäß KoV IX erfolgt ab 01.10.2016 der Versand der anwendungsspezifischen Parameter in elektronischer Form. In nachstehender Tabelle sind die Netzbetreiberdaten und die Anwendungsmethodik beschrieben.
Tabelle zur Veröffentlichung der täglichen anwendungsspezifischen Parameter
Weitere Informationen hierzu sind im Leitfaden "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas", Kapitel 5.4 Transparenzanforderungen, der Kooperationsvereinbarung VIII ersichtlich. Die aktuelle Kooperationsvereinbarung finden Sie auf den Homepages der Verbände (bdew, VKU, oder GEODE).
Optimierungsfaktoren
Bei der analytischen Allokation der nicht leistungsgemessenen Messstellen (SLPs) wendet die e-netz Südhessen zur Optimierung des Regelenergiebedarfs für ihr Netzgebiet Optimierungsfaktoren im Gas-Bereich an.
Der Berechnungsweg der Optimierungsfaktoren wurde gemäß der Festlegung GABi Gas sowie der Vorgaben der Kooperationsvereinbarung Gas mit der Bundesnetzagentur abgestimmt und nachstehend veröffentlicht.
Der täglich aktuelle Optimierungsfaktoren sowie die historischen Faktoren sind ebenso wie die jeweilige Restlast in kWh/Tag der folgenden Datei zu entnehmen. Zudem ist ein täglicher Multiplikator angegeben, der es den Transportkunden und Bilanzkreisverantwortlichen auf einfache Art ermöglicht, die synthetisch ausgerollten Lastprofile durch verwenden des Multiplikators auf die analytische Allokationsmenge umzurechnen. Die notwendigen Angaben (Lastprofiltyp, Kundenwert und Wetterstation) zum Ausrollen der synthetischen Profile, können Transportkunden der Bestandsliste entnehmen, die im Rahmen GeLi Gas monatlich übermittelt wird.
Optimierungsfaktoren Gas
Berechnungsweise der Korrekturfaktoren (gültig bis 28.02.2017)
Berechnungsweise der Optimierungsfaktoren (gültig ab 01.03.2017)
Netzbilanz des Gasnetzes
Die e-netz Südhessen wendet das analytische Lastprofilverfahren zur Allokation nicht leistungsgemessener Kunden an. Die Veröffentlichung der Netzbilanz gibt Transportkunden eine zeitnahe Indikation über die Summe der ins Gasnetz der e-netz Südhessen eingespeisten Mengen, sowie die in Summe im Gasnetz der e-netz Südhessen ausgespeisten Mengen. Die Ausweisung der Daten erfolgt in Kilowattstunden. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um nicht plausibilisierte Impulswerte handelt und die Umrechnung von Normkubikmetern in Kilowattstunden mit einem vorläufigen Brennwert erfolgt.
Nachfolgend können Sie die Netzbilanz im Excel-Format abrufen. Bitte warten Sie nach dem Anklicken einen kurzen Augenblick, bis der Download startet.
Gas-Netzbilanz
Mini-MüT
Im Netzgebiet A der e-netz Südhessen (siehe Karte initiale Marktgebietszuordnung) besteht eine Marktgebietsüberlappung zwischen NCG H-Gas und GASPOOL. Hier ist unter Beachtung der Absatzsituation und Jahreszeit ein Mini-MüT gemäß KoV IV, Leitfaden Bilanzkreismanagement, möglich. Zur Abstimmung der Vorgehensweise wenden Sie sich bitte per E-Mail an: netznutzung-gas@e-netz-suedhessen.de oder telefonisch an: 06151 404-2520.
Speicheranlagen
Die e-netz Südhessen betreibt keine Speicheranlagen.
Brennwert Erdgas
Die e-netz Südhessen AG berechnet die Abrechnungsbrennwerte für Standardlastprofilkunden auf Grundlage der Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G685. Die Brennwerte der einzelnen Netzkopplungspunkte werden von den vorgelagerten Netzbetreibern ermittelt.
Brennwerte und Einspeisemengen
im Netz der e-netz Südhessen AG
Zeitraumbezogene Abfrage von Brennwert und Zustandszahl
Ergänzend zu der Veröffentlichungspflicht des Abrechnungsbrennwertes gemäß § 40 der Gasnetzzugangsverordnung ermöglicht die folgende Abfrage zusätzlich die messlokationsscharfe Bereitstellung der Zustandszahl und des Umrechnungsfaktors für beliebige Zeitspannen.
Hinweis: Beim Datum muss die Jahreszahl mit allen vier Stellen angegeben werden.
* Die Messlokationsbezeichnung (ehemalig Zählpunktbezeichnung) ist die eindeutige, nicht temporäre, alphanumerische Bezeichnung der Messstelle. Ihrem Lieferanten ist die Messlokationsbezeichnung bekannt und er ist gemäß § 40 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, diese auf der Rechnung zur Energielieferung auszuweisen.
Gasanalyse H-Gas
Die Monatsanalysen des im Netz der e-netz Südhessen AG bezogenen Erdgases werden von den vorgelagerten Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.
Die Zusammensetzung des Naturproduktes Erdgas unterliegt naturgemäß Schwankungen, deren Grenzen im DVGW Arbeitsblatt G260 festgelegt sind. Die hier veröffentlichte Monatsdurchschittsanalyse gibt eine mittlere chemische Zusammensetzung des bezogenen Erdgases wieder und dient der Orientierung.
Gasanalyse der Stationen im Marktgebiet NetConnect Germany
Gasanalyse der Stationen im Marktgebiet Gaspool