illustrierte Geldscheine

Direktvermarktung

Erstzuordnung von Neuanlagen per Formular

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit der Festlegung BK6-18-032 vom 20. Dezember 2018 als Anlage 3 die ab 1. Dezember 2019 gültigen „Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)“, kurz MPES 3.0 veröffentlicht.

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Für die Erstzuordnung von Neuanlagen zur Direktvermarktung ist gem. MPES das Formulars nach Anlage 4 zum Beschluss BK6-16-200 zu nutzen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber für die entsprechende Marktlokation (bzw. Tranche der Marktlokation) und die gewünschte Direktvermarktungsform erfolgt vor Beginn des Kalendermonats, der der geplanten erstmaligen Stromeinspeisung vorausgeht.

Erstzuordnungen zur Direktvermarktung melden Sie bitte ausschließlich über das entsprechende Formular an folgende E-Mail Adresse: eeg@e-netz-suedhessen.de

Für elektronische EDIFACT-Nachrichten verwenden Sie bitte ausschließlich folgende 1:1-Kommunikationsadresse: vnbrmn-7763@es-edifact.de