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Solarmodule auf einem Flachdach, die Energie erzeugen.

Erzeugungsanlagen und Speicher von 135 kW bis 270 kW Erzeugungsleistung

Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Stromnetzanschluss für Ihre Erzeugungsanlage bzw. Ihre Erzeugungsanlage mit Speicher anmelden.

Anlagenprofil

Eine Erzeugungsanlage mit einer Leistung von 135 kW bis 270 kW umfasst größere Photovoltaik-Anlagen, Blockheizkraftwerke und Speicher, die typischerweise von Gewerbebetrieben, landwirtschaftlichen Betrieben oder größeren Wohnanlagen genutzt werden. Für Anlagen in diesem Leistungsbereich wird im weiteren Prozess kein Anlagenzertifikat benötigt. Der Anschluss erfolgt an das Mittelspannungsnetz, um die höhere Leistung sicher und effizient ins Netz einzuspeisen.

Bevor Sie eine Betriebserlaubnis erhalten und Ihre Erzeugungsanlage an unser Versorgungsnetz angeschlossen werden darf, muss die Planung der Anlage durch uns geprüft und freigegeben werden. Weitere technische und rechtliche Anforderungen sind ebenfalls mit uns abzustimmen.

Technische Details

Der Mittelspannungsnetzanschluss erfolgt an ein oder zwei Kabeleingangsfelder in Ihrer gesonderten Transformatorenstation. Diese muss gemäß unseren Ergänzungen zu der VDE-AR-N 4110 an der Grundstücksgrenze errichtet werden und über ein öffentliches Gelände zugänglich sein.

Der Standort Ihrer Transformatorenstation kann vom Errichtungsstandort der Erzeugungsanlage abweichen.

Hinweis: Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung und Ausführung die jeweils aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen – insbesondere die Vorgaben der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) sowie die Richtlinien des VDE. Nutzen Sie auch hilfreiche VDE FNN-Hinweise wie „Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung“.
Die Inhalte dieser Website dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Anmeldung eines Stromnetzanschlusses für Bezugs-, Erzeugungs- oder Mischanlagen gemäß den Anwendungsregeln und Gesetzen nach VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110, NELEV und unseren technischen Anschlussbedingungen ist ein komplexer Vorgang, der spezifische Fachkenntnisse erfordert.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, einen Fachplaner für Elektrotechnik hinzuzuziehen. Dieser übernimmt dann die Planung, Zertfizierung und Kommunikation mit der e-netz Südhessen, damit von der Anmeldung über die Planung bis zur Inbetriebnahme alles reibungslos abläuft.

Anmeldung und Netzanschluss Ihrer Bezugsanlage

Bitte lassen Sie die folgenden Dokumente von Ihrer Fachplanerin oder Ihrem Fachplaner ausfüllen und zusammenstellen und reichen Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen anschließend bei uns ein:

  • Anmeldung für Erzeugungsanlagen und Auftrag zur Prüfung der Netzverträglichkeit, gemäß VDE-AR-N 4105
  • Vollmacht des Anschlussnehmers, wenn dieser nicht gleichzeitig auch der Antragsteller/Anlagenbetreiber ist
  • Lageplan bzw. Dachbelegungsplan mit klar ersichtlichen Grenzen des Grundstücks, sowie dem Standort der geplanten Erzeugungsanlage (z.B. als Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    Bitte beachten Sie hierzu unsere Ergänzungen zu der VDE-AR-N 4110.
  • ZEREZ-Registernummer (ZEREZ-ID) der geplanten Erzeugungseinheiten und Komponenten aus dem zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate nach VDE-AR-N 4110
  • Auszug aus dem Prüfbericht der geplanten Erzeugungseinheiten
  • Single-Line-Diagramm bzw. einphasiger Schaltplan der gesamten elektrischen Anlage, einschließlich aller einzusetzenden Betriebsmittel
  • Nach Eingang Ihrer vollständig ausgefüllten und rechtssicher unterschriebenen Antragsunterlagen prüfen wir die Anschlussmöglichkeit Ihrer Erzeugungsanlage an unser Versorgungsnetz.

  • Nach Fertigstellung der Anlage nutzt Ihr Installateur das Formular „Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher (E.8)“, gemäß VDE-AR-N 4105. Anschließend kann ein Termin mit unserer Inbetriebsetzungsabteilung vereinbart werden.

  • Spätestens vier Wochen nach erfolgreicher Inbetriebnahme ist der entsprechende Einstellnachweis Ihrer Anlage nach EAAV einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular „Einstellnachweis zur EAAV“ aus dem FNN-Hinweis „Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung“ (5.6.3 Einstellnachweis zur EAAV, Seite 26).

  • Nach Prüfung der Unterlagen können wir Ihnen die endgültige Betriebserlaubnis ausstellen.

Alle Angaben müssen vollständig und korrekt sein, damit der Anmeldeprozess zügig bearbeitet werden kann. Falls die Anmeldung nicht durch Sie selbst erfolgt, benötigt das beauftragte Fachplanungsbüro oder der Elektrofachbetrieb eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

Für eine schnelle Bearbeitung empfiehlt es sich, die Unterlagen in der genannten Reihenfolge zu prüfen und einzureichen. Bei Fragen zu einzelnen Dokumenten oder zum Ablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle bei e-netz Südhessen.

Ob Ihre Erzeugungsanlage an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz angeschlossen wird, hängt neben der gewünschten Erzeugungs- bzw. Einspeiseleistung im Wesentlichen davon ab, welche Ausprägung unseres Netzes vor Ort bereits zur Verfügung steht und mit welchen Investitionskosten auf dieser Basis zu rechnen sein wird.

Ihr Fachplaner für Elektrotechnik kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche technischen Anforderungen für Ihren Stromnetzanschluss nötig sind. Ab einer Bezugsleistung von 180 kW wird ein Anschluss an das Mittelspannungsnetz sowie die Errichtung einer gesonderten Transformatorenstation erforderlich. Dies kann aufgrund der vorhandenen Netzinfrastruktur jedoch auch bei geringerer Leistung notwendig sein.