Frau sitzt in ihrem Wohnzimmer vor dem Sofa und vergleicht ihre Rechnung mit den Daten auf ihrem Tablet

Alles zur Abrechnung Ihrer Photovoltaik-Anlage

Die Einspeisung ins Ökostromnetz lohnt sich

Wir erklären Ihnen anhand zweier Beispielabrechnungen, wo Sie welche Infos finden – von der Einspeisung über den Ertrag bis hin zur EEG-Umlage. Kompakt, einfach, übersichtlich.

Beispiel Abrechnung einer PV-Anlage unter 10 kW

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Seite 1 (kleiner 10 kW)

  1. Belegnummer
    Diese Nummer stellt die Rechnungsnummer dar. 
  2. Vertragskontonummer
    Über Ihre Vertragskontonummer führen wir alle für die Abrechnung relevanten Daten in unserem System. Geben Sie diese bei Überweisungen stets im Verwendungszweck an. 
  3. EEG-Anlagenschlüssel
    Der Anlagenschlüssel ist ein 33-stelliger Schlüssel, der für jede EEG-Anlage für eine eindeutige Identifizierung vom Netzbetreiber vergeben wird. Auch im Marktstammdatenregister können Sie Ihre Anlage so eindeutig identifizieren. 
  4. Zähler
    Hier werden die Gesamtkosten für den Messstellenbetrieb aufgeführt. Einzelheiten finden Sie unter „Energiemengen“ auf Seite 3.
    Nettobetrag
    Der Nettobetrag errechnet sich aus der Differenz der Vergütung (-2.262,71 EUR) minus dem Messstellenbetrieb (15,48 EUR).

  5. Geleistete Zahlungen
    Hier werden die bereits geleisteten Abschlagszahlungen an Sie summiert dargestellt. Diese werden vom Bruttobetrag der Vergütung abgezogen.
    Rechnungsbetrag
    Die eingespeiste Menge an Strom übersteigt die bereits gezahlten Abschläge. Daher wird Ihnen als Anlagenbetreiber der Differenzbetrag (-1.075,29 EUR) gutgeschrieben. 
    Rechnung: -2.244,29 + 1.169,00 = -1.075,29

 

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  1. Angaben zur Bankverbindung
    Hier finden Sie die Bankverbindung, auf der wir Ihr Guthaben umgehend überweisen. Bei einer Forderung teilen wir Ihnen hier auch das Zahlungsziel und die Empfänger-Kontonummer mit. 

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  1. Zählerstand
    Hier finden Sie die von Ihnen mitgeteilten oder errechneten Zählerstände. 
    Energiemenge
    Hier sind die im Abrechnungszeitraum eingespeisten bzw. erzeugten Mengen aufgeführt. 
  2. Vergütungsermittlung
    Die von Ihnen eingespeiste Menge wird mit Ihrem jeweiligen Vergütungssatz multipliziert. Bei PV-Anlagen richtet sich dieser vor allem nach dem Inbetriebnahmedatum und der installierten Leistung. 
  3. Messstellenbetrieb
    Messsentgelte werden für jeden installierten Zähler fällig. Hier finden Sie eine tagesgenaue Abrechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb
    .

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  1. Geplante Abschlagszahlungen
    Für das kommende Abrechnungsjahr erhalten Sie einen individuellen Abschlagsplan. Die Abschlagshöhe richtet sich nach der Höhe der Einspeisemengen in den jeweiligen Monaten. 
    Bei PV-Anlagen sind die Abschläge beispielsweise in Sommermonaten höher als in Wintermonaten. 

