Informelle Planung
Mit der informellen Planung unterstützen wir bei der Entscheidungsfindung und der Vorbereitung der formellen Bauleitplanung.
Hierfür bieten wir die folgenden Planungsleistungen an:
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Rahmenpläne & Masterpläne
Der Rahmenplan konzentriert sich auf räumliche und sachliche Untersuchungsaufgaben von kommunalen Baulandentwicklungspotenzialen. Diese beinhalten die planungsrechtliche Situation sowie die energetischen, ingenieurstechnischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Potenzialflächen.
Ein Masterplan beinhaltet die umfassende Untersuchung eines Planungsgebietes. Im Zuge des Masterplans werden die strategischen Ziele der Planung ermittelt und unter Einbezug der relevanten Akteure festgelegt. Neben der städtebaulichen Betrachtung können spezifische Konzepte zu unterschiedlichen Themen wie bspw. Energie, Mobilität, Freiflächennutzung oder Ver- und Entsorgung erarbeitet werden.
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Vorbereitende Planung & Städtebauliche Entwürfe
Die Vorbereitende Planung dient der Untersuchung eines konkreten Plangebiets hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung bzw. Baulandentwicklung. Darunter fallen Gespräche mit den Eigentümern im Vorfeld der Umlegung, die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen und die Abschätzung der ingenieurstechnischen Herausforderungen.
Städtebauliche Entwürfe enthalten erste Ideen zur Erschließung, Grundstückseinteilung und Freiflächenplanung. Die Visualisierung möglicher Gebietsentwicklungen steht hierbei im Vordergrund.
Formelle Planung
Darüber hinaus schaffen die formellen Planungsverfahren und -instrumente die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der städtebaulichen Ideen und Entwürfe.
Hier übernehmen wir folgenden Leistungen der Bauleitplanung und zur übergeordneten Regionalplanung:
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Bearbeitung von Zielabweichungsverfahren
Das Zielabweichungsverfahren erlaubt es, ausnahmsweise von einem grundsätzlich bindenden Ziel der Regional- bzw. Landesplanung abzuweichen. Hierfür erarbeiten wir den erforderlichen Antrag zur Zielabweichung und begleiten die weiteren Verfahrensschritte bis zur Genehmigung des Antrags.
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Änderung von Flächennutzungsplänen
Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er ergibt sich aus den räumlichen Planungs- und Entwicklungszielen der Gemeinde. Widerspricht ein aufzustellender Bebauungsplan dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, muss der Flächennutzungsplan im betreffenden Bereich geändert werden (Teiländerung).
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Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und legt die zulässigen Nutzungen für die städtebauliche Ordnung für Teilbereiche der Gemeinde parzellenscharf fest. Um Baurecht zu ermöglichen bzw. bestehendes Baurecht zu ändern, übernehmen wir das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen inklusive der Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen.
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Innen- und Außenbereichsatzungen nach §34 BauGB und §35 BauGB
Insbesondere in ländlichen Siedlungslagen ist es oftmals nicht erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen. Hier bietet sich das Instrument einer Innen- oder Außenbereichssatzung an, mit der die Kommune lediglich den gewünschten Rahmen der Entwicklung vorgibt. Auch hier erarbeiten wir die erforderlichen Unterlagen und übernehmen das Aufstellungsverfahren der jeweiligen Satzung.