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Detailaufnahme von einem elektronischen Drehstromzähler

Energy Sharing: neue Regelungen nach § 42c EnWG

Mit Energy Sharing kann lokal erzeugter Solarstrom ab 1. Juni 2026 gemeinschaftlich genutzt werden: So entstehen regionale Stromgemeinschaften, die sich Energie über das öffentliche Versorgungsnetz teilen.

Leider können wir derzeit keine Anmeldungen zur Umsetzung von Energy Sharing entgegennehmen. Die Bundesnetzagentur hat weitere Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen angekündigt. Sobald ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Energy Sharing vorliegt, sind Anmeldungen wieder möglich.

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte das Online-Formular unten. Wir prüfen die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben.
Wir halten Sie an dieser Stelle weiterhin über aktuelle Entwicklungen informiert.

Sie sind unsicher, wer Ihr zuständiger Stromnetzbetreiber ist? Nutzen Sie ganz einfach unsere Netzbetreibersuche.

 

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