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Zwei eingebaute Smart Meter

Informationen zum standardisierten Messstellenvertrag für digitale Zähler

Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Vorgaben für den Abschluss von Messstellenverträgen für digitale Stromzähler. Das betrifft sowohl moderne Messeinrichtungen als auch intelligente Messsysteme. Die Grundlage dafür bilden ein Beschluss der Bundesnetzagentur und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

 

Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss BK6-24-125 vom 20. November 2025 erstmals bundesweit einheitliche Messstellenverträge für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme festgelegt. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die e-netz Südhessen in ihrem Versorgungsgebiet dazu verpflichtet, diesen Vertrag mit Ihnen abzuschließen. Darin sind die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Nutzerin oder Nutzer eines digitalen Zählers und uns als Messstellenbetreiber geregelt.

Ihr Stromlieferant hat uns mitgeteilt, dass er die Abrechnung des Nutzungsentgelts für Ihren digitalen Zähler nicht übernimmt. Deshalb erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb ab jetzt direkt von e-netz Südhessen. Dafür schließen wir mit Ihnen automatisch einen standardisierten Messstellenvertrag für Anschlussnutzende (MSV-AN) ab. Rechtliche Grundlage ist ein entsprechender Beschluss der Bundesnetzagentur.
 

Sobald wir Ihren digitalen Zähler installiert haben und Sie Strom aus unserem Netz nutzen, gilt der Vertrag automatisch – Sie müssen nichts unterschreiben oder extra zustimmen. Das ist in § 9 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) so geregelt.