Mann und Frau sitzen auf einer grauen Eckgarnitur und schauen gemeinsam auf den Laptop

Was Sie bei einem Lieferantenwechsel beachten sollten

Die wichtigsten Fragen, Probleme und Prozesse kompakt für Sie zusammengestellt

Wenn Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln wollen, müssen Sie sich in der Regel um nichts kümmern, alles rund um Netzzugang und Netznutzung erledigt Ihr neuer Lieferant.

Junge Frau sitzt entspannt vor dem Laptop

Muss ich den Wechsel selbst anmelden?

Sie haben sich entschieden, Ihren Strom- oder Gasanbieter zu wechseln? Dann ist Ihre Arbeit bereits getan. Ihr neuer Anbieter leitet jetzt alle weiteren Schritte ein, um einen fristgerechten Wechsel zu ermöglichen. Das beinhaltet auch die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Ist das passiert, versorgen uns sowohl Ihr alter als auch Ihr neuer Lieferant mit allen Informationen, damit wir Ihren Wechsel registrieren können.

Sie haben Ihren Wunschlieferanten noch nicht gefunden? Im Serviceheft der Bundesnetzagentur erfahren Sie, was Sie bei der Wahl beachten sollten.

Junges Pärchen packt Umzugskisten in ihrer neuen Wohnung aus

Warum kommt es beim Umzug zum Problem?

In Einzelfällen kommt es beim Lieferantenwechsel zum Problem, wenn Ihr alter Anbieter Sie zwar abgemeldet hat, aber die Anmeldung über Ihren neuen Anbieter nicht rechtzeitig erfolgt ist. Dann kann die jeweilige Lieferstelle zeitweise nicht zugeordnet werden und Sie landen in der Grundversorgung.

In diesem Fall müssen Sie Ihren neuen Lieferanten bitten, die Anmeldung erneut an uns zu schicken. Nachdem sich Ihr Lieferant mit uns in Verbindung gesetzt hat, klären wir alle weiteren Fragen direkt mit ihm.

Frau sitzt im Schneidersitz auf einer grauen Couch und prüft ihre Unterlagen

Warum wurde mein Lieferantenwechsel abgelehnt?

Als Netzbetreiber fungieren wir als Informationsdrehscheibe zwischen Ihrem alten und dem neuen Lieferanten. Einen Lieferantenwechsel ablehnen können wir nicht – wir teilen Ihrem Wunschlieferanten lediglich mit, wenn die Voraussetzungen für den Wechsel noch nicht gegeben sind. Zum Beispiel, wenn Ihr alter Lieferant dem gewünschten Wechsel nicht zustimmt, weil Ihr Vertrag noch nicht abgelaufen ist.

In diesem Fall ist es die Aufgabe Ihres Wunschlieferanten, den alten Anbieter zu kontaktieren. Sobald das passiert ist, erhalten wir als Verteilnetzbetreiber neue Infos zu An- und Abmeldung und können Ihren Wechsel einfach und schnell im System registrieren.

Weitere Fragen zum Lieferantenwechsel von Strom und Gas

Was versteht man unter Ersatzversorgung?

Gibt es bei Ihrem Anbieterwechsel doch mal ein Problem, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Strom oder Gas ausfallen. Denn in solchen Fällen greift die gesetzlich geregelte „Ersatzversorgung“ und der für Ihren Ort zuständige Grundversorger beliefert Sie weiterhin mit Strom und Gas.

Auf der Website der Bundesnetzagentur erhalten Sie weitere Informationen zur Ersatzversorgung.

Wer ist mein Grundversorger?

Ein Grundversorger ist der Anbieter, der in einer Kommune die meisten Haushalte mit Strom und Gas beliefert. Er ist verpflichtet, alle Kundinnen und Kunden zu den gleichen, veröffentlichten Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.

In der Regel ist ENTEGA der zuständige Grundversorger im Netzgebiet der e-netz Südhessen. Hier finden Sie alle Adressen sowie eine Übersicht der Grundversorger für Ihre Gemeinde.

Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zugeordnet. Sie fördert und sichert den Wettbewerb auf dem Netzmarkt – von Telekommunikation über Post und Eisenbahnverkehr bis Strom und Gas. Im Energiesektor hat die BNetzA im wesentlichen zwei Aufgaben: Sie kontrolliert und genehmigt Netzentgelte und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Oder anders: Die BNetzA sorgt dafür, dass in Deutschland jeder Zugang zu Energie unter fairen Bedingungen hat. Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Was sind Netzentgelte?

In dem Preis, den Sie monatlich für Strom oder Gas zahlen, sind sogenannte Netzentgelte enthalten. Die zahlt Ihr Lieferant an den Netzbetreiber für die Nutzung des Netzes zur Strom- oder Gasversorgung. Mit diesen Entgelten werden zum Beispiel auch die Kosten für Modernisierung, Instandhaltung und Betrieb der Leitungsnetze gedeckt.