Registrierungspflicht
Neuanlagen: Registrierung innerhalb eines Monats
(gilt für Inbetriebnahme seit 31.01.2019)
Nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage, müssen Sie die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister eintragen. Ohne Registrierung dürfen wir keine Zahlungen nach dem EEG oder KWKG an Sie leisten.
Registrierungsfrist für Bestandsanlagen verlängert
Die Registrierungspflicht der älteren Stromerzeugungsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 31.01.2019) im Marktstammdatenregister wurde vom Gesetzgeber bis zum 1.10.2021 verlängert. Die e-netz Südhessen wird deshalb bislang zurückgehaltene EEG-Vergütungsansprüche für den Zeitraum vom 01.02.2021 – 30.09.2021 auszahlen.
Bitte beachten Sie: Sollte Ihre Anlage nicht bis zum 30.09.2021 im Marktstammdatenregister eingetragen sein, werden zukünftige Vergütungs- und Abschlagszahlungen gemäß der rechtlichen Vorgaben so lange nicht ausbezahlt, bis die Registrierung erfolgt ist.
Registrierung
Haben Sie Fragen zur Registrierung?
Unter www.marktstammdatenregister.de/Registrierungshilfe erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Bundesnetzagentur unter 0228 143333 oder über das Kontaktformular, das Sie unter www.marktstammdatenregister.de/Kontakt finden.
Bei Fragen, die die e-netz Südhessen als Anschlussnetzbetreiber betreffen, nutzen Sie bitte unser Serviceformular:
Frage zu EEG-/KWKG-Vergütung oder Marktstammdatenregister
Abfrage Stammdaten von EEG-Bestandsanlagen
Über die Online-Abfrage können Sie die bei uns vorhanden Daten zu: EEG-Anlagenschlüssel, Identifikations-Nummer, Bruttoleistung (kWp) und Inbetriebnahmedatum Ihrer EEG-Anlage abfragen. Dazu benötigen Sie die 10-stellige Vertragskontonummer. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.