Steckerfertige PV-Anlage auf einem Dach einer Gartenlaube

Balkonkraftwerk anmelden: Solarstrom aus der sicheren Steckdose

Mit Solaranlagen für die Steckdose – sogenannten steckerfertigen Photovoltaikanlagen – können Sie sich bereits mit einem kleineren Budget an der Energiewende beteiligen.

Möchten Sie Strom für den Eigenverbrauch produzieren? Dann haben Sie vielleicht an ein eigenes Balkonkraftwerk gedacht. Es handelt sich um ein Gerät mit 600 VA Leistung, das bei Ihnen zu Hause installiert wird. Ein solches Stecker-Solargerät besteht aus einem PV-Modul mit integriertem Wechselrichter. Für Ihre eigene Sicherheit muss die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufgebaut und installiert sein. Als stromerzeugende Anlagen sind Photovoltaik-Steckeranlagen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden.

In drei Schritten zum Balkonkraftwerk

Achten Sie beim Kauf einer sicheren Anlage bitte auf das CE-Zeichen. In Deutschland ist eine Leistung bis maximal 600 VA zulässig. Als Mietpartei sollten Sie zudem Ihren Hausbesitzer oder Ihre Hausbesitzerin informieren. Bei der Einrichtung der Anlage empfehlen wir, eine Elektrofachkraft hinzuziehen. Nutzen Sie dafür unsere Installateursuche.
Nun kann es losgehen:

  • 1. Balkonkraftwerk anmelden bei der e-netz Südhessen 
    Für steckerfertige PV-Anlagen mit einer Leistung bis 600 VA bietet die e-netz Südhessen AG ein vereinfachtes Anmeldeverfahren im Netzbetreiberportal an.
    Bitte beachten Sie: Über den erfolgreichen Eingang Ihres Antrags informiert Sie eine entsprechende Meldung am Ende des Anmeldeprozesses. Sie erhalten keine zusätzliche Bestätigung per E-Mail. Wir werden Sie schriftlich kontaktieren, sobald wir die Bearbeitung abgeschlossen haben.
  • 2. Prüfung der bestehenden Messeinrichtung
    Falls erforderlich, erfolgt ein kostenloser Einbau eines rücklaufgehemmten Zählers durch die e-netz Südhessen.
  • 3. Registrierung beim Marktstammdatenregister 
    Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie das Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister registrieren.

FAQs zum Anmelden eines Balkonkraftwerks

Müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden? Ist die Anmeldung kostenfrei? Benötigen Sie die Genehmigung Ihrer Hausverwaltung? Hier beantworten wir alle wichtigen Fragen.

Was muss ich beim Stromzähler beachten? Muss der Zähler getauscht werden?

Nutzer von PV-Steckeranlagen benötigen einen rücklaufgehemmten Zähler oder einen elektronischen Zähler. Mit Ihrer Anmeldung prüfen wir, ob diese vorhanden sind. Wenn nicht, tauschen wir den Zähler kostenfrei aus und Sie erhalten von uns ein Modell mit Rücklaufhemmung.

Ist es möglich, dass vom Balkonkraftwerk erzeugter Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird?

Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass zeitweise eine kleine Menge Ihres erzeugten Stroms in das öffentliche Netz eingespeist wird. Deshalb bitten wir Sie im Anmeldeformular, zu erklären, dass Sie von einer Auszahlung der EEG-Vergütung absehen.

Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden oder nicht?

Es besteht eine Anmeldepflicht bzw. Mitteilungspflicht. Sie müssen also das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden und bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen lassen. Auch eine PV-Steckeranlage mit einer Leistung bis 600 VA dürfen Sie nicht ohne Anmeldung betreiben. Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden, entstehen dabei keine Kosten.

Wie finde ich heraus, ob die e-netz Südhessen der richtige Netzbetreiber für mich ist?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, benutzen Sie einfach unsere Netzbetreibersuche. Hier finden Sie schnell heraus, ob wir für Ihr Gebiet zuständig sind. 

Was passiert, wenn ich das Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur anmelde?

In diesem Fall kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 (MaStRV) vorliegen, die ein Bußgeld mit sich zieht. Die Ansprüche des Anlagenbetreibers auf z.B. Einspeisevergütung und mögliche Fördergelder sind zudem erst nach vollständiger Registrierung im Marktstammdatenregister fällig. Um dieses Risiko auszuschließen, sollten Sie das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur anmelden.

Erhalte ich eine Einspeisevergütung?

In der Regel erfüllen die kleinen Solarmodule nicht die Voraussetzungen für eine Einspeisevergütung. Dafür ist eine klassische Photovoltaik-Anlage nötig.

Muss ich ein Gewerbe für mein Balkonkraftwerk anmelden?

Nein, eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.

Muss ich als Mieter das Einverständnis vom Vermieter einholen?

In der Regel benötigen Sie die Genehmigung Ihres Vermieters. Prüfen Sie zur Sicherheit auch Ihren Mietvertrag im Hinblick auf ein mögliches Verbot.

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