Geeignete Adressen sind spezialisierte Ingenieurbüros und Elektrofachbetriebe sowie Fachplanungsbüros für Elektrotechnik, die über Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Erzeugungsanlagen und Transformatorenstationen verfügen. Diese müssen mit den genannten Anwendungsregeln und Gesetzen vertraut sein und die gegebenenfalls notwendigen Zertifizierungen beantragen.
Erzeugungsanlage nach NELEV anmelden
Prüfen Sie bitte zunächst, ob folgendes Anlagenprofil zu Ihrem geplanten Bauvorhaben passt:
Anlagenprofil
Eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von 270 kW bis 500 kW umfasst größere Photovoltaik-Anlagen, Blockheizkraftwerke oder industrielle Speichersysteme (jeweils ohne Anlagenzertifikat). Solche Anlagen werden häufig von mittelständischen Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben oder bei größeren Wohn- und Gewerbeprojekten genutzt. Der Anschluss erfolgt an das Mittelspannungsnetz, um die höhere Leistung sicher und effizient ins Netz einzuspeisen.
Bevor Sie eine Betriebserlaubnis erhalten und Ihre Erzeugungsanlage an unser Versorgungsnetz angeschlossen werden darf, muss die Planung der Anlage durch uns geprüft und freigegeben werden. Weitere technische und rechtliche Anforderungen sind ebenfalls mit uns abzustimmen.
Technische Details
Der Mittelspannungsnetzanschluss erfolgt an ein oder zwei Kabeleingangsfelder in Ihrer gesonderten Transformatorenstation. Diese muss gemäß unseren Ergänzungen zu der VDE-AR-N 4110 an der Grundstücksgrenze errichtet werden und über ein öffentliches Gelände zugänglich sein. Der Standort Ihrer Transformatorenstation kann vom Errichtungsstandort der Erzeugungsanlage abweichen.
Hinweis: Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung und Ausführung die jeweils aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen – insbesondere die Vorgaben der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) sowie die Richtlinien des VDE. Nutzen Sie auch hilfreiche VDE FNN-Hinweise wie „Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung“.
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Elektrotechnische Fachplanung gehört in Profihände
Die Anmeldung eines Stromnetzanschlusses für Bezugs-, Erzeugungs- oder Mischanlagen gemäß den Anwendungsregeln und Gesetzen nach VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110, NELEV und unseren technischen Anschlussbedingungen ist ein komplexer Vorgang, der spezifische Fachkenntnisse erfordert.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Fachplaner für Elektrotechnik hinzuzuziehen. Dieser übernimmt dann die Planung, Zertfizierung und Kommunikation mit der e-netz Südhessen, damit von der Anmeldung über die Planung bis zur Inbetriebnahme alles reibungslos abläuft.
Wie Sie geeignete Fachleute finden
Worauf Sie bei der Suche achten sollten
Achten Sie bei der Suche auf erfolgreiche Projektreferenzen des jeweiligen Fachbetriebs. Es kann ebenfalls von Vorteil sein, jemanden aus der Region zu beauftragen, da diese Fachplaner bereits mit den spezifischen Anforderungen des lokalen Netzbetreibers vertraut sein sollten.
Wer Ihnen bei der Suche helfen kann
Regionale Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern (IHK) verfügen oft über Mitgliederverzeichnisse mit qualifizierten Adressen in Ihrer Region.
Fachverbände und Organisationen können Ihnen Mitgliedsunternehmen empfehlen, die auf die Planung und Umsetzung von größeren Erzeugungsanlagen spezialisiert sind. Wenden Sie sich beispielsweise an den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) oder den Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Branchenverzeichnisse und Fachportale listen online geeignete Ingenieurbüros und technische Fachplanungsbüros für Elektrotechnik auf. Auch gemeinnützige Organisationen wie der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) helfen Ihnen gerne.
Anmeldung und Netzanschluss Ihrer Bezugsanlage
1. Unterlagen zusammenstellen und einreichen
Bitte lassen Sie die folgenden Dokumente von Ihrer Fachplanerin oder Ihrem Fachplaner ausfüllen und zusammenstellen und reichen Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen anschließend bei uns ein:
- Anmeldung für Erzeugungsanlagen und Auftrag zur Prüfung der Netzverträglichkeit, gemäß VDE-AR-N 4105
- Vollmacht des Anschlussnehmers, wenn dieser nicht gleichzeitig auch der Antragsteller/Anlagenbetreiber ist
- Lageplan bzw. Dachbelegungsplan mit klar ersichtlichen Grenzen des Grundstücks, sowie dem Standort der geplanten Erzeugungsanlage (z. B. als Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
Bitte beachten Sie hierzu unsere Ergänzungen zu der VDE-AR-N 4110. - ZEREZ-Registernummer (ZEREZ-ID) der geplanten Erzeugungseinheiten und Komponenten aus dem zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4110)
- Auszug aus dem Prüfbericht der geplanten Erzeugungseinheiten
- Single-Line-Diagramm bzw. einphasiger Übersichtsschaltplan der Übergabestation (siehe Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung (E.8), gemäß VDE-AR-N 4110)
- Nachweis für den übergeordneten Entkupplungsschutz nach VDE-AR-N 4110
- Nachweis für die PAV, E-Überwachung nach VDE-AR-N 4105
- Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung (E.8), gemäß VDE-AR-N 4110
- Nachweis mit Schutzprüfprotokoll für den üEKS einschließlich PAV, E -Schutzeinrichtung
2. Prüfung und weitere Schritte
Nach Eingang Ihrer vollständig ausgefüllten und rechtssicher unterschriebenen Antragsunterlagen prüfen wir die Anschlussmöglichkeit Ihrer Erzeugungsanlage an unser Versorgungsnetz.
Nach Fertigstellung der Anlage nutzt Ihr Installateur das Formular „Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher (E.8)“, gemäß VDE-AR-N 4105. Anschließend kann ein Termin mit unserer Inbetriebsetzungsabteilung vereinbart werden.
Spätestens vier Wochen nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist der entsprechende Einstellnachweis Ihrer Anlage nach EAAV einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Einstellnachweis zur EAAV“ aus dem FNN-Hinweis „Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung“ (5.6.3 Einstellnachweis zur EAAV, Seite 26).
Nach Prüfung der Unterlagen können wir Ihnen die endgültige Betriebserlaubnis ausstellen.
3. Weitere Informationen und Ablauf
Eine Übersicht aller Netzanschluss- und Nachweisprozesse für Erzeugungsanlagen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Information zur Fernwirkanbindung Ihrer Anlage.
Hinweise zur Anmeldung:
Alle Angaben müssen vollständig und korrekt sein, damit der Anmeldeprozess zügig bearbeitet werden kann. Falls die Anmeldung nicht durch Sie selbst erfolgt, benötigt das beauftragte Fachplanungsbüro oder der Elektrofachbetrieb eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Für eine schnelle Bearbeitung empfiehlt es sich, die Unterlagen in der genannten Reihenfolge zu prüfen und einzureichen. Bei Fragen zu einzelnen Dokumenten oder zum Ablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle bei e-netz Südhessen.