e-netz-Monteure überprüfen eine Gasregelstation

Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Beziehung zwischen Netzbetreiber und Lieferant

Dabei entspricht dieser dem Wortlaut des Muster-Lieferantenrahmenvertrag, wie er als Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 29. März 2018 (KoV X) vorgegeben ist. Hierin gibt es Regelungen über den elektronischen Datenaustausch, die Vertragslaufzeit und die Zahlungsmodalitäten. Um einen Lieferantenrahmenvertrag mit uns abzuschließen senden Sie bitte ein E-Mail an nachstehenden Ansprechpartner.

Team Netzwirtschaft (Gas)

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Gas (gültig ab 01.10.2022)

Lieferantenrahmenvertrag Gas zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß § 110 EnWG, Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 31. März 2022 (KoV XIII, Inkrafttreten zum 1.Oktober 2022).

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