Darmstadt, 20.07.22
Informationen zum Cyberangriff
Der IT-Dienstleister des ENTEGA-Konzerns und der e-netz Südhessen AG (COUNT+CARE GmbH & Co. KG) ist in der Nacht zum Sonntag, 12. Juni 2022 Opfer eines Cyberangriffs geworden. In der Pressemitteilung und über untenstehende FAQ’s finden Sie weitere Informationen zu dem kriminellen Angriff und den Folgen. Informationen von weiteren Unternehmen des ENTEGA-Konzern zum Cyberangriff finden Sie auf der Internetseite der ENTEGA AG.
Pressemitteilung vom 20.07.22
Cyberangriff
Was ist über den Cyberangriff bekannt?
Der IT-Dienstleister des ENTEGA-Konzerns und der e-netz Südhessen AG (COUNT+CARE GmbH & Co. KG) ist in der Nacht zum Sonntag, 12. Juni 2022 Opfer eines Cyberangriffs geworden. Die vom Cyberangriff betroffenen IT-Systeme wurden umgehend isoliert, gesichert und eine Untersuchung durch externe IT-Spezialisten eingeleitet. Gleichzeitig haben wir die Datenschutzaufsichts- und Polizeibehörden eingebunden.
Dabei haben die Cyberkriminellen auch auf Daten unserer Anschlussnehmer*innen zugegriffen. Diese Daten sind in der Nacht auf den 11. Juli 2022 im Darknet veröffentlicht worden. Darin enthalten sind auch personenbezogene Daten. Wir bedauern diesen Vorfall sehr.
Die Versorgungssicherheit war zu keiner Zeit gefährdet.
Was weiß man über die Cyberkriminellen?
Nach übereinstimmender Einschätzung der zuständigen Ermittlungsbehörden und der eingebundenen Sicherheitsexperten handelt es sich bei den Angreifern um eine hochprofessionelle Gruppe von Cyberkriminellen. Diese verfolgen in der Regel das Ziel, IT-Systeme zu verschlüsseln, um dann für die Entschlüsselung die Zahlung eines Lösegeldes zu verlangen. Zudem ist es üblich, dass die Cyberkriminellen mit dem Verkauf bzw. der Veröffentlichung der erbeuteten Daten im Darknet drohen.
Gab es eine Lösegeldforderung?
Die Cyberkriminellen haben vom ENTEGA-Konzern die Zahlung eines Lösegeldes im zweistelligen Millionenbereich gefordert. ENTEGA ist dieser Forderung nicht nachgekommen, da ENTEGA grundsätzlich keine Geschäfte mit Kriminellen macht, um deren Machenschaften nicht zu unterstützen. In diesem konkreten Fall haben die eingebundenen Behörden diese Auffassung unterstützt und von einer Zahlung des Lösegeldes abgeraten.
Womit hat man die ENTEGA erpresst?
Die Cyberkriminellen haben den ENTEGA-Konzern damit erpresst, dass der Zugriff auf die verschlüsselten Systeme erst nach der Zahlung des Lösegeldes wieder möglich sein wird. Darüber hinaus wurde damit gedroht, dass die erbeuteten Daten bei Nichtzahlung des Lösegeldes im Darknet veröffentlicht werden. Zum Zeitpunkt dieser Drohung lagen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass die Täter personenbezogene Daten erbeutet hatten.
Konnten die Täter ermittelt werden?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt und wegen der laufenden Ermittlungen keine weitergehenden Informationen dazu geben können.
Datenschutz und Informationssicherheit
Gab es ein Datenleak?
Die Cyberkriminellen haben im Darknet u.a. Daten von Anschlussnehmer*innen, Geschäftspartner*innen und Mitarbeiter*innen der e-netz Südhessen AG veröffentlicht. Das Darknet ist ein geschlossener und nur über einen speziellen Browser zugänglicher Teil des Internets, in dem sich unter anderem Cyberkriminelle austauschen.
Ist die Datenschutzbehörde informiert?
Wir haben die zuständige Datenschutzbehörde umgehend informiert und stehen mit ihr in engem Austausch.
