Voraussetzungen und Registrierung
Erzeugungsanlage im MaStR anmelden und im Kundenportal registrieren.
Was ist eine Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Zahlung, die Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel Photovoltaik, Wind- oder Biomasseanlagen – für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom erhalten. Nach dem gleichen Prinzip wird auch Biogas vergütet, wenn es in das öffentliche Erdgasnetz eingespeist wird. Die Einspeisevergütung wurde in Deutschland mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um Investitionen in umweltfreundliche Energiequellen zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Die Vergütungssätze sind je nach Energieart und Anlagengröße unterschiedlich. Für alle gilt jedoch, dass nach 20 Jahren die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung entfällt.
Kurzanleitung: Schritt für Schritt Einspeisevergütung beantragen
Beantragung starten
Im Kundenportal „Einspeisevergütung beantragen“ auswählen und Anlagendaten eintragen.
Daten prüfen und ergänzen
Automatisch übernommene Angaben kontrollieren, fehlende Daten ergänzen und speichern.
Abschluss und Prüfung
Angaben bestätigen, Antrag absenden und auf Rückmeldung des Netzbetreibers warten.
Warum ist Einspeisevergütung wichtig?
Die Einspeisevergütung ist wichtig, weil sie ein zentrales Instrument der Energiewende ist. Sie sorgt dafür, dass sich Investitionen in erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Wind oder Biomasse auch für Privatpersonen, Landwirte oder Unternehmen wirtschaftlich lohnen. Ohne diese finanzielle Sicherheit würden viele Anlagen gar nicht gebaut werden.
Alle Gründe für Einspeisevergütung im Überblick:
- Investitionssicherheit: Betreiber erhalten über viele Jahre einen festen Vergütungssatz, was Planung und Finanzierung erleichtert.
- Förderung erneuerbarer Energien: Sie hat entscheidend dazu beigetragen, dass Deutschland weltweit zu einem der führenden Solarmärkte wurde.
- Klimaschutz: Mehr grüner Strom bedeutet weniger CO₂-Emissionen und geringere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
- Dezentrale Energieversorgung: Bürger und kleine Unternehmen können aktiv zur Energieversorgung beitragen, was die Netze stabiler und die Stromversorgung unabhängiger macht.
Weitere Informationen und Links
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Die Höhe der Einspeisevergütung in Deutschland hängt von der Anlagenleistung, dem Datum ihrer Erstinbetriebnahme und der Art der Einspeisung (überschüssig oder vollständig) ab. Über die aktuellen Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus Photovoltaik-Anlagen informiert die Bundesnetzagentur.
Wie zahlt die e-netz Südhessen die Einspeisevergütung aus?
Den Auszahlungsbetrag erhalten Sie von uns als monatliche Abschlagszahlung. Mit dem Jahreswechsel erstellen wir auf Basis Ihres Zählerstands vom 31.12. eine exakte Jahresendabrechnung.
Muss ich auf die Einspeisevergütung Steuern zahlen?
Für private Photovoltaikanlagen bis 30 kWp gilt seit 2023: Die Einnahmen aus der Einspeisevergütung sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Außerdem fällt durch den 0 % Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) keine Umsatzsteuer mehr an. Damit sind neue Anlagen in der Regel steuerfrei. Nur bei älteren oder größeren Anlagen können noch Steuerpflichten bestehen.
Unternehmen müssen die Einspeisevergütung in der Regel als Betriebseinnahme versteuern (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer). Die steuerliche Behandlung kann sich je nach individueller Situation unterscheiden. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.
Wie geht es nach 20 Jahren Einspeisevergütung weiter?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Einspeisevergütung aller Photovoltaikanlagen mit Beginn des 21. Betriebsjahrs endet. Wenn Sie dann nicht weiter in das Netz einspeisen wollen, können Sie Ihren erzeugten Strom beispielsweise selbst nutzen oder die Möglichkeit prüfen, in die Direktvermarktung einzusteigen.