Nein. Der MSV-AN betrifft ausschließlich den Messstellenbetrieb. Ihr bestehender Vertrag mit dem Stromlieferanten Ihrer Wahl bleibt unberührt.
Vereinheitlichte Vertragsbedingungen
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss BK6-24-125 vom 20. November 2025 erstmals bundesweit einheitliche Messstellenverträge für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme festgelegt. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die e-netz Südhessen in ihrem Versorgungsgebiet dazu verpflichtet, diesen Vertrag mit Ihnen abzuschließen. Darin sind die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Nutzerin oder Nutzer eines digitalen Zählers und uns als Messstellenbetreiber geregelt.
Warum bekommen Sie den Vertrag direkt von uns?
Ihr Stromlieferant hat uns mitgeteilt, dass er die Abrechnung des Nutzungsentgelts für Ihren digitalen Zähler nicht übernimmt. Deshalb erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb ab jetzt direkt von e-netz Südhessen. Dafür schließen wir mit Ihnen automatisch einen standardisierten Messstellenvertrag für Anschlussnutzende (MSV-AN) ab. Rechtliche Grundlage ist ein entsprechender Beschluss der Bundesnetzagentur.
Automatisierter Vertragsabschluss
Sobald wir Ihren digitalen Zähler installiert haben und Sie Strom aus unserem Netz nutzen, gilt der Vertrag automatisch – Sie müssen nichts unterschreiben oder extra zustimmen. Das ist in § 9 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) so geregelt.
Fragen und Antworten
Hat das Auswirkungen auf meinen Stromliefervertrag?
Was kostet der Messstellenbetrieb?
Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt. Die genauen Preise finden Sie in unserem Preisblatt Messstellenbetrieb.
Was ist der Unterschied zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem?
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der Ihren Verbrauch anzeigt. Ein intelligentes Messsystem bietet erweiterte Funktionen und kann zusätzlich Daten übermitteln. Weitere Informationen bieten wir auf unserer Themenseite zu digitalen Stromzählern.