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Hausanschluss stilllegen: Einfach online beantragen

Achtung: Ein Gebäudeabriss darf erst nach erfolgter Trennung sämtlicher Netzanschlüsse erfolgen!

Bitte beachten Sie beim Abriss eines bestehenden Gebäudes, dass Sie alle zuständigen Netztreiber im Vorfeld des Abrisses mit der Abtrennung der vorhandenen Netzanschlussleitungen beauftragen müssen. Die Hausanschlüsse müssen vor Beginn der Abrissarbeiten vorschriftsmäßig abgetrennt sein. Andernfalls kann im Zuge der Abrissmaßnahme Gefahr für Leib und Leben entstehen. Die Netzbetreiber sind möglicherweise gezwungen, die Angelegenheit per Strafanzeige zu verfolgen.

 

Um einen Hausanschluss für Gas, Strom oder Wasser stillzulegen, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der e-netz Südhessen über das untenstehende Online-Formular bereits zeitig vor dem geplanten Abrisstermin. Wichtig: Die Antragstellung alleine reicht nicht – die vorhandenen Netzanschlussleitungen müssen tatsächlich abgetrennt worden sein, ehe Sie das Gebäude abreißen lassen dürfen.

Die Abtrennung der Leitungen ist für Sie kostenlos. Falls Sie den Netzanschluss innerhalb von zwei Jahren reaktivieren möchten, um ihn wieder zu nutzen, fallen Kosten gemäß unserer allgemeinen Preisliste an. Dies betrifft alle Sparten.

Bauarbeiter bohrt mit einer Bohrmaschine ein Loch in eine Betonmauer

Baustromanschluss und Festtagsanschluss

Bereits während des (Um-)Baus versorgen wir Sie durch den Anschluss an den Baustrom mit der benötigten Spannung. Den temporären Netzanschluss beantragen Sie direkt bei der e-netz Südhessen.

Baustrom beantragen

Strom-, Gas-, Wasseranschluss

Sie benötigen einen Hausanschluss für alle drei Sparten Strom, Gas und Wasser?
Mit unserem Online-Formular können Sie alle Anschlüsse bequem gesammelt beantragen.

Hausanschlüsse beantragen