Zur Orientierung: Wer ist wofür bei der Installation einer Ladestation für Unternehmen zuständig?
Bei der Installation, dem Anschluss und der Inbetriebnahme einer individuellen Ladelösung wie einer Wallbox für Firmenwagen sind wichtige Aufgaben zu erledigen. Die Rollen bzw. Zuständigkeiten sind dabei klar verteilt:
Sie selbst als Eigentumspartei, Verwaltung oder mietende Person einer Gewerbeimmobilie
- Bereitstellung der Flächen für die gewrblichen Ladestationen (Park- und Ladeplatzkonzept)
- Beauftragung eines zugelassenen Elektrofachbetriebs bzw. eines Planungsbüros für Elektrotechnik
- Finanzierung der Ladeeinrichtungen, der Planungskosten sowie aller nötigen Installationsarbeiten
Ihr beteiligtes Planungsbüro und/oder Ihr beauftragter Elektrofachbetrieb
- Kontaktperson für Beratung, Planung und Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes
- Berücksichtigung der relevanten Gleichzeitigkeitsfaktoren
- Kontaktperson für alle Installationsarbeiten
- Bedarfsprüfung und Anlagen-Check vor Ort
- Fachlicher Austausch mit der e-netz Südhessen als Netzbetreiberin
- Anmeldung der Ladestation beim Netzbetreiber, Anschluss durch Elektrofachbetrieb, Fertigmelden und Wartezeit
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Elektrofachbetrieb, ob dieser alle konzeptionellen Aufgaben übernehmen kann oder Unterstützung durch ein Planungsbüro benötigt. Dies kann je nach Komplexität Ihres Projekts von Vorteil sein.
Die e-netz Südhessen als Netzbetreiber
- Kontaktperson für Infrastruktur und Netzbetrieb
- Fachliche Kontaktperson für Ihr Planungsbüro und/oder Ihren Elektrofachbetrieb
- Überprüfung der eingereichten Planungsunterlagen und der angemeldeten Leistung
- Netzauslastungsprüfung nach Anmelden der Ladeeinrichtung
- Ggf. Verstärkung des Netzanschlusses (siehe „Ladeeinrichtung anmelden: Wichtige Schritte“)
- Zustimmung zur Ladeeinrichtung (bis 11 Kilovoltampere (kVA) Gesamtleistung ist keine Zustimmung nötig)
- Inbetriebnahme der gewerblichen Ladestationen
Ihr Stromlieferant
- Kontaktperson rund um Tarife und Stromabrechnungen
- Ggf. Förderung von Ladeeinrichtungen für Bestandskunden
- Ggf. Angebot von Ökostromtarifen zur nachhaltigen Energieversorgung
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Schritt für Schritt zur gewerblichen Wallbox oder Ladesäule für Elektroautos
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für das Anmelden einer Wallbox oder einer Ladesäule zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Unternehmen. Nutzen Sie Ihre Ladestation für ein Elektroauto gewerblich und leisten Sie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Mit einer Ladesäule für Dienstfahrzeuge zeigen Sie, dass Ihre Firma zukunftsorientiert handelt und erleichtern Ihren Mitarbeitenden das Arbeitsleben, indem sie die Firmenfahrzeuge direkt vor Ort aufladen können.
Bedarf für die gewerbliche Ladestation klären und Fachbetrieb auswählen
Bitten Sie Ihr Planungsbüro für Elektrotechnik oder Ihren Elektrofachbetrieb, sich vor Beginn der konzeptionellen Arbeit mit der e-netz Südhessen auszutauschen, um zu klären, welche Ladepunkte auf Ihrem Grundstück installiert werden können – für realistische Erwartungen und eine von Anfang an effiziente Planungsphase. Das spart Zeit und schont Ihr Budget.
Einen zugelassenen Elektrofachbetrieb finden Sie mit unserer Installateursuche. Eine Planungshilfe gibt es im Downloadbereich unter Checkliste E-Mobilität.
Zuständig: Sie als Kunde oder Kundin
Angebot erstellen
Nach der Ermittlung der für Ihr Unternehmen geeigneten Ladelösungen wird Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Elektrofachbetrieb ein Angebot erstellen – als Projektgrundlage und für allseitige Planungssicherheit. Vor der Angebotserstellung empfiehlt sich ein Austausch mit der e-netz Südhessen.
Zuständig: Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Elektrofachbetrieb
Gesamtplanung einreichen
Ihr Planungsbüro oder Ihr Elektrofachbetrieb ermittelt die Gesamtleistung Ihrer elektrischen Anlage und plant die Ladeleistung Ihres Fuhrparks. Dabei werden die Gleichzeitigkeitsfaktoren der installierten Verbraucher berücksichtigt. Sobald die Planung steht, wird sie an die e-netz Südhessen weitergegeben.
