Solaranlage auf einem Dach eines Neubaus

Solarstrom einspeisen ins Stromnetz

Aus Ihrer Anlage, die aus Sonne Strom erzeugt, können Sie als Betreiberin oder Betreiber Ihren Strom in unser Stromnetz einspeisen. Wie Sie Ihre Anlage anmelden und welche Dokumente Sie für die Anmeldung und Inbetriebnahme benötigen, erfahren Sie hier. Für die Anmeldung von einemBalkonkraftwerk gibt es ein vereinfachtes Verfahren.

Schnell und einfach zur Netzzusage

In 9 Schritten zur Stromeinspeisung

Ihr Antrag im Netzbetreiberportal

Wir empfehlen, dass Ihr Anlagenbauer oder zugelassener ElektroinstallateurIhre Anlage bei uns angemeldet und den Anschluss der Anlage an unser Netz beantragt. Auch Sie selbst als Anlagenbetreiber können die Anmeldung vornehmen.

Zuständigkeit: Ihr Anlagenbauer oder Elektroinstallateur

Unsere Prüfung und Netzzusage

Wir haben Ihren Antrag geprüft und Ihnen ein Schreiben mit der Netzzusage zugesendet. Ihr Anlagenbauer kann loslegen.
 

Zuständigkeit: e-netz Südhessen

Anlagenbau und Inbetriebnahme

Der Bau Ihrer Anlage sollte innerhalb von drei Monaten beginnen, da die Netzzusage sonst verfällt und Sie einen neuen Antrag stellen müssen. Ist Ihre Anlage fertig und bereit für die Inbetriebnahme, schickt Ihr Elektroinstallateur nach Fertigstellung der Anlage eine Fertigmeldung an uns.

Zuständigkeit: Ihr Anlagenbauer oder Elektroinstallateur

Termin zur Zählersetzung

Nachdem wir alle Unterlagen zur Fertigmeldung überprüft haben, setzt sich Ihr Elektroinstallateur mit uns in Verbindung, um einen Termin zur Zählersetzung zu vereinbaren.

Zuständigkeit: Ihr Elektroinstallateur

Zählersetzung

Bis Sie Ihren eigenen Strom ins Netz einspeisen können, fehlt jetzt nur noch ein Zähler. Dieser erfasst die Einspeisung des von Ihrer Anlage erzeugten Stroms in unser Netz. Danach richtet sich Ihre Vergütung und die Abrechnung, die Sie am Ende des Jahres erhalten. Den Zähler installieren wir.

Zuständigkeit: e-netz Südhessen

Registrierung im Marktstammdatenregister

Nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage müssen Sie die Anlage innerhalb eines Monats im Markt­stamm­datenregister der Bundesnetzagentur eintragen – dies können Sie auch vor der Zählersetzung erledigen. Ohne Registrierung dürfen wir keine Vergütungszahlungen an Sie leisten.

Zuständigkeit: Sie als Anlagenbetreiber

Beantragung der Einspeisevergütung im Netzbetreiberportal

Für die Auszahlung der Einspeisevergütung benötigen wir von Ihnen noch einige Angaben. Diese übermitteln Sie uns im Rahmen einer Registrierung Ihrer Anlage in unserem Netzbetreiberportal.

Zuständigkeit: Sie als Anlagenbetreiber

 

Erstanschreiben und Auszahlung der Abschläge

Nachdem der Zähler installiert ist und wir alle Angaben von Ihnen erhalten haben, kann Ihre Anlage Strom in unser Netz einspeisen.
Zum nächsten monatlichen Zahlungstermin erhalten Sie von uns ein Erstanschreiben, nach einem Jahr eine Jahresendabrechnung mit der Übersicht Ihrer Abschläge.

Zuständigkeit: e-netz Südhessen

Zählerstand mitteilen (jährlich)

Damit die Abrechnung möglichst genau ist, benötigen wir immer am Jahresende Ihren Zählerstand. Die Ablesung erfolgt dabei immer zum 31.12., mitteilen können Sie uns Ihren Zählerstand bis spätestens Ende Februar des Folgejahres. Das geht übrigens auch ganz bequem online über unser Netzbe­trei­berportal.

Zuständigkeit: Sie als Anlagenbetreiber

Diese Unterlagen benötigen wir

Für die Anmeldung im Netzbetreiberportal sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Anlagenbauer oder Elektroinstallateur folgende Unterlagen vorbereiten:

  • Lageplan mit eingezeichnetem Anlagenstandort, Konformitätsnachweis und zugehöriger Prüfbericht je Erzeugungseinheit (vgl. VDE-AR-N 4105, Anhänge E.5 Prüfbericht zu EZE und E.4 Einheitenzertifikat zur EZE) 
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen, Konformitätsnachweis und zugehöriger Prüfbericht für den Netzschutz (vgl. VDE-AR-N 4105, Anhänge E.7 Prüfbericht NA-Schutz und E.6 Zertifikate NA-Schutz)
  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage inkl. Daten der eingesetzten Betriebsmittel, Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, Anordnung der Zählerplätze (vgl. VDE-AR-N 4105, Anhang B)