Welche personenbezogenen Daten sind veröffentlicht worden?
Betroffen sind Anschlussnehmer*innen der e-netz Südhessen AG.
Nach derzeitiger Erkenntnis sind allgemeine Stammdaten wie Namen, Vornamen, Adressdaten, sowie in einigen Fällen auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern betroffen. Sehr vereinzelt sind zudem auch Bankdaten betroffen.
Außerdem sind spezifische Anschlussdaten wie Vertragskontonummern, Geschäftspartnernummern sowie Zähler- und Verbrauchsdaten als auch Abrechnungsdaten betroffen.
Wir müssen darüber hinaus davon ausgehen, dass eine Vielzahl unserer Geschäftspartner*innen (im Wesentlichen bzgl. ihrer Kontaktdaten) und Mitarbeiter*innen von dem Datenleak betroffen sind.
Wir sind diesbezüglich im engen Austausch mit der zuständigen Datenschutzbehörde.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft die kriminelle Veröffentlichung der Daten darüber hinaus personenbezogene Daten von im Wesentlichen Kund*innen, Anschlussnehmer*innen, Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen der ENTEGA und ihrer Tochterunternehmen, bei denen insbesondere Namen, Anschriften und Verbrauchsdaten betroffen sind.
Was sollte ich als Betroffene(r) des Datenleaks jetzt tun?
Löschen Sie verdächtige E-Mails von unbekannten Absendern. Öffnen Sie auf keinen Fall Links oder Dateianhänge, die in solchen E-Mails enthalten sind.
Ändern Sie vorsorglich alle Kennwörter, die Sie in Verbindung mit Online-Diensten der e-netz Südhessen AG nutzen. Ändern Sie Ihre Kennwörter auch bei anderen Online-Diensten, wenn Sie dort die gleichen Anmeldedaten genutzt haben. Wir empfehlen Ihnen, für jeden Online-Dienst ein individuelles sicheres Kennwort zu nutzen. Dieses sollte aus mindestens 8 Zeichen bestehen und mindestens je einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten.
Was muss ich als Nutzer von Online-Diensten der e-netz Südhessen AG jetzt unternehmen?
Vorsorglich haben wir alle Kennwörter in den Online-Diensten der e-netz Südhessen AG zurückgesetzt. Das bedeutet, dass Sie bei der nächsten Nutzung ein neues Kennwort vergeben müssen. Wir empfehlen Ihnen, für jedes Online-Angebot der e-netz Südhessen AG ein individuelles sicheres Kennwort zu nutzen. Dieses sollte aus mindestens 8 Zeichen bestehen und mindestens je einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten. Bitte nutzen Sie kein Kennwort, das Sie bereits bei anderen Online-Diensten verwenden.
Welche Konsequenzen drohen mir, wenn meine Daten unbefugt verwendet werden?
Sie müssen damit rechnen, künftig vermehrt unerwünschte E-Mails zu erhalten. Dabei kann es sich um unerwünschte Werbung (Spam) oder den Versuch handeln, unter Vortäuschung falscher Sachverhalte weitere persönliche Daten von Ihnen zu erlangen (Phishing). Darüber hinaus kann mit dem gleichen Vorgehen versucht werden, Ihren Computer über Links bzw. Dateianhänge mit Schadsoftware zu infizieren.
Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Kriminelle die veröffentlichten Daten dazu nutzen, in Ihrem Namen im Internet einzukaufen, Verträge abzuschließen oder Benutzerkonten bei Online-Diensten anzulegen (Identitätsdiebstahl).
Ich habe einen Anruf von der e-netz Südhessen AG erhalten. Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich vom Datenleak betroffen sei und nun beraten werden soll.
Wir werden Sie in dieser Angelegenheit nicht ohne eine vorherige Kontaktaufnahme von Ihnen anrufen. Sollten Sie unter dem oben genannten Vorwand von einem angeblichen Mitarbeitenden der e-netz Südhessen AG angerufen werden, beenden Sie das Gespräch umgehend. Es handelt sich in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch.
