Erfüllung gesetzlicher Pflichten von Anfang an – Mit einem erfahrenen Partner erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht nach WPG und AGWPG termingerecht und ohne Risiko – von der Ausschreibung bis zum Stadtratsbeschluss.
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist das zentrale Instrument, mit dem Ihre Kommune die Wärmeversorgung klimaneutral und wirtschaftlich gestaltet. Auf Basis ortsspezifischer Verbrauchsdaten, bestehender Infrastruktur und lokaler Potenziale erneuerbarer Energien entsteht ein maßgeschneiderter Plan – der fossile Energieträger schrittweise durch Erneuerbare und Abwärmenutzung ersetzt.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sowie das rheinland-pfälzische Ausführungsgesetz (AGWPG) machen die KWP zur Pflichtaufgabe für alle Kommunen. Da Wärme lokal erzeugt werden muss und jede Kommune individuelle Ausgangsbedingungen mitbringt, braucht es einen erfahrenen Partner vor Ort.
Als etablierter Netzbetreiber in der Region begleiten wir Ihre Wärmeplanung von der ersten Analyse bis zur Umsetzung – pragmatisch, rechtssicher und effizient. Sprechen Sie uns an.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat mit dem Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG), in Kraft getreten am 26. April 2025, den bundesrechtlichen Rahmen auf Landesebene konkretisiert. Zur Wärmeplanung verpflichtet sind kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden sowie Verbandsgemeinden – das sind landesweit 47 Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern mit vollständiger Planungspflicht sowie über 2.200 Ortsgemeinden, die ein vereinfachtes Verfahren nutzen können.
| Merkmal | Rheinland-Pfalz (AGWPG) | Bundesrecht (WPG) |
|---|---|---|
| Inkrafttreten Landesgesetz | 26. April 2025 | 1. Januar 2024 |
| Verpflichtungskreis | Kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden & Verbandsgemeinden | Kommunen >100.000 EW bis 30.06.2026; übrige bis 30.06.2028 |
| Vollständige Pflicht | 47 Kommunen (> 10.000 EW) | - |
| Vereinfachtes Verfahren | > 2.200 Ortsgemeinden (< 10.000 EW) | Möglich, Ausgestaltung durch Länder |
| Frist Großstädte (> 100.000 EW) | 30. Juni 2026 (Mainz) | 30. Juni 2026 |
| Frist übrige Kommunen | 30. Juni 2028 | 30. Juni 2028 |
Zuständig für fachliche Unterstützung ist die Energieagentur Rheinland-Pfalz – sie berät Kommunen auf Landesebene und vermittelt Grundlagenwissen. Doch zwischen strategischer Beratung und einem beschlussfähigen Wärmeplan liegt der eigentliche Arbeitsaufwand: Datenerhebung, Infrastrukturanalyse, Abstimmung mit Netzbetreibern, Öffentlichkeitsbeteiligung und rechtskonforme Dokumentation. Genau hier kommt e-netz Südhessen ins Spiel.
Als operativer Umsetzungspartner übernehmen wir die gesamte Erstellung Ihres Wärmeplans – vom Kick-off-Termin bis zum kommunalen Beschluss. Was uns von einem überregionalen Planungsbüro unterscheidet: Wir sind Spezialisten in allen Bereichen rund um Versorgungs- und Netzinfrastrukturen. Das bedeutet kürzere Einarbeitungszeiten, realistischere Potenzialanalysen und eine Planung, die tatsächlich umsetzbar ist – nicht nur auf dem Papier.
Wichtig für Kommunen in Rheinhessen: Die gesetzliche Frist für Mainz läuft am 30. Juni 2026 ab. Für alle übrigen Kommunen gilt der 30. Juni 2028 – wer jetzt beginnt, schafft frühzeitig Planungssicherheit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.
Warum jetzt handeln? Die Vorteile auf einen Blick
Planungssicherheit für Ihre Kommune – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Investoren wissen frühzeitig, welche Wärmelösungen in welchem Quartier zukunftsfähig sind.
Stabile, bezahlbare Wärmeversorgung– Wer heute plant, reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und schützt Haushalte sowie Gewerbe langfristig vor volatilen Energiepreisen.
Klimaziele erreichen – regional verankert – Wir bringen die technische Expertise mit, um erneuerbare Energiequellen – Rheinwasser-Wärmepumpen, Solarthermie, industrielle Abwärme – gezielt in Ihren Wärmeplan zu integrieren.
Mainz: Landeshauptstadt auf dem Weg zur klimaneutralen Wärme
Mainz ist die bevölkerungsreichste Stadt in Rheinland-Pfalz und Vorreiter in der kommunalen Wärmeplanung der Region. Die Wärmeplanung startete im Dezember 2024 und soll bis Juni 2026 abgeschlossen sein – termingerecht zur bundesrechtlichen Pflichtfrist.
Ausgangslage und Herausforderung
Mainz ist bislang stark von fossilen Energieträgern abhängig. Das bestehende Fernwärmenetz wird schrittweise ausgebaut; bereits heute stammen rund 30% der Fernwärme aus regenerativen Quellen, vor allem aus dem Müllheizkraftwerk. Das städtische Klimaschutzziel sieht eine Dekarbonisierung der Fernwärme um mindestens 90% bis 2035 vor.
