Geeignete Adressen sind spezialisierte Ingenieurbüros und Elektrofachbetriebe sowie Fachplanungsbüros für Elektrotechnik, die über Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Erzeugungsanlagen und Transformatorenstationen verfügen. Diese müssen mit den genannten Anwendungsregeln und Gesetzen vertraut sein und die gegebenenfalls notwendigen Zertifizierungen beantragen.
Stromnetzanschluss anmelden
Prüfen Sie bitte zunächst, ob folgendes Anlagenprofil zu Ihrem geplanten Bauvorhaben passt:
Anlagenprofil
Anlagen mit einer Bezugsleistung ab spätestens 200 kVA (bei cosφ = 0,9 entsprechend 180 kW) sind typischerweise größere Gewerbe- oder Industrieanlagen, die eine hohe elektrische Energie aus dem Netz beziehen. Diese Anlagen werden an das Mittelspannungsnetz angeschlossen, um die benötigte Leistung sicher bereitzustellen. Leistungsanforderungen von 6 MVA bis zu 20 MVA erfordern einen Anschluss an die Sammelschiene in einer Umspannanlage. Bei einem Anschluss mit höherem Leistungsbedarf ist ein Hochspannungsanschluss (110 kV) notwendig. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren zuständigen vorgelagerten Netzbetreiber.
- Diese Anlagen befinden sich oft in größeren Gewerbe- oder Industriegebäuden wie Produktionshallen, Lagerhäusern oder Einkaufszentren.
- Typisch sind Transformatorenstationen, die das Mittelspannungsnetz von 20 kV auf die Niederspannung (230/400 V) heruntertransformieren.
Bezugsanlagen dieser Größenordnung erfordern eine detaillierte Planung und Abstimmung.
Technische Details
Der Mittelspannungsnetzanschluss erfolgt an ein oder zwei Kabeleingangsfelder in Ihrer gesonderten Transformatorenstation. Diese muss gemäß unseren Ergänzungen zu der VDE-AR-N 4110 an der Grundstücksgrenze errichtet werden und über ein öffentliches Gelände zugänglich sein.
Wichtig: Spätestens ab einer Leistung von 6 MVA wird der direkte Anschluss an die Sammelschiene eines Umspannwerkes erforderlich. Spätestens ab einer Leistung von 20 MVA wird ein Hochspannungsanschluss (110 kV) erforderlich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an
Ihren zuständigen vorgelagerten Netzbetreiber.
Elektrotechnische Fachplanung gehört in Profihände
Die Anmeldung eines Stromnetzanschlusses für Bezugs-, Erzeugungs- oder Mischanlagen gemäß den Anwendungsregeln und Gesetzen nach VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110, NELEV und unseren technischen Anschlussbedingungen ist ein komplexer Vorgang, der spezifische Fachkenntnisse erfordert.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Fachplaner für Elektrotechnik hinzuzuziehen. Dieser übernimmt dann die Planung, Zertfizierung und Kommunikation mit der e-netz Südhessen, damit von der Anmeldung über die Planung bis zur Inbetriebnahme alles reibungslos abläuft.
Wie Sie geeignete Fachleute finden
Worauf Sie bei der Suche achten sollten
Achten Sie bei der Suche auf erfolgreiche Projektreferenzen des jeweiligen Fachbetriebs. Es kann ebenfalls von Vorteil sein, jemanden aus der Region zu beauftragen, da diese Fachplaner bereits mit den spezifischen Anforderungen des lokalen Netzbetreibers vertraut sein sollten.
Wer Ihnen bei der Suche helfen kann
Regionale Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern (IHK) verfügen oft über Mitgliederverzeichnisse mit qualifizierten Adressen in Ihrer Region.
Fachverbände und Organisationen können Ihnen Mitgliedsunternehmen empfehlen, die auf die Planung und Umsetzung von größeren Erzeugungsanlagen spezialisiert sind. Wenden Sie sich beispielsweise an den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) oder den Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Branchenverzeichnisse und Fachportale listen online geeignete Ingenieurbüros und technische Fachplanungsbüros für Elektrotechnik auf. Auch gemeinnützige Organisationen wie der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) helfen Ihnen gerne.
Anmeldung und Netzanschluss Ihrer Bezugsanlage
1. Unterlagen zusammenstellen und einreichen
Bitte lassen Sie die folgenden Dokumente von Ihrer Fachplanerin oder Ihrem Fachplaner ausfüllen und zusammenstellen und reichen Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen anschließend bei uns ein:
- Antragstellung (E.1) und Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (E.2), gemäß VDE-AR-N 4110
- Vollmacht des Grundstückeigentümers
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit eingezeichnetem Standort der künftig gesonderten Transformatorenstation (Maßstab: 1:25.000 oder 1:10.000, innerorts mindestens 1:500).
Bitte beachten Sie hierzu unsere Ergänzungen zu der VDE-AR-N 4110. - Detaillierte Leistungsaufstellung für Gewerbe, in der im Fall eines Neuanschlusses oder einer Bezugsleistungsänderung die bereitzustellende Leistung unter Berücksichtigung des Einzel- und Gesamtgleichzeitigkeitsfaktors enthalten sein muss.
2. Prüfung und weitere Schritte
- Nach Eingang Ihrer vollständig ausgefüllten und rechtssicher unterschriebenen Antragsunterlagen prüfen wir die Anschlussmöglichkeit Ihres Bauvorhabens an unser Versorgungsnetz.
- Bei der Errichtung einer eigenen Transformatorenstation sind unsere Ergänzungen zur VDE-AR-N 4110 zu beachten. Bitte beauftragen Sie für die Planung und den Bau einen für diese Tätigkeiten eingetragenen Elektrofachbetrieb.
- Im Fall einer neu zu errichtenden Transformatorenstation erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot zur Errichtung eines Mittelspannungsnetzanschlusses.
3. Weitere Informationen und Ablauf
- Den weiteren Ablauf des Anmelde- und Herstellungsprozesses finden Sie im Zeitplan zur Errichtung eines Netzsanschlusses nach VDE-AR-N 4110.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Information zur Fernwirkanbindung Ihrer Anlage.
Hinweise zur Anmeldung:
Alle Angaben müssen vollständig und korrekt sein, damit der Anmeldeprozess zügig bearbeitet werden kann. Falls die Anmeldung nicht durch Sie selbst erfolgt, benötigt das beauftragte Fachplanungsbüro oder der Elektrofachbetrieb eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Für eine schnelle Bearbeitung empfiehlt es sich, die Unterlagen in der genannten Reihenfolge zu prüfen und einzureichen. Bei Fragen zu einzelnen Dokumenten oder zum Ablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle bei e-netz Südhessen.
Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz?
Ob Ihre Erzeugungsanlage an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz angeschlossen wird, hängt neben der gewünschten Erzeugungs- bzw. Einspeiseleistung im Wesentlichen davon ab, welche Ausprägung unseres Netzes vor Ort bereits zur Verfügung steht und mit welchen Investitionskosten auf dieser Basis zu rechnen sein wird.
Ihr Fachplaner für Elektrotechnik kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche technischen Anforderungen für Ihren Sonderanschluss nötig sind. Ab einer Bezugsleistung von 180 kW wird ein Anschluss an das Mittelspannungsnetz sowie die Errichtung einer gesonderten Transformatorenstation erforderlich. Dies kann aufgrund der vorhandenen Netzinfrastruktur jedoch auch bei geringerer Leistung notwendig sein.