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Detailaufnahme von einem elektronischen Drehstromzähler

Regelungen zum Energy Sharing in § 42c EnWG neu aufgenommen

Mit Energy Sharing kann lokal erzeugter Strom gemeinsam genutzt werden. Neu ist, dass hierfür regional auch das öffentliche Netz genutzt werden darf

Mit diesem Formular können Sie uns Ihre Anfrage für das Netzgebiet der e-netz Südhessen direkt übermitteln. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen und melden uns bei Ihnen zurück. Bitte beachten Sie, dass die Regelungen zum Energy Sharing erst zum 01.06.2026 in Kraft treten und ggf. noch nicht alle Rahmenbedingungen abschließend geklärt sind.

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