Generell gilt: Wir werden niemals telefonisch oder schriftlich Ihre persönlichen Zugangsdaten und/oder Kennwörter abfragen. Bitte geben Sie diese Information auch sonst nicht an Dritte heraus.
Welche Maßnahmen hat die e-netz Südhessen AG für die Zukunft ergriffen?
Derzeit sind wir dabei, den Vorfall in Zusammenarbeit mit externen Sicherheitsspezialisten zu analysieren. In diesem Zusammenhang haben wir bereits zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um den Schutz unserer Systeme und Daten noch weiter zu verbessern. Diese beinhalten unter anderem das Zurücksetzen der Passwörter zu den Online-Diensten der e-netz Südhessen AG.
Wurden die zuständigen Behörden rechtzeitig informiert?
Wir haben nach Bekanntwerden des Cyberangriffs umgehend die zuständigen Behörden informiert. Seither sind wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Ermittlungsbehörden sowie der zuständigen Datenschutzbehörde und unterstützen die laufenden Ermittlungen aktiv.
Wir haben Anzeige gegen die Cyberkriminellen erstattet.
Warum wurde der Sicherheitsvorfall nicht sofort öffentlich gemacht?
Wir haben nach Bekanntwerden des Cyberangriffs umgehend die Öffentlichkeit über Pressemitteilungen informiert.
Hält sich die e-netz Südhessen AG an die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz?
Wir versichern Ihnen, dass wir den Datenschutz sehr ernst nehmen und die gesetzlichen Datenschutzvorschriften einhalten. Die Sicherheit der uns anvertrauten Daten hat für uns höchste Priorität.
Update: Darmstadt, 04.07.22
Fragen & Antworten zur Alarmstufe des Notfallplans Gas
Wie Sie der Medienberichterstattung entnehmen können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni die Alarmstufe, die zweite Stufe des dreistufigen Notfallplans Gas ausgerufen. Dies erfolgt, nachdem Russland die Gasflüsse deutlich reduziert hat und die Lage im Gasmarkt angespannt ist.
Derzeit ist die Versorgung gewährleistet und die ausfallenden Mengen können noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu sehr hohen Preisen.
Was bedeutet die Alarmstufe?
Es ist die zweite Stufe im Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland. Voraussetzung dafür ist eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, die zu einer erheblich verschlechterten Gasversorgungslage führt, aber durch den Markt geregelt werden kann.
Müssen Verbraucher um die Gasversorgung bangen?
Die Gasversorgung ist derzeit gesichert, da im Sommer deutlich weniger Erdgas benötigt wird.
In Blick auf den kommenden Winter geht es darum, alles für möglichst hohe Speicherfüllstände zu tun und die Einspeicherziele zu erreichen, um für den nächsten Winter genügend Energie zu haben. Die Bundesregierung hat die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Industrie aufgerufen, dort wo es geht, heute schon Energie einzusparen. Je mehr Gas heute schon eingespart wird, desto mehr können wir für die Speicherbefüllung nutzen.
In der Alarmstufe kann es je nach Entwicklung der Gasimporte und der Speicherbefüllung zu Konsequenzen für nicht geschützte Kunden wie z. B. Industriekunden kommen.
Privathaushalte, aber z. B. auch Krankenhäuser, soziale Dienste, Polizei und Feuerwehr genießen im Falle eines Engpasses einen besonderen Schutz. Zurückstehen müssten dann bestimmte Industriezweige. Als Folge des Krieges in der Ukraine werden aber dauerhaft höhere Energiepreise erwartet.
Was können Verbraucher im Moment tun?
Gehen Sie bitte verantwortungsvoll mit Ihrem Gas um und reduzieren Sie Ihren Verbrauch dort wo eben möglich. Insbesondere Heizenergie bietet Sparpotential
- Wenn Sie die Raumtemperatur um nur ein Grad absenken, sparen Sie bereits sechs Prozent Energie.
- Tauschen Sie Ihren aktuellen Duschkopf gegen einen Sparduschkopf. Das spart bis zu 250,00 EUR pro Jahr an Heizkosten.
