In 9 Schritten zur Stromeinspeisung
Ihr Antrag
Ihr Anlagenbauer oder zugelassener Elektroinstallateur oder sie selbst als Anlagenbetreiber habenIhre Anlage bei uns angemeldet und den Anschluss der Anlage an unser Netz beantragt.
Zuständigkeit: Ihr Anlagenbauer oder Elektroinstallateur
Unsere Prüfung und Netzzusage
Wir haben Ihre Unterlagen geprüft und Ihnen ein Schreiben mit der Netzzusage zugesendet. Ihr Anlagenbauer kann loslegen.
Zuständigkeit: e-netz Südhessen
Anlagenbau und Inbetriebnahme
Der Bau Ihrer Anlage sollte innerhalb von drei Monaten beginnen, da die Netzzusage sonst verfällt und Sie einen neuen Antrag stellen müssen. Ist Ihre Anlage fertig und bereit für die Inbetriebnahme, schickt Ihr Elektroinstallateur nach Fertigstellung der Anlage eine Fertigmeldung an uns.
Zuständigkeit: Ihr Anlagenbauer oder Elektroinstallateur
Termin zur Zählersetzung
Nachdem wir alle Unterlagen zur Fertigmeldung überprüft haben, setzt sich Ihr Elektroinstallateur mit uns in Verbindung, um einen Termin zur Zählersetzung zu vereinbaren.
Zuständigkeit: Ihr Elektroinstallateur
Zählersetzung
Bis Sie Ihren eigenen Strom ins Netz einspeisen können, fehlt jetzt nur noch ein Zähler. Dieser erfasst die Einspeisung des von Ihrer Anlage erzeugten Stroms in unser Netz. Danach richtet sich Ihre Vergütung und die Abrechnung, die Sie am Ende des Jahres erhalten. Den Zähler installieren wir.
Zuständigkeit: e-netz Südhessen
Registrierung im Marktstammdatenregister
Nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage müssen Sie die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen – dies können Sie auch vor der Zählersetzung erledigen. Ohne Registrierung dürfen wir keine Vergütungszahlungen an Sie leisten.
Zuständigkeit: Sie als Anlagenbetreiber
Registrierung der Einspeiseanlage in unserem Netzbetreiberportal
Für die Auszahlung der Einspeisevergütung benötigen wir von Ihnen noch einige Angaben. Diese übermitteln Sie uns im Rahmen einer Registrierung Ihrer Anlage in unserem Netzbetreiberportal.
Zuständigkeit: Sie als Anlagenbetreiber
Erstanschreiben und Auszahlung der Abschläge
Nachdem der Zähler installiert ist und wir alle Angaben von Ihnen erhalten haben, kann Ihre Anlage Strom in unser Netz einspeisen.
Zum nächsten monatlichen Zahlungstermin erhalten Sie von uns ein Erstanschreiben, nach einem Jahr eine Jahresendabrechnung mit der Übersicht Ihrer Abschläge.
Zuständigkeit: e-netz Südhessen
Zählerstand mitteilen (jährlich)
Damit die Abrechnung möglichst genau ist, benötigen wir immer am Jahresende Ihren Zählerstand. Die Ablesung erfolgt dabei immer zum 31.12., mitteilen können Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens Ende Februar des Folgejahres. Das geht übrigens auch ganz bequem online über unser Netzbetreiberportal.
Zuständigkeit: Sie als Anlagenbetreiber
Diese Unterlagen benötigen wir
Für den Antrag sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Anlagenbauer oder Elektroinstallateur folgende Unterlagen vorbereiten:
- Lageplan mit eingezeichnetem Anlagenstandort, Konformitätsnachweis und zugehöriger Prüfbericht je Erzeugungseinheit (vgl. VDE-AR-N 4105, Anhänge E.5 Prüfbericht zu EZE und E.4 Einheitenzertifikat zur EZE)
- Beschreibung der Schutzeinrichtungen, Konformitätsnachweis und zugehöriger Prüfbericht für den Netzschutz (vgl. VDE-AR-N 4105, Anhänge E.7 Prüfbericht NA-Schutz und E.6 Zertifikate NA-Schutz)
- Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage inkl. Daten der eingesetzten Betriebsmittel, Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, Anordnung der Zählerplätze (vgl. VDE-AR-N 4105, Anhang B)
- Datenblatt der Blindleistungskompensationsanlage (falls vorhanden)
- Datenblatt zum Oberschwingungsverhalten der Erzeugungseinheiten (falls nicht gemäß DIN EN 61000-3-2 (VDE 0838-2) bzw. DIN EN 61000-3-12 (VDE 0838-12)
- Anmeldeformular (PDF)