Erfüllung gesetzlicher Pflichten von Anfang an – gesetzliche Pflicht nach WPG und AGWPG termingerecht und ohne Risiko erfüllen.
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das zentrale Instrument, mit dem Ihre Kommune die Wärmeversorgung klimaneutral und wirtschaftlich gestaltet. Auf Basis ortsspezifischer Verbrauchsdaten, bestehender Infrastruktur und lokaler Potenziale erneuerbarer Energien entsteht ein maßgeschneiderter Plan – der fossile Energieträger schrittweise durch Erneuerbare und Abwärmenutzung ersetzt.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sowie das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz (AGWPG, in Kraft seit 26. April 2025) machen die KWP zur Pflichtaufgabe. In der Pfalz betrifft das neben den Großstädten auch zahlreiche Verbandsgemeinden sowie kleine und mittelgroße Kommunen. Da Wärme lokal erzeugt werden sollte und jede Kommune individuelle Ausgangsbedingungen mitbringt, braucht es einen erfahrenen Partner vor Ort.
Als etablierter Netzbetreiber in der Region Rhein-Main-Neckar begleiten wir Ihre Wärmeplanung von der ersten Analyse bis zur Umsetzung – pragmatisch, rechtssicher und effizient. Sprechen Sie uns an.
Kommunale Wärmeplanung: Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Das AGWPG verpflichtet kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden zur Wärmeplanung. Für Städte über 100.000 Einwohner gilt die Frist 30. Juni 2026, für alle übrigen 30. Juni 2028. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern ist ein vereinfachtes Verfahren möglich.
| Merkmal | Rheinland-Pfalz (AGWPG) | Bundesrecht (WPG) |
|---|---|---|
| Inkrafttreten Landesgesetz | 26. April 2025 | 1. Januar 2024 |
| Frist Großstädte (> 100.000 EW) | 30. Juni 2026 | 30. Juni 2026 |
| Frist übrige Kommunen | 30. Juni 2028 | 30. Juni 2028 |
| Vereinfachtes Verfahren | Für Gemeinden < 10.000 EW möglich | Möglich, Ausgestaltung durch Länder |
Zuständig für fachliche Unterstützung ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz – sie berät Kommunen auf Landesebene und vermittelt Grundlagenwissen. Doch zwischen strategischer Beratung und einem beschlussfähigen Wärmeplan liegt der eigentliche Arbeitsaufwand: Datenerhebung, Infrastrukturanalyse, Abstimmung mit Netzbetreibern, Öffentlichkeitsbeteiligung und rechtskonforme Dokumentation. Genau hier kommt e-netz Südhessen ins Spiel.
Als operativer Umsetzungspartner übernehmen wir die gesamte Erstellung Ihres Wärmeplans – vom Kick-off-Termin bis zum kommunalen Beschluss. Was uns von einem überregionalen Planungsbüro unterscheidet: Wir sind Spezialisten in allen Bereichen rund um Versorgungs- und Netzinfrastrukturen. Das bedeutet kürzere Einarbeitungszeiten, realistischere Potenzialanalysen und eine Planung, die tatsächlich umsetzbar ist – nicht nur auf dem Papier.
Wichtig für Kommunen in der Pfalz: Wer jetzt beginnt, schafft frühzeitig Planungssicherheit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen – und vermeidet den Engpass kurz vor Fristablauf 2028.
Kommunale Wärmeplanung mit e-netz Südhessen: Die Vorteile
Planungssicherheit für Ihre Kommune – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Investoren wissen frühzeitig, welche Wärmelösungen in welchem Quartier zukunftsfähig sind.
Stabile, bezahlbare Wärmeversorgung – Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schützt Haushalte vor volatilen Energiepreisen.
Klimaziele erreichen – regional verankert – Als Netzbetreiber bringen wir die technische Expertise mit, um erneuerbare Energiequellen – Geothermie, industrielle Abwärme, Solarthermie – gezielt in Ihren Wärmeplan zu integrieren.
Große Städte in der Pfalz: Wer schon plant
Ludwigshafen hat seinen Wärmeplan am 22. September 2025 durch den Stadtrat verabschiedet. Ziel ist klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 – über Fernwärmeausbau, bis zu 23.000 Wärmepumpen und die Nutzung industrieller Abwärme. Ein Schlüsselprojekt dabei: TWL, BASF und die Stadtwerke Frankenthal planen gemeinsam den Bau einer Abwasserwärmepumpe an der BASF-Kläranlage in Frankenthal – sie soll ab Ende 2027 rund 18.000 Hausanschlüsse in Frankenthal und Ludwigshafen klimaneutral versorgen und dabei CO₂-Emissionen um rund 60.000 Tonnen jährlich senken.
