Zur Orientierung: Wer für was bei der Installation Ihrer gewerblichen Ladestation zuständig ist
Bei Installation, Anschluss und Inbetriebnahme einer individuellen Ladelösung für Ihre Firmenwagen stehen wichtige Aufgaben an. Die Rollen bzw. Zuständigkeiten sind dabei klar verteilt:
Sie selbst als Eigentümer*in, Verwalter*in oder Nutzer*in einer Gewerbeimmobilie
- Bereitstellung der Flächen für die Ladestationen (Park- und Ladeplatzkonzept)
- Beauftragung eines zugelassenen Elektrofachbetriebs bzw. eines Planungsbüros für Elektrotechnik
- Finanzierung der Ladeeinrichtungen, der Planungskosten sowie aller nötigen Installationsarbeiten
Ihr involviertes Planungsbüro und/oder Ihr beauftragter Elektrofachbetrieb
- Ansprechpartner*innen für Beratung, Planung und Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes
- Berücksichtigung der relevanten Gleichzeitigkeitsfaktoren
- Ansprechpartner*innen für alle Installationsarbeiten
- Bedarfsprüfung und Anlagen-Check vor Ort
- Fachlicher Austausch mit der e-netz Südhessen als Netzbetreiberin
- Ladestationen anmelden, anschließen, fertigmelden und warten
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Elektrofachbetrieb (Installateur*in), ob dieser alle konzeptionellen Aufgaben übernehmen kann oder Unterstützung durch ein Planungsbüro benötigt. Dies kann je nach Komplexität Ihres Projekts von Vorteil sein.
Die e-netz Südhessen als Netzbetreiberin
- Ansprechpartnerin für Infrastruktur und Netzbetrieb
- Fachliche Ansprechpartnerin für Ihr Planungsbüro und/oder Ihren Elektrofachbetrieb
- Überprüfung der eingereichten Planungsunterlagen und der angemeldeten Leistung
- Netzauslastungsprüfung nach Ladeeinrichtungs-Anmeldung
- Ggf. Verstärkung des Netzanschlusses (siehe „Gut zu wissen“)
- Zustimmung zur Ladeeinrichtung (bis 11 Kilovoltampere (kVA) Gesamtleistung ist keine Zustimmung nötig)
- Inbetriebnahme der Ladestationen
Ihr*e Stromlieferant*in
- Ansprechpartner*in rund um Tarife und Stromabrechnungen
- Bezuschusst ggf. Ladeeinrichtungen für Bestandskunden
- Bietet ggf. Ökostromtarife zur nachhaltigen Energieversorgung
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Schritt für Schritt zur Wallbox für Ihr Elektroauto
Bedarf klären und Fachbetrieb auswählen
Am besten bitten Sie Ihr Planungsbüro für Elektrotechnik oder Ihren Elektrofachbetrieb, sich vor Beginn der konzeptionellen Arbeit mit der e-netz Südhessen auszutauschen, um zu klären, was auf Ihrem Grundstück machbar ist – für realistische Erwartungshaltungen und um die Planungsphase von Anfang an effizient zu halten. Das spart Zeit und schont Ihr Budget.
Einen zugelassenen Elektrofachbetrieb finden Sie mit unserer Installateur*innensuche. Eine Planungshilfe finden Sie im Downloadbereich unter Checkliste E-Mobilität.
Zuständig: Sie als Kunde/Kundin
Angebot erstellen
Nach Ermittlung der passenden Ladelösungen für Ihren Betrieb wird Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Elektrofachbetrieb ein Angebot erstellen – als Projektgrundlage und für allseitige Planungssicherheit. Ein Austausch vor Angebotserstellung mit der e-netz Südhessen ist empfehlenswert.
Zuständig: Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Elektrofachbetrieb
Gesamtplanung einreichen
Ihr Planungsbüro bzw. Ihr Elektrofachbetrieb ermittelt die Gesamtleistung Ihrer elektrischen Anlage und plant die Ladeleistung Ihres Fuhrparks. Dabei werden die Gleichzeitigkeitsfaktoren der installierten Verbraucher berücksichtigt. Sobald die Planung steht, wird diese an die e-netz Südhessen weitergegeben.
Zuständig: Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Elektrofachbetrieb
Gesamtplanung und Netzauslastung prüfen
Die e-netz Südhessen prüft die Gesamtplanung und stimmt diese mit Ihrem Planungsbüro bzw. mit Ihrem Elektrofachbetrieb ab. Sobald die Planung freigegeben wurde, prüft die e-netz Südhessen die Auslastung von Netzanschluss und Ortsnetz. Anlagen ab 12 Kilovoltampere (kVA) Gesamtladeleistung sind zustimmungspflichtig, um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. In diesen Fällen könnte ggf. auch eine Netzanschlussverstärkung und/oder die Installation eines eigenen Stromzählers nötig werden. Eine intelligente Steuerung der Anlage ist bei dieser Größenordnung in jedem Falle notwendig.
