Weitere Fragen zum Lieferantenwechsel von Strom und Gas
Was versteht man unter Ersatzversorgung?
Gibt es bei Ihrem Anbieterwechsel doch mal ein Problem, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Strom oder Gas ausfallen. Denn in solchen Fällen greift die gesetzlich geregelte „Ersatzversorgung“ und der für Ihren Ort zuständige Grundversorger beliefert Sie weiterhin mit Strom und Gas.
Auf der Website der Bundesnetzagentur erhalten Sie weitere Informationen zur Ersatzversorgung.
Wer ist mein Grundversorger?
Ein Grundversorger ist der Anbieter, der in einer Kommune die meisten Haushalte mit Strom und Gas beliefert. Er ist verpflichtet, alle Kunden zu den gleichen, veröffentlichten Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
In der Regel ist ENTEGA der zuständige Grundversorger im Netzgebiet der e-netz Südhessen. Hier finden Sie alle Adressen sowie eine Übersicht der Grundversorger für Ihre Gemeinde.
Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zugeordnet. Sie fördert und sichert den Wettbewerb auf dem Netzmarkt – von Telekommunikation über Post und Eisenbahnverkehr bis Strom und Gas. Im Energiesektor hat die BNetzA im wesentlichen zwei Aufgaben: Sie kontrolliert und genehmigt Netzentgelte und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Oder anders: Die BNetzA sorgt dafür, dass in Deutschland jeder Zugang zu Energie unter fairen Bedingungen hat. Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Was sind Netzentgelte?
In dem Preis, den Sie monatlich für Strom oder Gas zahlen, sind sogenannte Netzentgelte enthalten. Die zahlt Ihr Lieferant an den Netzbetreiber für die Nutzung des Netzes zur Strom- oder Gasversorgung. Mit diesen Entgelten werden zum Beispiel auch die Kosten für Modernisierung, Instandhaltung und Betrieb der Leitungsnetze gedeckt.