Wärmepumpen: Steuerbar oder direkt am Hauptstrom­zähler angeschlossen

Mit Ökostrom betriebene Haushalts- und Wärmepumpenanlagen ermöglichen eine klimaschonende Wärmeversorgung.

Team Inbetriebsetzung (Strom)

Mo - Do von 7 - 12 und 13 - 15 Uhr, Fr von 7 - 12 und 13 - 14 Uhr

Wärmepumpen können als steuerbare, vom Netzbetreiber unterbrechbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG oder als nicht gesteuerte Anlage installiert werden. Daraus ergeben sich zwei Varianten für die Verbrauchsmessung: Bei einer steuerbaren Anlage in Variante 1 wird der Stromverbrauch der Wärmepumpe durch einen separaten Zähler gemessen. Bei Variante 2 wird die Wärmepumpe direkt an dem Haupt- bzw. Haushaltstromzähler angeschlossen.

Bei beiden Varianten ist zu beachten, dass die erforderliche Stromleistung immer verfügbar sein muss. Das Lastverhalten durch eine Wärmepumpe stellt sich als Dauerlastverhalten dar:

  • Bei der Ausführung dieser Anlage sind zu beachten: die geltende Anwendungsregel (VDE-AR-N 4100:2019-04) und die Planungsergänzungen der e-netz-Südhessen zur Anwendungsregel 
  • Die max. erlaubte Leistungsgrenze am Messgerät liegt bei 30 KW. Dies ist in die Planung einzubeziehen.

Möglichkeiten zum Betrieb und Steuerung einer Wärmepumpe

Variante 1: Gesteuerte Wärmepumpe

Haushalt und Wärmepumpe werden jeweils separat gemessen. Die Wärmepumpenanlage wird über einen Rundsteuerempfänger gesteuert.

Es besteht die Möglichkeit der Abschaltung durch das EVU-Freigabeschütz oder die Abschaltung über ein plombierbares und potentialfreies Steuerrelais, welches den EVU Kontakt am Gerät schaltet.

Weitere Hinweise:Umsetzungshilfen zur Messung bei Wärmepumpen 

   

Vorteile für den Kunden

  • Reine Heizstromtarife der Lieferanten sind in der Regel günstiger, da der Netzbetreiber für niedrigere Netzentgelte berechnet. Netzbetreiber können dafür die Verbrauchseinrichtung bei Bedarf steuern ggf. abregeln.
  • Der Stromverbrauch der Wärmepumpe (Heizung/Warmwasserbereitung) kann genau vom sonstigen Stromverbrauch abgegrenzt werden.  Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen können einfacher erstellt werden.
  • Es ist immer möglich, durch Anpassung des Messkonzeptes eine Erzeugungsanlage zu integrieren.

Variante 2: Ungesteuerte Wärmepumpe

Haushalt und Wärmepumpe werden über ein gemeinsames Messgerät gemessen.

Die Wärmepumpe bleibt ungesteuert. Durch den Entfall des Wärmepumpenzählers sowie des Steuergerätes ist kein Sondertarif mehr möglich.

Weitere Hinweise: Umsetzungshilfen zur Messung bei Wärmepumpen

 

Vorteile für den Kunden

  • Es entfallen die Kosten für einen zweiten Zähler.
  • Keine steuernden Eingriffe des Netzbetreibers möglich.

Fragen Sie nach...

Welche Variante für den Kunden in Frage kommt hängt von mehreren Faktoren ab und sollte individuell betrachtete werden. Hierbei sind einige Fragen zu beachten:

  • Soll Heizstrom für eine Nebenkostenabrechnung abgegrenzt werden?
  • Wie hoch ist der voraussichtliche Jahresverbrauch der Wärmepumpe? 
  • Wie hoch ist der voraussichtliche Jahresverbrauch für alle anderen Anwendungen (Haushaltsstrom) Überwiegen die Kostenvorteile eines unterbrechbaren Heizstromtarifs gegenüber möglichen Einsparungen für einen zweiten Zähler?
  • Auskunft über vergünstigte Tarife geben die jeweiligen Lieferanten.  Die Kosten für den Messtellenbetrieb der e-netz Südhessen sind über ein Preisblatt öffentlich zugänglich
Sie haben Fragen zur Inbetriebsetzung der Zähler?
Wir sind gerne für Sie da.

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