Ein solidarisches Miteinander ist ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Vermeidung einer weiteren Eskalation.
Was ist der Notfallplan Gas?
Der Notfallplan Gas gilt für Deutschland insgesamt und ist mit der Europäischen Union koordiniert. Er regelt das Vorgehen in Deutschland, wenn sich die Versorgungslage massiv zu verschlechtern droht. Ab einer bestimmten Situation greift der Staat in das Marktgeschehen ein, um die Gasversorgung so lange wie möglich zu sichern und bestimmte Verbrauchergruppen besonders zu schützen.
Welche weiteren Maßnahmen sieht der Notfallplan vor?
Erste Stufe ist die Frühwarnstufe: Es liegen konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Jetzt ist ein Krisenteam zusammengetreten, das die Versorgungslage ständig analysiert und bewertet, um ggf. weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Nach der Frühwarnstufe kann die Alarmstufe ausgerufen werden. Voraussetzung dafür ist eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, die zu einer erheblich verschlechterten Gasversorgungslage führt, aber durch den Markt geregelt werden kann.
Schließlich könnte drittens die Notfallstufe eintreten. Dies ist der Fall, wenn es eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder es eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage gibt, die nicht länger allein durch den Markt gelöst werden kann. Dann wird die Gasversorgung durch die Bundesnetzagentur (Bundeslastverteiler) oder die Bundesländer (Lastverteiler) mit staatlichen Maßnahmen sichergestellt. Ziel ist es, den lebenswichtigen Bedarf an Gas unter besonderer Berücksichtigung der geschützten Kunden zu sichern und Folgeschäden zu minimieren.
Lohnt es sich, noch einen Gashausanschluss legen zu lassen?
Zu der politischen Notwendigkeit, Klimagase und damit die Verbrennung fossiler Brennstoffe zu reduzieren, kommt nun die Unsicherheit, ob die Versorgung mit der Übergangsenergie Erdgas noch gesichert ist und unwägbare Abhängigkeiten in Kauf genommen werden. Nach den klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung sollen ab 2024 nur noch neue Heizungssysteme installiert werden dürfen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Hierfür gibt es hybride Heizungsanlagen mit Erdgas und Solarthermie oder mit einer Wärmepumpe. Welches Heizsystem wirklich sinnvoll ist, hängt stets von den individuellen Rahmenbedingungen ab: Wie hoch ist der Wärmebedarf? Welche Platzverhältnisse gibt es vor Ort? Liegt bereits eine Erdgasleitung vor dem Gebäude? Bitte informieren Sie sich hierzu bei einer Energieberatung z. B. der Effizienz:Klasse GmbH, der Verbraucherberatung oder dem Handwerk.
Verlegt die e-netz Südhessen, der Netzbetreiber der ENTEGA AG, weiterhin Gasnetzanschlüsse?
Wenn Sie sich für einen Gasnetzanschluss interessieren oder sich bereits dafür entschieden haben, sprechen Sie das Team Hausanschlüsse der e-netz Südhessen bitte an. Nähere Informationen finden Sie hier.
FAQs zum Thema Gasmangel bei Kunden aus Industrie und Gewerbe
Ist mein Unternehmen von einer Abschaltung betroffen, wer sind die geschützten Kunden?
Das Energiewirtschaftsgesetz definiert in § 53a, welche Kundengruppen und Unternehmungen unter die geschützten Kunden fallen. Neben den Haushaltskunden zählen dazu auch kleinere und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird. Hinzu kommen grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr etc.
Welche Kunden sind potenziell von einer Reduzierung oder einer Abschaltung betroffen?
Der dreistufige Notfallplan Gas ermöglicht in der dritten Eskalationsstufe, der Notfallstufe, hoheitliche Eingriffe, die zu einer Reduktion der Mengen und unter Umständen zu einer Abschaltung führen können.
In der Regel sind dies Kunden mit einer registrierenden Leistungsmessung, die nicht den grundlegenden sozialen Diensten zugeordnet werden.
