Zur Suche
e-netz Logo
Montagefahrzeug der e-netz Südhessen parkt vor den Transformatoren einer Umspannanlage

Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag

Seit dem 1. April 2022 regelt der Netznutzungs-/­Lieferanten­rahmenvertrag die Beziehung zwischen Netzbetreiber und Lieferant oder Letztverbraucher.

Unser Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag basiert auf den Vorgaben der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-20-160) vom 21. Dezember 2020 in der konsolidierten Lesefassung. Er regelt wichtige Themen wie den elektronischen Datenaustausch, die Vertragslaufzeit und die Zahlungsmodalitäten.

Möchten Sie einen Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag mit uns abschließen? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail – wir helfen Ihnen gerne weiter!