Überprüfung einer Messeinrichtung durch einen e-netz-Monteur

Direkter Draht für Installateure

Nutzen Sie als Installateur im Netzgebiet die Möglichkeit, über das
Installateurportal einfach und bequem mit uns zu kommunizieren.

Alle Erläuterungen zu den Aufnahmevoraussetzungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Installateurportal: Jetzt einloggen und Services nutzen

Digitalisierung des Meldeprozesses zum 01.05.2023

Reichen Sie Meldungen ab sofort schneller und einfacher über das Installateurportal ein. Neue Funktionen bieten Ihnen eine wesentlich intuitivere Bedienung. Ab 01.06. werden Meldungen per Formular vollständig entfallen.

Fragen zum Installateurportal beantworten wir gerne

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Mo-Do von 8-12 und 13-16 Uhr | Fr von 8-12 und 13-15 Uhr

Zulassung von Installateuren/Gastzulassung bzw. Gastkonzession

Installateure, die Arbeiten an Anlagen am Strom- oder Gasnetz der e-netz Südhessen AG ausführen wollen, benötigen hierzu eine Zulassung.

Welche Voraussetzungen sind für eine Eintragung im Installateurverzeichnis zu erfüllen?

Installateure können diese Zulassung bei uns beantragen, wenn Ihr Firmensitz sich in dem Netzgebiet der e-netz Südhessen befinden. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie eine Gastkonzession beantragen.

 

Wie kann ich einen Gastzugang beantragen?

Wenn Sie bei einem anderen Netzbetreiber bereits zugelassener Installateur sind, erhalten Sie für unser Netzgebiet eine Gastkonzession. Alle Informationen dazu finden Sie in den nachfolgenden Unterlagen.
Die Informationen dazu, entnehmen Sie bitte dem Formular „Beantragung einer Gastkonzession“. Senden Sie uns das Formular mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an installateurverzeichnis@e-netz-suedhessen.de.

Wie lange benötigt die Bearbeitung einer Eintragung?

Sobald alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht wurden, wird Ihr Antrag bearbeitet. Im ersten Schritt erhalten Sie eine vorläufige Zulassung, bis die endgültige Zulassung ausgestellt werden kann.