Lieferantenrahmenvertrag Gas zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß § 110 EnWG, Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Fassung vom 22.03.2024 (KoV XIV, Inkrafttreten zum 1. Oktober 2024).
Regelungen und Kontakt
Unser Lieferantenrahmenvertrag basiert auf dem Muster-Lieferantenrahmenvertrag, der in der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV X) in der Änderungsfassung vom 29. März 2018 festgelegt ist. Er enthält wichtige Regelungen zu Themen wie dem elektronischen Datenaustausch, der Vertragslaufzeit und den Zahlungsmodalitäten.
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