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Wärmebedarfsdiagramm auf einer technischen Zeichnung mit Stift und Lineal.

Kommunale Wärmeplanung in der Region Rheinhessen und Metropolregion Mainz

Unser Dienstleistungsangebot: kompetente Unterstützung von der Analyse bis zur Umsetzung

Die kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Instrument, mit dem Ihre Kommune die Wärmeversorgung klimaneutral und wirtschaftlich gestaltet. Auf Basis ortsspezifischer Verbrauchsdaten, bestehender Infrastruktur und lokaler Potenziale erneuerbarer Energien entsteht ein maßgeschneiderter Plan – der fossile Energieträger schrittweise durch Erneuerbare und Abwärmenutzung ersetzt.

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sowie das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz (AGWPG) machen die KWP zur Pflichtaufgabe für alle Kommunen. Da Wärme lokal erzeugt werden muss und jede Kommune individuelle Ausgangsbedingungen mitbringt, braucht es einen erfahrenen Partner vor Ort.

Als etablierter Netzbetreiber in der Region begleiten wir Ihre Wärmeplanung von der ersten Analyse bis zur Umsetzung – pragmatisch, rechtssicher und effizient. Sprechen Sie uns an.

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Rheinland-Pfalz hat mit dem Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG), in Kraft getreten am 26. April 2025, den bundesrechtlichen Rahmen auf Landesebene konkretisiert. Zur Wärmeplanung verpflichtet sind kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden sowie Verbandsgemeinden – das sind landesweit 47 Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern mit vollständiger Planungspflicht sowie über 2.200 Ortsgemeinden, die ein vereinfachtes Verfahren nutzen können.

MerkmalRheinland-Pfalz (AGWPG)Bundesrecht (WPG)
Inkrafttreten Landesgesetz26. April 20251. Januar 2024
VerpflichtungskreisKreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden & Verbandsgemeinden Kommunen >100.000 EW bis 30.06.2026; übrige bis 30.06.2028
Vollständige Pflicht 47 Kommunen (> 10.000 EW) -
Vereinfachtes Verfahren > 2.200 Ortsgemeinden (< 10.000 EW) Möglich, Ausgestaltung durch Länder 
Frist Großstädte (> 100.000 EW) 30. Juni 2026 (Mainz) 30. Juni 2026
Frist übrige Kommunen 30. Juni 202830. Juni 2028

Zuständig für fachliche Unterstützung ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz – sie berät Kommunen auf Landesebene und vermittelt Grundlagenwissen. Doch zwischen strategischer Beratung und einem beschlussfähigen Wärmeplan liegt der eigentliche Arbeitsaufwand: Datenerhebung, Infrastrukturanalyse, Abstimmung mit Netzbetreibern, Öffentlichkeitsbeteiligung und rechtskonforme Dokumentation. Genau hier kommt e-netz Südhessen ins Spiel.

Als operativer Umsetzungspartner übernehmen wir die gesamte Erstellung Ihres Wärmeplans – vom Kick-off-Termin bis zum kommunalen Beschluss. Was uns von einem überregionalen Planungsbüro unterscheidet: Wir sind Spezialisten in allen Bereichen rund um Versorgungs- und Netzinfrastrukturen. Das bedeutet kürzere Einarbeitungszeiten, realistischere Potenzialanalysen und eine Planung, die tatsächlich umsetzbar ist – nicht nur auf dem Papier.

Wichtig für Kommunen in Rheinhessen: Die gesetzliche Frist für Mainz läuft am 30. Juni 2026 ab. Für alle übrigen Kommunen gilt der 30. Juni 2028 – wer jetzt beginnt, schafft frühzeitig Planungssicherheit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.

Warum jetzt handeln? Die Vorteile auf einen Blick

Erfüllung gesetzlicher Pflichten von Anfang an – Mit einem erfahrenen Partner erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht nach WPG und AGWPG termingerecht und ohne Risiko – von der Ausschreibung bis zum Stadtratsbeschluss.

Planungssicherheit für Ihre Kommune – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Investoren wissen frühzeitig, welche Wärmelösungen in welchem Quartier zukunftsfähig sind.

Stabile, bezahlbare Wärmeversorgung– Wer heute plant, reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und schützt Haushalte sowie Gewerbe langfristig vor volatilen Energiepreisen.

