Regelungen und Kontakt
Unser Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag basiert auf den Vorgaben der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-20-160) vom 21. Dezember 2020 in der konsolidierten Lesefassung. Er regelt wichtige Themen wie den elektronischen Datenaustausch, die Vertragslaufzeit und die Zahlungsmodalitäten.
Möchten Sie einen Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag mit uns abschließen? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail – wir helfen Ihnen gerne weiter!
*Die e-netz Südhessen bietet neben dem Excel-Formular zusätzlich einen elektronischen Meldeweg für die Anweisung zur Sperrung an. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen zum Vertragsmanagement, die Sie dem Kontaktdatenblatt entnehmen können. Bei Nutzung des elektronischen Meldeweges kommt der Vertrag gemäß BNetzA Beschluss BK6-17-168 mit einer Ergänzung in § 10 Nr. 6 zur Anwendung.