Verbrauch kontrollieren
Wenn Sie Ihren Gas- oder Stromverbrauch auch ohne anstehende Jahresablesung erfassen und vergleichen möchten, können Sie einfach jederzeit Ihren Zählerstand eintragen.
Zählerstand beim Umzug und Lieferantenwechsel
Dann ist es sinnvoll, zum Einzugs- und Auszugsdatum oder zum Wechselzeitpunkt den Zählerstand online festzuhalten.
Online den Zählerstand verwalten und eingeben: Ihre Vorteile mit Registrierung
Über unser Netzbetreiberportal können Sie ganz einfach Ihre Zählerstände eintragen und verwalten – ob für Strom, Gas oder Wasser. Das hat folgende Vorteile:
Schnelle Registrierung
Genauso einfach wie die Zählerstandsmeldung ist auch die schnelle Registrierung vorab.
Alle Zähler auf einen Blick
Geben Sie den Zählerstand von Strom, Gas und – im Versorgungsgebiet der ENTEGA AG – Wasser gesammelt ein.
Verbrauch vergleichen
Gut zum Sparen: Sie können Ihren Verbrauch einfach mit Vorjahreswerten vergleichen.
Einfach für Einspeiser
Sie haben eine PV-Anlage? Dann können Sie Ihren Einspeisezähler auch online verwalten.
Zugang zu Messdaten
Ihre Zugangsdaten für TRuDI erhalten Sie im Netzbetreiberportal nach erfolgreicher Freischaltung Ihres Zählers.
Gut gesichert
Durch das Freischaltsystem ist der Schutz Ihrer Daten garantiert gesichert.
Zähler online freischalten – so geht’s:
Einfach und schnell im Netzbetreiberportal anmelden und zeitnah Zähler online verwalten. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte dafür nötig sind.
1. Registrieren
Scannen Sie einfach diesen QR-Code, um sich direkt im Netzbetreiberportal anzumelden. Alternativ führt Sie auch dieser Link zum Netzbetreiberportal. Ihre Anmeldung ist abgeschlossen, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse über einen Bestätigungslink verifiziert haben.
2. Zähler hinzufügen
Über „Zähler hinzufügen“ können Sie mit der jeweiligen Zählernummer Ihre Zähler aus Ihrem Haus eintragen und freischalten lassen.
3. Freischalten
Damit nur Sie Ihre Zählerstände einsehen können, erhalten Sie von uns einen persönlichen Freischaltungscode per Post. Sobald Sie den haben, können Sie über „Zähler verwalten“ Ihre Zähler einfach selbst freischalten.
Fragen zum Zählerstand: Das ist gut zu wissen
Wie unterscheiden sich Netzbetreiber und Energieversorger?
Als Netzbetreiber stellen wir sicher, dass alle Haushalte in unserem Netzgebiet rund um die Uhr mit Energie versorgt werden. Ihren Energieversorger, also den Strom- oder Gasanbieter, können Sie komplett frei wählen. Für Ihre Zählerstandsmeldung bedeutet das, dass wir von der e-netz Ihren Zählerstand erfassen und an Ihren Anbieter weiterleiten, damit der Ihre Jahresabrechnung erstellen kann.
Warum wird der Zähler doppelt abgelesen?
Als Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Zähler jährlich abzulesen. Trotzdem kommt es manchmal vor, dass Ihr Anbieter eine eigene Ablesung anmeldet. Das liegt daran, dass Zählerstände oft zu Beginn eines neuen Vertrages benötigt werden. Und da der Beginn eines Liefervertrages nicht unbedingt in den Zeitraum unseres Ableseturnus fällt, werden weitere Ablesungen nötig.
Wie lese ich meinen Zähler richtig ab?
Ihren Zähler lesen Sie einfach von links nach rechts. Sofern angefordert, geben Sie auch die Kommastelle mit an, wenn Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen. Wo Sie Zählernummer und Zählerstand finden, erfahren Sie mit unseren Erklärungen zu den gängigen Zählertypen.
Vergessen, den Zählerstand mitzuteilen – was nun?
Wenn Sie bei der Ablesung nicht zu Hause waren und uns auch nachträglich keinen Zählerstand mitgeteilt haben, ist das nicht weiter schlimm. Dann schätzen wir Ihren Verbrauch und greifen dafür auf Vorjahreswerte zurück. Bei Einspeisezählern nutzen wir dafür u. a. Werte vergleichbarer Einspeisestellen und vorliegender Wetterdaten.
Der Zähler misst falsch – was kann ich tun?
Wenn Ihr Zählerstand plötzlich einen ungewöhnlich hohen Verbrauch anzeigt, liegt der Gedanke nahe, dass etwas mit dem Zähler nicht stimmt. Da die Technik der Zähler strengen gesetzlichen Vorschriften unterliegt, ist ein falsches Messergebnis von Strom- oder Gaszählern jedoch äußerst selten. Wenn trotzdem Zweifel am Zähler bestehen, können Sie eine Nachprüfung Ihres Zählers beantragen. Stellt sich dabei heraus, dass der Zähler tatsächlich mangelhaft ist, übernehmen wir die Kosten der Prüfung. Andernfalls trägt die Kosten der Antragsteller.
Überprüfen Sie deshalb besser zuerst, ob sich an Ihrem Verbrauch etwas geändert haben könnte, zum Beispiel durch mehr Personen im Haushalt und neue oder fehlerhafte Geräte. Nutzen Sie Ihre Wohnräume vielleicht anders oder mussten Sie mehr heizen als sonst? Dann hat das auch Einfluss auf den Gasverbrauch. Um ganz sicherzugehen, können Sie bei Ihrer Hausverwaltung nachfragen, ob die Verbräuche den richtigen Haushalten zugeordnet wurden.