Zentrale Elemente des Mainzer Wärmeplans
- Fernwärme als Rückgrat: Ausbau und Dekarbonisierung des bestehenden Netzes – unter anderem durch Abwärme aus dem Rechenzentrum (via Großwärmepumpen), Rheinwasser-Wärmepumpen und regenerative Gase
- Wärmepumpen als dezentrale Alternative für Gebiete ohne Fernwärmeanschluss
- Öffentliche Beteiligung: Bürgerforum im Oktober 2025, Entwurfsbeteiligung März/April 2026 – der Plan ist transparent und bürgernah gestaltet
- Zeitplan: Stadtratsbeschluss voraussichtlich bis Mai/Juni 2026
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung
Die genauen Inhalte werden individuell auf die lokalen Gegebenheiten, gesetzlichen Vorgaben und politischen Ziele Ihrer Kommune abgestimmt. Als regionaler Netzbetreiber mit Erfahrung auf beiden Seiten des Rheins kennen wir die typischen Versorgungsstrukturen und Bebauungsmuster in Rheinhessen.
Eignungsprüfung
Ihre Kommune wird in verschiedene Eignungsgebiete unterteilt, um festzustellen, welche Art der Wärmeversorgung sich für welches Gebiet am besten eignet – etwa Wärmenetze, Wärmepumpen oder dezentrale Lösungen. Unsere Kenntnis der regionalen Infrastruktur ermöglicht dabei eine fundierte und realitätsnahe Einschätzung von Anfang an.
Bestandsanalyse
Erfassung des aktuellen und künftigen Wärmebedarfs sowie der bestehenden Wärmeversorgung in Ihrer Kommune. Alle personenbezogenen Daten werden aggregiert – der Datenschutz bleibt vollständig gewährleistet.
Potenzialanalyse
Identifikation von Möglichkeiten, den Wärmebedarf zu senken und durch erneuerbare Energien zu decken. In der Region Rheinhessen bieten der Rhein (Flusswärmepumpen), industrielle Abwärme sowie Solarthermie auf den weitläufigen landwirtschaftlichen Flächen besondere Chancen.
Zielszenario
Auf Basis der Analysen entstehen konkrete Wärmeversorgungsgebiete – ein klarer Fahrplan, der Bürgerinnen und Bürgern, Gebäudeeigentümern und Unternehmen in Ihrer Kommune die Planungssicherheit gibt, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen.
Jetzt handeln – Wärmeplanung als Chance
Die kommunale Wärmeplanung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie ist die strategische Basis für eine zukunftsfähige, klimaneutrale und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung in Ihrer Kommune. Mainz zeigt als Landeshauptstadt, wie ein transparenter, bürgerbeteiligter Planungsprozess aussieht. Kommunen in Rheinhessen, die jetzt aktiv werden, geben Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen.
Sie sind in Hessen, der Pfalz oder in der Region Rhein-Neckar tätig? Auch dort begleiten wir kommunale Wärmeplanungen.
Häufige Fragen
Wir sind eine Gemeinde in Rheinhessen – kann e-netz Südhessen uns trotzdem unterstützen?
Ja. Als Netzbetreiber in Südhessen verfügt e-netz Südhessen über langjährige Erfahrung mit der Versorgungsinfrastruktur der gesamten Rhein-Main-Neckar-Region. Die kommunale Wärmeplanung ist eine Planungsdienstleistung außerhalb des Netzbetriebs – sie ist nicht an ein Netzgebiet gebunden. e-netz Südhessen bietet diese Leistung für Kommunen im Umkreis von an. Unsere Kenntnis der typischen Versorgungsstrukturen auf beiden Seiten des Rheins fließt direkt in eine realitätsnahe Bestandsanalyse ein – und macht den Unterschied zu einem rein überregionalen Planungsbüro ohne lokale Verankerung.
Ist unsere Kommune in Rheinland-Pfalz zur Wärmeplanung verpflichtet?
Ja. Mit dem AGWPG vom 26. April 2025 sind in Rheinland-Pfalz kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden zur Wärmeplanung verpflichtet. Kommunen über 100.000 Einwohner (wie Mainz) müssen bis 30. Juni 2026, alle anderen bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen.
Was bedeutet der Wärmeplan für meine Heizung als Privatperson?
Der Wärmeplan hat keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für einzelne Haushalte. Er ist eine strategische Fachplanung – keine Bauleitplanung. Er gibt Bürgerinnen und Bürgern verlässliche Orientierung darüber, welche Heizlösungen für ihr Gebäude und Quartier langfristig sinnvoll sind.
Welche Heizsysteme sind nach der Wärmeplanung möglich?
Je nach lokaler Lage kommen in Frage: Fernwärme (besonders in verdichteten Lagen wie Mainz), Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erde, Flusswasser), Solarthermie, Biomasse, Geothermie und perspektivisch Wasserstoffnetze.
Kann unsere Gemeinde die Wärmeplanung mit Nachbargemeinden gemeinsam durchführen?
Ja – und in Rheinhessen ist das besonders empfehlenswert. Gerade Verbandsgemeinden im Landkreis Mainz-Bingen profitieren von gemeinsamen Potenzialanalysen und geteilten Planungsressourcen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Wärmeplans?
Als Richtwert gilt: 12 bis 24 Monate für mittelgroße Kommunen.
Was passiert nach dem Beschluss des Wärmeplans?
Der Wärmeplan bildet die Grundlage für alle weiteren Umsetzungsschritte: Ausbau von Wärmenetzen, kommunale Förderprogramme, Investitionsentscheidungen der Stadtwerke. Er muss regelmäßig fortgeschrieben werden.