Zuständig: die e-netz Südhessen
Ladestationen anmelden
Sollten Sie ein Planungsbüro hinzuziehen, wird sich Ihr Elektrofachbetrieb mit diesem abstimmen. Sobald alle relevanten Daten vorliegen, ist es die Aufgabe des ausführenden Installateurs/der Installateurin, für die korrekte Anmeldung Ihrer gewerblichen Ladestaionen bei der e-netz Südhessen zu sorgen.
Zuständig: Ihr Elektrofachbetrieb
Ladestationen installieren
Ihr*e Installateur*in wird Ihre elektrische Anlage bei Bedarf entsprechend der freigegebenen Gesamtplanung anpassen und die Ladeeinrichtungen installieren. Dabei empfiehlt es sich, von Beginn an auf eine intelligente Steuerung zu setzen, um Ihren Netzanschluss sicher und effizient nutzen zu können. Obendrein bleiben Sie dadurch flexibel, falls sich Ihr Ladebedarf erhöhen sollte.
Zuständig: Ihr Elektrofachbetrieb
Ladestationen fertigmelden
Ihr*e Installateur*in wird die Fertigmeldung an die e-netz Südhessen übernehmen und Sie in die Bedienung der elektrischen Anlage einweisen. Einige Ladeeinrichtungen ermöglichen die Steuerung und Verbrauchsmessung per App.
Zuständig: Sie und Ihr Elektrofachbetrieb
Inbetriebnahme
Gemeinsam mit Ihrem Installateur/Ihrer Installateurin nehmen wir Ihre neue Anlage in Betrieb. Bei Bedarf wird der vorhandene Netzanschluss vorab verstärkt, damit die benötigte Leistung kontinuierlich zur Verfügung steht.
Zuständig: die e-netz Südhessen sowie Ihr Elektrofachbetrieb
Fragen und Antworten zum Thema Ladeeinrichtung
Wie groß ist die Leistung meines Netzanschlusses und stehen mir ggf. noch ungenutzte Leistungsreserven zur Verfügung?
Um dies ermitteln zu können, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb. Dieser kann eine sog. „Stromflussmessung“ durchführen und so ermitteln, wie viel Leistung Sie aktuell abrufen – und ob ggf. noch Kapazitäten bestehen.
Was ist unter einer „begrenzten Leistung“ zu verstehen – und wo liegt der Unterschied zur „installierten Leistung“?
Die installierte Leistung ist stets höher als die begrenzte Leistung. Der begrenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert Ihrer Wallboxen insgesamt.
Was ist unter einem „Lastmanagementsystem“ zu verstehen – und wo liegt der Unterschied zwischen „dynamischem“ und „statischem“ Lastmanagement?
Ein Lastmanagementsystem sorgt dafür, dass Sie Ihre Ladepunkte am vorhandenen Netzanschluss optimal nutzen können, ohne dass eine Verstärkung Ihrer Anschlussleistung oder ein neuer Transformator nötig wird.
Beim statischen Lastmanagement wird eine festgelegte maximale Leistung auf die Ladepunkte aufgeteilt. Beim dynamischen Lastmanagement wird die aktuelle Leistung am Netzanschluss gemessen und die Ladeleistung dementsprechend angepasst. Man spricht in beiden Fällen auch vom„Intelligenten E-Laden“.
Wenden Sie sich für weitere Infos bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.
Wie viele Ladepunkte kann ich bei mir installieren?
Die mögliche Anzahl der Ladepunkte hängt von Ihrer verfügbaren Leistung am Hausanschluss ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektrofachbetrieb, um die vorliegende Kapazität zu überprüfen. Sollte Ihr künftiger Bedarf die aktuelle Leistung überschreiten, wird sich Ihr*e Elektroinstallateur*in mit der e-netz Südhessen abstimmen, um ggf. Ihre Haustechnik sowie den Netzanschluss in Ihrem Auftrag anzupassen. Als Alternativlösung kann die Installation eines Lastmanagementsystems in Frage kommen.
Was ist eine „intelligente Steuerung“ und welche Vorteile bietet diese Lösung?
Bei einer intelligenten Steuerung können gezielt Energieflüsse gesteuert werden, um Ihre Kundenanlage und damit auch den Netzanschluss effizient auslasten und betreiben zu können. Zudem können Sie Ihre Wallbox auch aus der Ferne regeln und z. B. den Ladevorgang starten oder stoppen – ganz einfach über Ihr Smartphone oder andere smarte Endgeräte.