Klimaziele erreichen – regional verankert – Wir bringen die technische Expertise mit, um erneuerbare Energiequellen – Rheinwasser-Wärmepumpen, Solarthermie, industrielle Abwärme – gezielt in Ihren Wärmeplan zu integrieren.

Mainz ist die bevölkerungsreichste Stadt in Rheinland-Pfalz und Vorreiter in der kommunalen Wärmeplanung der Region. Die Wärmeplanung startete im Dezember 2024 und soll bis Juni 2026 abgeschlossen sein – termingerecht zur bundesrechtlichen Pflichtfrist.

Mainz ist bislang stark von fossilen Energieträgern abhängig. Das bestehende Fernwärmenetz wird schrittweise ausgebaut; bereits heute stammen rund 30% der Fernwärme aus regenerativen Quellen, vor allem aus dem Müllheizkraftwerk. Das städtische Klimaschutzziel sieht eine Dekarbonisierung der Fernwärme um mindestens 90% bis 2035 vor.   

  • Fernwärme als Rückgrat: Ausbau und Dekarbonisierung des bestehenden Netzes – unter anderem durch Abwärme aus dem Rechenzentrum (via Großwärmepumpen), Rheinwasser-Wärmepumpen und regenerative Gase
  • Wärmepumpen als dezentrale Alternative für Gebiete ohne Fernwärmeanschluss
  • Öffentliche Beteiligung: Bürgerforum im Oktober 2025, Entwurfsbeteiligung März/April 2026 – der Plan ist transparent und bürgernah gestaltet
  • Zeitplan: Stadtratsbeschluss voraussichtlich bis Mai/Juni 2026 

Die genauen Inhalte werden individuell auf die lokalen Gegebenheiten, gesetzlichen Vorgaben und politischen Ziele Ihrer Kommune abgestimmt. Als regionaler Netzbetreiber mit Erfahrung auf beiden Seiten des Rheins kennen wir die typischen Versorgungsstrukturen und Bebauungsmuster in Rheinhessen.

Ihre Kommune wird in verschiedene Eignungsgebiete unterteilt, um festzustellen, welche Art der Wärmeversorgung sich für welches Gebiet am besten eignet – etwa Wärmenetze, Wärmepumpen oder dezentrale Lösungen. Unsere Kenntnis der regionalen Infrastruktur ermöglicht dabei eine fundierte und realitätsnahe Einschätzung von Anfang an.

Erfassung des aktuellen und künftigen Wärmebedarfs sowie der bestehenden Wärmeversorgung in Ihrer Kommune. Alle personenbezogenen Daten werden aggregiert – der Datenschutz bleibt vollständig gewährleistet.

Identifikation von Möglichkeiten, den Wärmebedarf zu senken und durch erneuerbare Energien zu decken. In der Region Rheinhessen bieten der Rhein (Flusswärmepumpen), industrielle Abwärme sowie Solarthermie auf den weitläufigen landwirtschaftlichen Flächen besondere Chancen.

Auf Basis der Analysen entstehen konkrete Wärmeversorgungsgebiete – ein klarer Fahrplan, der Bürgerinnen und Bürgern, Gebäudeeigentümern und Unternehmen in Ihrer Kommune die Planungssicherheit gibt, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen.

Die kommunale Wärmeplanung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie ist die strategische Basis für eine zukunftsfähige, klimaneutrale und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung in Ihrer Kommune. Mainz zeigt als Landeshauptstadt, wie ein transparenter, bürgerbeteiligter Planungsprozess aussieht. Kommunen in Rheinhessen, die jetzt aktiv werden, geben Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen.

Sie sind in Hessen, der Pfalz oder in der Region Rhein-Neckar tätig? Auch dort begleiten wir kommunale Wärmeplanungen.

Hand berührt Photovoltaikmodul

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung bietet die strategische Grundlage für zukunftsfähige Wärmeversorgung.

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Zwei Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeiter der e-netz Südhessen stehen auf einer Wiese vor der Umspannanlage bei Oder-Roden; im Hintergrund sind ein e-netz-Fahrzeug, Bäume, Büsche und ein strahlend blauer Himmel zu sehen.

e-netz Südhessen – Ihr Partner für starke Netze

Wir sind der verlässliche Infrastrukturdienstleister für Strom, Gas und Trinkwasser in Südhessen. Als Teil der ENTEGA AG gestalten wir die Energiezukunft der Region aktiv mit und stehen Kommunen sowie Kundinnen und Kunden partnerschaftlich zur Seite.

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