Sollten alle durchgeführten Maßnahmen der Bezugsreduzierung oder Abregelung nicht ausreichen, kann es in einer zweiten Phase der Notfallstufe auf Anweisung des Bundeslastverteilers, der Bundesnetzagentur, auch zu einer Abschaltung von geschützten Kunden kommen.
In welcher Reihenfolge erfolgt die Reduktion/Abschaltung von Kunden mit Leistungsmessung?
Zurzeit gibt es keine Festlegung im Notfallplan Gas, in welcher Reihenfolge Kunden mit Leistungsmessung im Falle der Feststellung der Notfallstufe reduziert oder abgeschaltet werden.
Die e-netz Südhessen hat als Netzbetreiber der ENTEGA AG in ihrem Netzgebiet alle zwei Jahre die Industriekunden im Netzgebiet angeschrieben und relevante Informationen, wie z. B. Branchenzugehörigkeit, Möglichkeiten zur alternativen Energieversorgung, Ansprechpartner des Unternehmens etc, abgefragt. Diese Informationen sind Grundlage für noch zu erstellende Schaltlisten. Bei den zu treffenden Schaltentscheidungen muss der Netzbetreiber verhältnismäßig und diskriminierungsfrei vorgehen.
Ich gehöre zur kritischen Infrastruktur und habe eine Leistungsmessung, bin ich geschützt? Wie werde ich behandelt?
Zurzeit gibt es keine Festlegung im Notfallplan Gas, die Kunden der kritischen Infrastruktur bei einer möglichen Abschaltung nicht zu berücksichtigen.
Die e-netz Südhessen hat als Netzbetreiber der ENTEGA AG in ihrem Netzgebiet alle zwei Jahre die Industriekunden angeschrieben und relevante Informationen, wie z.B. Branchenzugehörigkeit, Möglichkeiten zur alternativen Energieversorgung, Ansprechpartner des Unternehmens etc., abgefragt. Diese Informationen sind Grundlage für die zu erstellenden Schaltlisten. Bei den zu treffenden Schaltentscheidungen muss der Netzbetreiber verhältnismäßig und diskriminierungsfrei vorgehen.
Im Falle einer Gasmangellage wird der Netzbetreiber bei seiner Entscheidungsfindung alle vorliegenden Informationen und z. B. die KRITIS-Liste der Branchenverbände berücksichtigen. Ziel ist es, soziale Verwerfungen und wirtschaftliche Schäden so weit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren.
Sollten Sie als Industriekunde auf die Informationsabfrage Gas der e-netz Südhessen noch nicht geantwortet haben, holen Sie dies bitte umgehend nach. Informationen finden Sie hier.
Können vorsorglich Kontingente für die Gasversorgung beantragt werden und wo sind diese Anträge frühzeitig zu stellen?
Dies sieht der Gesetzesrahmen nicht vor.
Wie werde ich informiert, ob ich von der Reduktion/Abschaltung betroffen bin?
Die Information erfolgt über die Kontaktdaten, die Sie im Rahmen der Informationsabfrage Gas gemeldet haben. Sollten noch keine Kontaktdaten gemeldet worden sein, können Sie dies nun nachholen:
https://www.e-netz-suedhessen.de/kontaktdaten/
Nur so ist ein reibungsloser Ablauf gewährleistet.
Sie haben noch weitere Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail: info-krisenvorsorge-gas@e-netz-suedhessen.de
Update: Darmstadt, 19.08.21
Corona-Virus: Eingeschränkte Erreichbarkeit, Zählerablesung und weitere Informationen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Netzkunden,
als Netzbetreiber sichern wir auch im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie Ihre Versorgung mit Strom, Gas und Trinkwasser. Rund um die Uhr. Falls es dennoch zu einer Versorungsunterbrechung kommen sollte oder Sie Gasgeruch wahrnehmen – durch einen Geruchsstoff riecht es nach faulen Eiern – ist die Entstörung durch unsere Rufbereitschaft 24/7 sichergestellt. Sie erreichen uns unter den bekannten Nummern (Gas/Gasgeruch/Wasser: 0800 701-8080; Strom: 0800 701-8040). Über Netzstörungen informieren wir auch über die App e-netzTICKER.