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Beispiel Abrechnung einer PV-Anlage über 10 kW

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Seite 1 (größer 10 kW)

  1. Belegnummer
    Diese Nummer stellt die Rechnungsnummer dar. 
  2. Vertragskontonummer
    Über Ihre Vertragskontonummer führen wir alle für die Abrechnung relevanten Daten in unserem System. Geben Sie diese bei Überweisungen stets im Verwendungszweck an. 
  3. EEG-Anlagenschlüssel
    Der Anlagenschlüssel ist ein 33-stelliger Schlüssel, der für jede EEG-Anlage für eine eindeutige Identifizierung vom Netzbetreiber vergeben wird. Auch im Marktstammdatenregister können Sie Ihre Anlage so eindeutig identifizieren.
  4. EEG-Umlage
    Auf den Eigenverbrauch ist ein reduzierter Satz der EEG-Umlage zu zahlen. Der abzuziehende Betrag ergibt sich aus der Zahlung der reduzierten EEG-Umlage (40 %). 
    Zähler
    Hier werden die Gesamtkosten für den Messstellenbetrieb aufgeführt. Einzelheiten finden Sie unter „Energiemengen“ auf Seite 3.
    Nettobetrag
    Der Nettobetrag errechnet sich aus der Differenz der Vergütung (–6.178,95 EUR) minus dem Messstellenbetrieb (67,18 EUR) und minus der EEG-Umlage (891,70 EUR).

  5. Geleistete Zahlungen
    Hier werden die bereits geleisteten Abschlagszahlungen an Sie summiert dargestellt. Diese werden vom Bruttobetrag der Vergütung abgezogen. 
    Rechnungsbetrag
    Die bereits gezahlten Abschläge übersteigen die eingespeiste Menge an Strom. Daher wird Ihnen als Anlagenbetreiber der Differenzbetrag (1.734,69 EUR) in Rechnung gestellt. 
    Rechnung: – 6.381,31 + 8.116,00 = 1.734,69

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  1. Angaben zur Bankverbindung
    Hier finden Sie die Bankverbindung. Bei einer Forderung teilen wir Ihnen hier das Zahlungsziel (hier 24.02.2020)  und die Empfänger-Kontonummer mit. Bei einem Guthaben überweisen wir dieses umgehend auf Ihr Bankkonto.

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  1. Zählerstand
    Hier finden Sie die von Ihnen mitgeteilten oder errechneten Zählerstände. 
  2. Energiemenge
    Hier sind die im Abrechnungszeitraum eingespeisten bzw. erzeugten Mengen aufgeführt. 
  3. Ermittlung der EV-Anteile
    Der Eigenverbrauchsanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen erzeugten und eingespeisten Mengen. 
    90.049 kWh – 55.244 kWh = 34.805 kWh
  4. Mengenermittlung
    Bei der Mengenermittlung wird die installierte Gesamtleistung auf die Mengengrenzen der Vergütungskategorien aufgeteilt. 
    Die Vergütung unter 10 kW beträgt 12,2 ct/kWh, über 10 und unter 40 kW beträgt die Vergütung 11,87 ct/kWh und über 40 kW und unter 100 kW liegt der Vergütungsbetrag bei 10,61 ct/kWh.
  5. Vergütungsermittlung
    Die von Ihnen eingespeiste Menge wird mit Ihrem jeweiligen Vergütungssatz multipliziert. Bei PV-Anlagen richtet sich dieser nach dem Inbetriebnahmedatum und der installierten Leistung. Der Eigenverbrauch wird wiederum mit einer eigenen Vergütungskategorie multipliziert.

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  1. Messstellenbetrieb
    Messentgelte werden für jeden installierten Zähler fällig. Hier finden Sie eine tagesgenaue Abrechnung der Kosten für den Messstellenbetrieb.

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  1. Geplante Abschlagszahlungen
    Für das kommende Abrechnungsjahr erhalten Sie einen individuellen Abschlagsplan. Die Abschlagshöhe richtet sich nach der Höhe der Einspeisemengen in den jeweiligen Monaten. 
    Bei PV-Anlagen sind die Abschläge beispielsweise in Sommermonaten höher als in Wintermonaten. 

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Messkonzept kennen, PV-Anlage und EEG-Umlage verstehen.

Mit Ihrer PV-Anlage können Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Ob Sie Ihren Strom komplett einspeisen oder nur den Überschuss, ist Ihnen überlassen. Festgelegt wird das über ein Messkonzept. Das ist wichtig, um alle Angaben auf Ihrer Abrechnung, zum Beispiel zu EEG-Mitteln und Lieferantenrechnungen, besser zu verstehen.