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Detailaufnahme von einem elektronischen Drehstromzähler

Energy Sharing: neue Regelungen nach § 42c EnWG

Mit Energy Sharing kann lokal erzeugter Solarstrom ab 1. Juni 2026 gemeinschaftlich genutzt werden: So entstehen regionale Stromgemeinschaften, die sich Energie über das öffentliche Versorgungsnetz teilen.

Gerne nehmen wir Anfragen von interessierten Kunden entgegen und prüfen die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Da die Verteilnetzbetreiber in Deutschland ihre internen Prozesse zur technischen Umsetzung von Energy Sharing aktuell noch ausarbeiten, können wir noch keine verbindlichen Zusagen erteilen. Wir halten Sie an dieser Stelle jedoch gerne über aktuelle Entwicklungen informiert.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung die Voraussetzungen für die Umsetzung von Energy Sharing, die wir im Bereich „Häufig gestellte Fragen“ weiter unten erläutern.

Sie sind unsicher, wer Ihr zuständiger Stromnetzbetreiber ist? Nutzen Sie ganz einfach unsere Netzbetreibersuche.

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