Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 23.08.2017 Festlegungen (Az.: BK6-17-042 und Az.: Az.: BK7-17-026) zur Anpassung der Standardverträge im Messwesen an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, insbesondere des Messstellenbetriebsgesetzes getroffen. Die veröffentlichten Messstellenbetreiberrahmenverträge sind ab dem 01.10.2017 einheitlich von allen Marktpartnern anzuwenden.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG
Kommunikationsdaten und Informationen Messstellenbetrieb