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Wechsel zum grundzuständigen Messstellenbetreiber: So funktioniert’s

Sie möchten von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber zur e-netz Südhessen als grundzuständigem Messstellenbetreiber wechseln?

Auf dieser Seite können Sie den Wechsel zur e-netz Südhessen als grundzuständigem Messstellenbetreiber einfach online beantragen und sich über die Vorteile intelligenter Messsysteme informieren.

Wenn Sie aktuell von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber betreut werden und zur e-netz Südhessen als grundzuständigem Messstellenbetreiber wechseln möchten, können Sie den Wechsel bequem über unser Online-Formular beantragen.

Mit dem Wechsel zurück zu uns als Messstellenbetreiber unterstützen Sie die Energiewende durch den Einsatz intelligenter Messsysteme: Diese ermöglichen eine transparente und effiziente Erfassung Ihres Energieverbrauchs und sind wichtige Bausteine für die fortschreitende Digitalisierung der Versorgungsnetze. Nach erfolgtem Wechsel statten wir Sie zum nächstmöglichen Termin mit einem intelligenten Messsystem aus.

Als regionaler Partner steht Ihnen die e-netz Südhessen mit kompetenter Beratung und persönlichem Service direkt vor Ort zur Seite.

Mehr erfahren: Wenn Sie weitere Informationen zur Umstellung auf Smart Meter benötigen, besuchen Sie unsere Seite zur Umstellung auf digitale Zähler.

Hinweis

Bei den folgenden Konstellationen schließen wir derzeit aus technischen Gründen den Wechsel auf ein intelligentes Messsystem (iMSys) aus:

  • Anlagen, bei denen am Zählerplatz keine ausreichende Mobilfunkverbindung vorhanden ist. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob Sie mit Ihrem Mobiltelefon vor dem Zählerschrank Empfang haben. Alternativ ist der Empfang per Außenantenne an geeigneter Stelle möglich – hierzu kann die Verlegung von Leerrohren erforderlich sein.
  • Anlagen die nicht den technischen Anschlussbedingungen genügen. Weitere Informationen finden Sie hier: Ergänzungen der e-netz Südhessen AG zum BDEW-Bundesmusterwortlaut (Stand: Juni 2025) und BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen (Stand: 02. Mai 2024)
  • Die Umstellung von Messungen mit Doppeltarifzählern HT/NT (TAF2)
  • Die Umstellung von Messungen mit Wechselstromzählern
Angaben Besteller
Angaben zum Zählerwechsel
Abweichende Zählerwechseladresse

Preise und sonstige Bedingungen

Beim Wechsel des Messstellenbetreibers fallen keine Kosten an. Auch die Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem ist für Sie kostenlos, sofern Ihre Messstelle ein Pflichteinbaufall im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist. Für den Messstellenbetrieb wird ein jährliches Entgelt laut aktuell gültigem Preisblatt erhoben.

Pflichteinbaufälle im Sinne des MsbG sind: Einspeiseanlagen > 7 kWp, steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG (Wärmepumpen, Wallboxen, etc.) und Verbrauchsstellen > 6.000 kWh pro Jahr.

Für alle anderen Fälle nutzen Sie bitte zusätzlich das Formular Intelligentes Messsystem bestellen.

Wichtiger Hinweis:
Ihr bestehender Vertrag mit dem derzeitigen Messstellenbetreiber wird mit Absenden des Formulars nicht automatisch gekündigt – dies müssen Sie separat selbst vornehmen.

Durch die Nutzung des intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs.3 MsbG zustande. Die genauen Bedingungen und Vertragsinhalte stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite unter Messstellenvertrag zur Verfügung.

Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte sich daher im Rahmen der Machbarkeitsprüfung herausstellen, dass Ihre Messstelle noch nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, einen Einbau des intelligenten Messsystems vorzunehmen.

Alle von uns eingesetzten Zähler genügen den gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit der Hardware von Drittanbietern liegt nicht unseren Verantwortungsbereich. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir nicht berücksichtigen.

Auftragserteilung, Datenschutz und Widerrufsrecht

Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes.

Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diese Bestellung zu widerrufen.

Nach erfolgreicher Prüfung und dem Ablauf Ihrer 14-tägigen Widerrufsfrist wird ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzung erfolgt innerhalb von 4 Monaten gemäß den Vorgaben des § 34 Messstellenbetriebsgesetz.

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