Wärmepumpen können als steuerbare, vom Netzbetreiber unterbrechbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG oder als nicht gesteuerte Anlage installiert werden. Daraus ergeben sich zwei Varianten für die Verbrauchsmessung: Bei einer steuerbaren Anlage in Variante 1 wird der Stromverbrauch der Wärmepumpe durch einen separaten Zähler gemessen. Bei Variante 2 wird die Wärmepumpe direkt an dem Haupt- bzw. Haushaltstromzähler angeschlossen.
Bei beiden Varianten ist zu beachten, dass die erforderliche Stromleistung immer verfügbar sein muss. Das Lastverhalten durch eine Wärmepumpe stellt sich als Dauerlastverhalten dar:
- Bei der Ausführung dieser Anlage sind zu beachten: die geltende Anwendungsregel (VDE-AR-N 4100:2019-04) und die Planungsergänzungen der e-netz-Südhessen zur Anwendungsregel
- Die max. erlaubte Leistungsgrenze am Messgerät liegt bei 30 KW. Dies ist in die Planung einzubeziehen.
Möglichkeiten zum Betrieb und Steuerung einer Wärmepumpe

Variante 1: Gesteuerte Wärmepumpe
Haushalt und Wärmepumpe werden jeweils separat gemessen. Die Wärmepumpenanlage wird über einen Rundsteuerempfänger gesteuert.
Es besteht die Möglichkeit der Abschaltung durch das EVU-Freigabeschütz oder die Abschaltung über ein plombierbares und potentialfreies Steuerrelais, welches den EVU Kontakt am Gerät schaltet.
Weitere Hinweise:Umsetzungshilfen zur Messung bei Wärmepumpen
Vorteile für den Kunden
- Reine Heizstromtarife der Lieferanten sind in der Regel günstiger, da der Netzbetreiber für niedrigere Netzentgelte berechnet. Netzbetreiber können dafür die Verbrauchseinrichtung bei Bedarf steuern ggf. abregeln.
- Der Stromverbrauch der Wärmepumpe (Heizung/Warmwasserbereitung) kann genau vom sonstigen Stromverbrauch abgegrenzt werden. Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen können einfacher erstellt werden.
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Es ist immer möglich, durch Anpassung des Messkonzeptes eine Erzeugungsanlage zu integrieren.

Variante 2: Ungesteuerte Wärmepumpe
Haushalt und Wärmepumpe werden über ein gemeinsames Messgerät gemessen.
Die Wärmepumpe bleibt ungesteuert. Durch den Entfall des Wärmepumpenzählers sowie des Steuergerätes ist kein Sondertarif mehr möglich.
Weitere Hinweise: Umsetzungshilfen zur Messung bei Wärmepumpen
Vorteile für den Kunden
- Es entfallen die Kosten für einen zweiten Zähler.
- Keine steuernden Eingriffe des Netzbetreibers möglich.