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Steckerfertige PV-Anlage auf einem Dach einer Gartenlaube
©T.Vogler

Balkonkraftwerk anmelden: Solarstrom aus der sicheren Steckdose

Mit Solaranlagen für die Steckdose – sogenannten steckerfertigen Photovoltaikanlagen – können Sie sich bereits mit einem kleineren Budget an der Energiewende beteiligen.

Möchten Sie Strom für den Eigenverbrauch produzieren? Dann haben Sie vielleicht an ein eigenes Balkonkraftwerk gedacht. Ein solches Stecker-Solargerät besteht aus einem PV-Modul mit integriertem Wechselrichter. Dank einer Gesetzesänderung ist es nun noch einfacher, ein Balkonkraftwerk bei Ihnen zu Hause in Betrieb zu nehmen: Mit Inkrafttreten „Solar Paket 1“ im Mai 2024 entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber. Als stromerzeugende Anlagen sind Photovoltaik-Steckeranlagen ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Zudem erlaubt der Gesetzgeber jetzt Solarmodule bis 2,0 kWp und eine maximale Wechselrichterleistung von 800 W. Für Ihre eigene Sicherheit muss die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut und installiert sein.

Achten Sie beim Kauf einer sicheren Anlage bitte auf das CE-Zeichen. In Deutschland ist eine Leistung bis maximal 800 W zulässig. Als Mietpartei sollten Sie zudem Ihren Hausbesitzer oder Ihre Hausbesitzerin informieren. Bei der Einrichtung der Anlage empfehlen wir, eine Elektrofachkraft hinzuziehen. Nutzen Sie dafür unsere Installateursuche.

Wichtiger Hinweis: Balkonkraftwerke sind seit Mai 2024 nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden:
http://www.marktstammdatenregister.de 

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