Kaiserslautern startete die Wärmeplanung im November 2024 – nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30. Januar bis 27. Februar 2026 hat der Stadtrat den Wärmeplan am 11. Mai 2026 beschlossen, deutlich vor der gesetzlichen Pflichtfrist 2028.
Neustadt an der Weinstraße veröffentlichte seinen Wärmeplan im November 2025 als eine der ersten Städte in der Pfalz – mit vollständig durch Bundesförderung (NKI, 143.000 €) gedeckten Planungskosten. 54% des Wärmebedarfs sollen dezentral, 34% über Fernwärme gedeckt werden; wichtigste Quellen sind Geothermie und Solarthermie.
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung
Die genauen Inhalte werden individuell auf die lokalen Gegebenheiten, gesetzlichen Vorgaben und politischen Ziele Ihrer Kommune abgestimmt. Als regionaler Netzbetreiber kennen wir typische Versorgungsstrukturen und Bebauungsmuster aus dem operativen Betrieb.
Eignungsprüfung
Ihre Kommune wird in verschiedene Eignungsgebiete unterteilt, um festzustellen, welche Wärmeversorgung sich für welches Gebiet am besten eignet. Unsere Kenntnis der regionalen Infrastruktur ermöglicht eine fundierte Einschätzung von Anfang an.
Bestandsanalyse
Erfassung des aktuellen und künftigen Wärmebedarfs sowie der bestehenden Wärmeversorgung. Alle personenbezogenen Daten werden aggregiert – der Datenschutz bleibt vollständig gewährleistet.
Potenzialanalyse
Identifikation von Möglichkeiten zur Energieeinsparung und erneuerbaren Versorgung. In der Pfalz bieten industrielle Abwärme Geothermie und Solarthermie auf landwirtschaftlichen Flächen besondere Potenziale.
Zielszenario
Auf Basis der Analysen entstehen konkrete Wärmeversorgungsgebiete – ein klarer Fahrplan, der Bürgerinnen und Bürgern, Gebäudeeigentümern und Unternehmen die Planungssicherheit gibt, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen.
Jetzt handeln – Wärmeplanung als Chance
Die kommunale Wärmeplanung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Ludwigshafen, Kaiserslautern und Neustadt an der Weinstraße zeigen, wie Kommunen in der Pfalz den Transformationsprozess aktiv und strukturiert angehen.
Für eine individuelle Beratung zur kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Kommune stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie sind in Hessen, Rheinhessen oder in der Region Rhein-Neckar tätig? Auch dort begleiten wir kommunale Wärmeplanungen.
Häufige Fragen
Wir sind eine Gemeinde in der Pfalz – kann e-netz Südhessen uns trotzdem unterstützen?
Ja. Als Netzbetreiber in Südhessen verfügt e-netz Südhessen über langjährige Erfahrung mit der Versorgungsinfrastruktur der gesamten Rhein-Main-Neckar-Region. Die kommunale Wärmeplanung ist eine Planungsdienstleistung außerhalb unseres Netzbetriebs – sie ist nicht an das eigene Netzgebiet gebunden. e-netz Südhessen bietet diese Leistung für Kommunen im Umkreis an.
Unsere Kenntnis der typischen Versorgungsstrukturen in der Rhein-Main-Neckar-Region fließt direkt in eine realitätsnahe Bestandsanalyse ein – und macht den Unterschied zu einem rein überregionalen Planungsbüro ohne lokale Verankerung.
Ist unsere Kommune in der Pfalz zur Wärmeplanung verpflichtet?
Ja. Mit dem AGWPG vom 26. April 2025 sind in Rheinland-Pfalz kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden zur Wärmeplanung verpflichtet. Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis 30. Juni 2026, alle anderen bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen.
Was bedeutet der Wärmeplan für meine Heizung?
Der Wärmeplan hat keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für einzelne Haushalte. Er ist eine strategische Fachplanung – keine Bauleitplanung. Er gibt Bürgerinnen und Bürgern verlässliche Orientierung darüber, welche Heizlösungen für ihr Gebäude und Quartier langfristig sinnvoll sind.
Wie lange dauert die Erstellung eines Wärmeplans?
Als Richtwert gilt: 12 bis 24 Monate für mittelgroße Kommunen. Wer jetzt beginnt, vermeidet den Engpass kurz vor Fristablauf 2028 und profitiert von mehr Planungstiefe.