Zuständig: Ihr Planungsbüro und/oder Ihr Elektrofachbetrieb
Gesamtplanung und Netzauslastung prüfen
Die e-netz Südhessen prüft die Gesamtplanung und stimmt diese mit Ihrem Planungsbüro bzw. mit Ihrem Elektrofachbetrieb ab. Sobald die Planung freigegeben wurde, prüft die e-netz Südhessen die Auslastung von Netzanschluss und Ortsnetz. Anlagen ab 12 Kilovoltampere (kVA) Gesamtladeleistung sind zustimmungspflichtig, um die Versorgungssicherheit der gewerblichen Ladesäulen gewährleisten zu können. In diesen Fällen kann auch eine Netzanschlussverstärkung und/oder die Installation eines eigenen Stromzählers erforderlich sein. Eine intelligente Steuerung der Anlage ist bei dieser Größenordnung in jedem Falle notwendig.
Zuständig: die e-netz Südhessen
Ladestationen anmelden
Wenn Sie ein Planungsbüro hinzuziehen, wird sich Ihr Elektrofachbetrieb mit diesem abstimmen. Sobald alle relevanten Daten zu Ihrer geplanten Wandladestation bzw. Ladesäule vorliegen, ist es die Aufgabe des ausführenden Installateurs oder der ausführenden Installateurin, für die korrekte Anmeldung Ihrer gewerblichen Ladestationen bei der e-netz Südhessen zu sorgen. Eine intelligente Steuerung der Anlage ist bei dieser Größenordnung in jedem Falle notwendig.
Zuständig: Ihr Elektrofachbetrieb
Ladestationen installieren
Gemeinsam mit Ihrem Installateur oder Ihrer Installateurin nehmen wir Ihre neue Anlage in Betrieb. Bei Bedarf wird der bestehende Netzanschluss vorab verstärkt, damit die benötigte Leistung kontinuierlich zur Verfügung steht.
Zuständig: die e-netz Südhessen sowie Ihr Elektrofachbetrieb
Ladestationen fertigmelden
Ihr Elektrofachbetrieb übernimmt die Fertigmeldung der Ladestation bzw. Wallbox für Ihre Firma an die e-netz Südhessen und weist Sie in die Bedienung der elektrischen Anlage ein. Einige Ladegeräte ermöglichen die Steuerung und Verbrauchsmessung per App.
Zuständig: Sie und Ihr Elektrofachbetrieb
Inbetriebnahme
Gemeinsam mit Ihrem Installateur/ Ihrer Installateurin nehmen wir Ihre neue Anlage in Betrieb. Bei Bedarf wird der bestehende Netzanschluss vorab verstärkt, damit die benötigte Leistung kontinuierlich zur Verfügung steht.
Zuständig: die e-netz Südhessen sowie Ihr Elektrofachbetrieb
Fragen und Antworten zum Thema Ladeeinrichtung
Wie groß ist die Leistung meines Netzanschlusses und stehen mir ggf. noch ungenutzte Leistungsreserven zur Verfügung?
Um dies ermitteln zu können, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb. Dieser kann eine sog. „Stromflussmessung“ durchführen und so ermitteln, wie viel Leistung Sie aktuell abrufen – und ob ggf. noch Kapazitäten bestehen.
Was ist unter einer „begrenzten Leistung“ zu verstehen – und wo liegt der Unterschied zur „installierten Leistung“?
Die installierte Leistung ist stets höher als die begrenzte Leistung. Der begrenzte Leistungswert beschreibt die maximaltechnisch angemeldete Summenleistung und somit den zugelassenen Leistungswert Ihrer Wallboxen insgesamt.
Was ist unter einem „Lastmanagementsystem“ zu verstehen – und wo liegt der Unterschied zwischen „dynamischem“ und „statischem“ Lastmanagement?
Ein Lastmanagementsystem sorgt dafür, dass Sie Ihre Ladepunkte am vorhandenen Netzanschluss optimal nutzen können, ohne dass eine Verstärkung Ihrer Anschlussleistung oder ein neuer Transformator für die Stromtankstelle nötig wird.
Beim statischen Lastmanagement wird eine festgelegte maximale Leistung auf die Ladepunkte aufgeteilt. Beim dynamischen Lastmanagement wird die aktuelle Leistung am Netzanschluss gemessen und die Ladeleistung dementsprechend angepasst. Man spricht in beiden Fällen auch vom„Intelligenten E-Laden“.
Wenden Sie sich für weitere Infos bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.
Wie viele Ladepunkte kann ich bei mir installieren?
Die mögliche Anzahl der Ladepunkte hängt von Ihrer verfügbaren Leistung am Hausanschluss ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektrofachbetrieb, um die vorliegende Kapazität zu überprüfen. Sollte Ihr künftiger Bedarf die aktuelle Leistung überschreiten, wird sich Ihr Installateur oder Ihre Installateurin mit der e-netz Südhessen abstimmen, um ggf. Ihre Haustechnik sowie den Netzanschluss in Ihrem Auftrag anzupassen. Als Alternativlösung kann die Installation eines Lastmanagementsystems in Frage kommen.
Was ist eine „intelligente Steuerung“ und welche Vorteile bietet diese Lösung?