Viele unserer Innendienst-Mitarbeiter:innen arbeiten weiterhin im Homeoffice. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass einige Service-Nummern, die wir Ihnen auf dieser Website oder in persönlichen Anschreiben mitteilen, aus organisatorischen oder technischen Gründen nicht immer zu den angegebenen Zeiten besetzt oder erreichbar sind. Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen können, bitten wir Sie, unsere Online-Serviceformulare zu nutzen. Ihre Anfragen gehen nicht verloren. Wir bearbeiten diese zeitnah.
Für die Erfassung Ihres Jahresverbrauchs von Strom, Gas und Wasser bitten wir Sie, Ihre Zähler selbst abzulesen. Wenn Ihre Jahresablesung ansteht, werden Sie hierüber schriftlich informiert. Wir informieren Sie auch darüber, wir Sie die Zählerstände an uns übermitteln können.
Falls der Austausch Ihres Zählers wegen einer ablaufenden Eichfrist erforderlich ist, wird dies ausgeführt. Sie erhalten hierzu eine schriftliche Terminvereinbarung von uns und können sich darauf einstellen.
Viele unserer Mitarbeiter:innen sind bereits geimpft. Alle unsere Mitarbeiter/innen sind angehalten, die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten, bitte halten auch Sie die erforderlichen Sicherheitsabstände ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Geben Sie Acht auf sich und bleiben Sie bitte gesund.
Freundliche Grüße
Ihre e-netz Südhessen
Darmstadt, 15.08.20
In eigener Sache
Der Netzbetreiber des ENTEGA-Konzerns, die e-netz Südhessen GmbH & Co.KG, wurde auf die ENTEGA Netz AG verschmolzen. Die Firmierung der ENTEGA Netz AG wurde deshalb geändert, sie heißt nun e-netz Südhessen AG. Diese Änderungen wurden mit Eintragung in das Handelsregister der e-netz Südhessen AG am 15.08.2019 wirksam. Die e-netz Südhessen AG ist somit Rechtsnachfolgerin der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG. Sämtliche Verträge und Rechtspositionen sind auf die e-netz Südhessen AG übergegangen, ohne dass es weiterer Handlungen bedarf.
Darmstadt, 15.08.19
Werbung auf Kabelverteilerschränken
Die e-netz Südhessen AG erhält Anfragen zur Vermietung von Flächen auf Kabelverteilerschränken zu Werbezwecken in ihrem Netzgebiet. Wenn die e-netz Südhessen AG zu diesem Zwecke Flächen vermietet, dann erfolgt dies auf der Grundlage des veröffentlichten Preisblattes.
Darüber hinaus müssen wesentliche Voraussetzungen für eine Vermietung gegeben sein:
- Für alle Werbemaßnahmen muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen des § 7a Abs. 6 EnWG unter Berücksichtigung der Auslegungsgrundsätze und Ansichten der Regulierungsbehörden eingehalten werden.
- Die auf den Werbeträgern enthaltene Werbung muss den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Werbung entsprechen. Nicht gestattet sind insbesondere Werbemaßnahmen, die
- politische Inhalte aufweisen,
- gegen die guten Sitten verstoßen,
- geeignet sind, den Ruf und das Ansehen der e-netz negativ zu beeinträchtigen. - Die Betriebssicherheit der elektrischen Anlage darf nicht gefährdet sein, so darf u.a. die Außenhülle nicht beschädigt werden und beim Einsatz von Hussen oder vergleichbaren Werbeträgern muss ein Brandschutzgutachten vorliegen.
- Der Zugang zur elektrischen Anlage muss ohne Werkzeugeinsatz und Zeitverzug für Entstörungs- oder Wartungsarbeiten möglich sein.
- Die Auflagen oder Vorgaben der jeweiligen Standortkommune für Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum müssen eingehalten, ggf. Genehmigungen eingeholt werden.
Näheres regelt ein Gestattungsvertrag.