Montagefahrzeug der e-netz Südhessen parkt vor den Transformatoren einer Umspannanlage

Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag

Seit 01.04.2022 regelt der Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag die Beziehung zwischen Netzbetreiber und Lieferant oder Letztverbraucher.

Der Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag entspricht der Festlegung der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-20-160) vom 21. Dezember 2020 - konsolidierte Lesefassung. Hierin gibt es Regelungen über den elektronischen Datenaustausch, die Vertragslaufzeit und die Zahlungsmodalitäten. Um einen Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag mit uns abzuschließen, senden Sie bitte eine E-Mail an nachstehenden Ansprechpartner.

*Die e-netz Südhessen bietet neben dem Excel-Formular zusätzlich einen elektronischen Meldeweg für die Anweisung zur Sperrung an. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen zum Vertragsmanagement, die Sie dem Kontaktdatenblatt entnehmen können. Bei Nutzung des elektronischen Meldeweges kommt der Vertrag gemäß BNetzA Beschluss BK6-17-168 mit einer Ergänzung in § 10 Nr. 6 zur Anwendung.