Bei einer intelligenten Steuerung können gezielt Energieflüsse gesteuert werden, um Ihre Kundenanlage und damit auch den Netzanschluss effizient auslasten und betreiben zu können. Zudem können Sie die Wallbox für Ihre Dienstwagen auch aus der Ferne regeln und z. B. den Ladevorgang starten oder stoppen – ganz einfach über Ihr Smartphone oder andere smarte Endgeräte.
Wenn Sie Ihren eigenen Solarstrom erzeugen sollten, können Sie per intelligenter Steuerung u. a. regeln, dass Ihr Solarstrom direkt in den Akku Ihres angeschlossenen Elektrofahrzeugs fließt.
Smartes Lademanagement ermöglicht auch, dass mehrere Ladesäulen an einem Netzanschluss betrieben werden können – ggf. ohne dass eine Netzanschlusserweiterung nötig wird.
Was ist ein FI-Schutzschalter und warum muss meine Ladeeinrichtung damit abgesichert werden?
Der FI-Schutzschalter ist eine Schutzeinrichtung, die den Strom zur Ladeeinrichtung unterbricht, wenn ein Fehler in der Installation vorliegt oder auftritt. Dies dient dem Schutz der beteiligten Personen.
Warum ist die Installation durch einen zugelassenen Fachbetrieb verpflichtend?
Nur ein Fachbetrieb ist in der Lage, Ihre Ladelösungen fach- und sachgerecht anzuschließen. Dies gewährleistet einen sicheren Betrieb.
Wo finde ich die Benennung des Flurstücks, auf dem meine Gewerbeimmobilie steht?
Die Angaben zum Flurstück sind dem Lageplan zu entnehmen. Entsprechende Informationen finden Sie auch auf dem Geoportal des Landes Hessen.
Warum sind Ladeeinrichtungen anmeldepflichtig – und manche zustimmungspflichtig?
Ladeeinrichtungen sind anmeldepflichtig, damit die e-netz Südhessen die Versorgungssicherheit auf Basis der zu erwartenden maximalen Netzauslastung gewährleisten kann. Ladeeinrichtungen ab 12 Kilovoltampere (kVA) Gesamtleistung sind zudem durch die e-netz Südhessen zustimmungspflichtig.
Kann ich meinen Fuhrpark mit der Photovolatik-Anlage meiner Gewerbeimmobilie aufladen?
Das hängt ganz individuell von Ihrer Haustechnik ab. Beispielsweise auch davon, wie leistungsfähig Ihre PV-Anlage ist und welches Energiespeichersystem Sie nutzen. Ihr Elektrofachbetrieb kann am besten beurteilen, was vor Ort nötig ist, um Ihre E-Autos mit selbst erzeugtem Solarstrom aufzuladen.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich über meine E-Ladelösung Ökostrom lade?
Fragen Sie Ihren Stromlieferanten nach Ökostrom-Tarifen, um die Energiewende in der Region mit voranzutreiben. Nur mit Ökostrom ist E-Mobilität eine zukunftsweisende Alternative zum konventionellen Individualverkehr.
Kann ich eine E-Ladelösung für mein Gewerbe mieten?
Eventuell bietet Ihr Stromlieferant spezielle Miet-Modelle an. Wenn Sie sich grundsätzlich für einen Kauf entscheiden, fragen Sie am besten ebenfalls an, ob die Anschaffung einer Wallbox für Dienstwagen von gewerblichen Bestandskunden und -kundinnen bezuschusst wird.
Kann ich die E-Autos meines Fuhrparks auf meinem Grundstück jederzeit ohne Unterbrechung laden?
Ja, außer wenn für Ihre Ladeeinrichtung bei der e-netz Südhessen individuell ein Steuergerät für netzdienliches Steuern/Laden beantragt worden ist – oder falls Störungen, ein Stromausfall oder ein Fehler in Ihrer Haustechnik vorliegt.
Wie lange dauert ein Ladevorgang mit einer Ladelösung auf meinem Gewerbegrundstück?
Die Ladezeit ist von der Leistung Ihrer Ladelösung sowie von der Batteriekapazität Ihrer in den Fahrzeugen verbauten Akkus abhängig. Mit einer bedarfsgerechten Anlage dauert der Ladevorgang in der Regel nicht länger als über eine öffentliche Ladeeinrichtung.
Wie finde ich öffentliche Ladeeinrichtungen, wenn ich die E-Autos meines Fuhrparks unterwegs laden möchte?
Die Bundesnetzagentur aktualisiert laufend eine Übersicht öffentlicher Ladeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Weitere Infos und Downloadmöglichkeiten finden Sie auf der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur.
Wird E-Mobilität durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder von anderer Stelle aus gefördert?
Ja. Beispielsweise unterstützt die KfW Unternehmen, die Ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umstellen. Dabei ist die Förderung mit dem Umweltbonus des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie mit regionalen Förderprogrammen kombinierbar. Zusätzlich können Sie von Steuervorteilen profitieren. Mehr Infos finden Sie unter kfw.de