Wenn Sie Ihren eigenen Solarstrom erzeugen sollten, können Sie per intelligenter Steuerung u. a. regeln, dass Ihr Solarstrom direkt in den Akku Ihres angeschlossenen Elektroautos fließt.
Smartes Lademanagement ermöglicht auch, dass mehrere Ladesäulen an einem Netzanschluss betrieben werden können – ggf. ohne dass eine Netzanschlusserweiterung nötig wird.
Was ist ein FI-Schutzschalter und warum muss meine Ladeeinrichtung damit abgesichert werden?
Der FI-Schutzschalter ist eine Schutzeinrichtung, die den Strom zur Ladeeinrichtung unterbricht, wenn ein Fehler in der Installation vorliegt oder auftritt. Dies dient dem Schutz der beteiligten Personen.
Warum ist die Installation durch einen zugelassenen Fachbetrieb verpflichtend?
Nur ein Fachbetrieb ist in der Lage, Ihre Ladelösung fach- und sachgerecht anzuschließen. Dies gewährleistet einen sicheren Betrieb.
Wo finde ich die Benennung des Flurstücks, auf dem meine Gewerbeimmobilie steht?
Die Angaben zum Flurstück sind dem Lageplan zu entnehmen. Entsprechende Informationen finden Sie auch auf dem Geoportal des Landes Hessen.
Warum sind Ladeeinrichtungen anmeldepflichtig – und manche zustimmungspflichtig?
Ladeeinrichtungen sind anmeldepflichtig, damit die e-netz Südhessen die Versorgungsicherheit auf Basis der zu erwartenden maximalen Netzauslastung gewährleisten kann. Ladeeinrichtungen ab 12 Kilovoltampere (kVA) Gesamtleistung sind zudem durch die e-netz Südhessen zustimmungspflichtig.
Kann ich meinen Fuhrpark mit der Photovolatik-Anlage meiner Gewerbeimmobilie aufladen?
Das hängt ganz individuell von Ihrer Haustechnik ab. Beispielsweise auch davon, wie leistungsfähig Ihre PV-Anlage ist und welches Energiespeichersystem Sie nutzen. Ihr Elektrofachbetrieb kann am besten beurteilen, was vor Ort nötig ist, um Ihre E-Autos mit selbst erzeugtem Solarstrom aufzuladen.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich über meine E-Ladelösung Ökostrom lade?
Fragen Sie Ihren Stromlieferanten/Ihre Stromlieferantin nach Ökostrom-Tarifen, um die Energiewende in der Region mit voranzutreiben. Nur mit Ökostrom ist E-Mobilität eine zukunftsweisende Alternative zum konventionellen Individualverkehr.
Kann ich eine E-Ladelösung für mein Gewerbe mieten?
Eventuell bietet Ihr*e Stromlieferant*in spezielle Miet-Modelle an. Wenn Sie sich grundsätzlich für einen Kauf entscheiden, fragen Sie am besten ebenfalls an, ob die Anschaffung einer Wallbox für gewerbliche Bestandskund*innen bezuschusst wird.
Kann ich die E-Autos meines Fuhrparks auf meinem Grundstück jederzeit ohne Unterbrechung laden?
Ja, außer wenn für Ihre Ladeeinrichtung bei der e-netz Südhessen individuell ein Steuergerät für netzdienliches Steuern/Laden beantragt worden ist – oder falls Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in Ihrer Haustechnik vorliegt.
Wie lange dauert ein Ladevorgang mit einer Ladelösung auf meinem Gewerbegrundstück?
Die Ladezeit ist von der Leistung Ihrer Ladelösung sowie von der Batteriekapazität Ihrer in den Fahrzeugen verbauten Akkus abhängig. Mit einer bedarfsgerechten Anlage dauert der Ladevorgang in der Regel nicht länger als über eine öffentliche Ladeeinrichtung.
Wie finde ich öffentliche Ladeeinrichtungen, wenn ich die E-Autos meines Fuhrparks unterwegs laden möchte?
Die Bundesnetzagentur aktualisiert laufend eine Übersicht öffentlicher Ladeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Weitere Infos und Downloadmöglichkeiten finden Sie auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur.
Wird E-Mobilität durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder von anderer Stelle aus gefördert?
Ja. Beispielsweise unterstützt die KfW Unternehmen, die Ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen. Dabei ist die Förderung mit dem Umweltbonus des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie mit regionalen Förderungen kombinierbar. Zusätzlich können Sie von Steuervorteilen profitieren. Mehr Infos finden Sie unter kfw.de