Erfüllung gesetzlicher Pflichten von Anfang an – Mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht nach KlimaG BW § 27 termingerecht und ohne Risiko – von der Ausschreibung bis zum Gemeinderatsbeschluss.
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist das zentrale Instrument, mit dem Ihre Kommune die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral und wirtschaftlich gestaltet. Auf Basis ortsspezifischer Verbrauchsdaten, bestehender Infrastruktur und lokaler Potenziale erneuerbarer Energien entsteht ein maßgeschneiderter Plan – der fossile Energieträger schrittweise durch Erneuerbare und Abwärmenutzung ersetzt.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) macht die kommunale Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe – als zentrales Instrument, um das nationale Klimaziel zu erreichen: Bis 2040 müssen die deutschen Treibhausgasemissionen laut Klimaschutzgesetz um mindestens 88 Prozent reduziert werden. Da Wärme lokal erzeugt werden muss und jede Kommune individuelle Ausgangsbedingungen mitbringt, braucht es einen erfahrenen Partner vor Ort.
Als etablierter Betreiber von Strom- und Erdgasnetzen in der Region begleiten wir Ihre Wärmeplanung von der ersten Analyse bis zur Umsetzung – pragmatisch und rechtssicher. Sprechen Sie uns an.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg gehört bundesweit zu den Pionieren der kommunalen Wärmeplanung. Bereits 2023 schrieb das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW, § 27) die Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte gesetzlich vor – lange bevor das Bundesrecht (WPG) folgte. Mit der Novellierung des KlimaG BW, in Kraft seit 6. August 2025, sind nun alle Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Das landesweite Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung ist seitdem geschlossen.
Baden-Württemberg liegt dabei bundesweit vorne: Ende 2025 hatten Kommunen, in denen rund 64% der Landesbevölkerung lebt, bereits einen fertigen Wärmeplan.
| Merkmal | Baden-Württemberg (KlimaG BW) | Bundesrecht (WPG) |
|---|---|---|
| Verpflichtungskreis | Alle Kommunen (seit 6. Aug. 2025) | > 100.000 EW bis 30.06.2026; übrige bis 30.06.2028 |
| Vereinfachtes Verfahren | Für kleine Gemeinden vorgesehen | Möglich, Ausgestaltung durch Länder |
| Förderstatus | Geschlossen seit Aug. 2025 – KWP ist jetzt Pflicht | - |
| Geförderte Kommunen | Mehr als 470 kleinere Gemeinden | - |
| BW-Führungsposition | 64% der Bevölkerung mit fertigem Plan (Ende 2025) | - |
Die KEA-BW begleitet Kommunen mit Wissenstransfer und Grundlagenberatung, das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als Aufsichtsbehörde für die formale Entgegennahme und Prüfung der Wärmepläne in der Region zuständig.
Für die operative Erstellung – von der Datenerhebung über die Potenzialanalyse bis zur beschlussfähigen Planfassung – brauchen Kommunen einen erfahrenen regionalen Partner. Wir kennen die lokale Infrastruktur, die Versorgungsstrukturen und die spezifischen Gegebenheiten der Kommunen im Rhein-Neckar-Gebiet.
Bei Interesse schreiben Sie uns gern eine E-Mail.
Wichtig für Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis: Das Förderprogramm für freiwillige KWP ist geschlossen. Alle Kommunen sind nun zur Wärmeplanung verpflichtet. Frühzeitiges Handeln schafft Rechtssicherheit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.
Kommunale Wärmeplanung mit e-netz Südhessen: Die Vorteile
Planungssicherheit für Ihre Kommune – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Investoren wissen frühzeitig, welche Wärmelösungen in welchem Quartier zukunftsfähig sind – das schafft Vertrauen und erleichtert Investitionsentscheidungen.
Stabile, bezahlbare Wärmeversorgung – Wer heute plant, reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und schützt Haushalte sowie Gewerbe langfristig vor volatilen Energiepreisen.
Klimaziele erreichen – regional verankert – Als Netzbetreiber in der Region kennen wir die lokale Infrastruktur und bringen die technische Expertise mit, um erneuerbare Energiequellen – Solarthermie, Geothermie, Abwärme – gezielt in Ihren Wärmeplan zu integrieren.
Ablauf der kommunalen Wärmeplanung
Die genauen Inhalte werden individuell auf die lokalen Gegebenheiten, gesetzlichen Vorgaben und politischen Ziele Ihrer Kommune abgestimmt.
Eignungsprüfung
Ihre Kommune wird in verschiedene Eignungsgebiete unterteilt, um festzustellen, welche Art der Wärmeversorgung sich für welches Gebiet am besten eignet. Unsere Kenntnis der Netzinfrastruktur in der Metropolregion Rhein-Neckar ermöglicht dabei eine fundierte und realitätsnahe Einschätzung von Anfang an.
Bestandsanalyse
Erfassung des aktuellen und künftigen Wärmebedarfs sowie der bestehenden Wärmeversorgung in Ihrer Kommune. Alle personenbezogenen Daten werden aggregiert – der Datenschutz bleibt vollständig gewährleistet.
Potenzialanalyse
Identifikation von Möglichkeiten, den Wärmebedarf zu senken und durch erneuerbare Energien zu decken. In der Region Rhein-Neckar bieten die Industriestandorte Mannheim und Ludwigshafen dabei besondere Potenziale für die Nutzung industrieller Abwärme.
Zielszenario
Auf Basis der Analysen entstehen konkrete Wärmeversorgungsgebiete – ein klarer Fahrplan, der Bürgerinnen und Bürgern, Gebäudeeigentümern und Unternehmen in Ihrer Kommune die Planungssicherheit gibt, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen.
Mannheim und Heidelberg: Bundesweite Vorreiter
Die Metropolregion Rhein-Neckar beheimatet mit Mannheim und Heidelberg zwei der bundesweit bekanntesten Vorbildkommunen für kommunale Wärmeplanung.
Mannheim – Klimapositiv bis 2035
Mannheim betreibt mit seinem Energieversorger MVV Energie ein Fernwärmenetz mit rund 600 Kilometern Länge – eines der größten Fernwärmenetze in Europa. Es versorgt über 165.000 Haushalte und deckt damit rund 60% aller Mannheimer Haushalte ab. Im März 2024 beschloss der Gemeinderat als eine der ersten Großstädte Deutschlands die kommunale Wärmeplanung.
Kernziele des Mannheimer Wärmeplans:
- Vollständige Dekarbonisierung der Fernwärme bis 2030 – über Großwärmepumpen, Flusswärmepumpen (Rhein), industrielle Abwärme und Power-to-Heat-Anlagen
- Klimaneutral bis 2035 als übergeordnetes Stadtentwicklungsziel
- Interkommunaler Fernwärmeverbund: Speyer, Brühl, Schwetzingen und Ketsch sind bereits angeschlossen
Heidelberg – Klimaneutrales Fernwärmenetz bis 2035
Heidelberg verfügt über ein 225,7 km langes Fernwärmenetz mit einer jährlichen Netzabgabe von ca. 474,4 Mio. kWh. Aktuell stammen rund 75% der Wärme aus dem Mannheimer Netz, 25% werden lokal erzeugt. Bis 2030 soll die Versorgung weitestgehend CO₂-frei sein, bis 2035 vollständig klimaneutral. Herzstück der Heidelberger Wärmeinfrastruktur ist der Energie- und Zukunftsspeicher – ein 55 Meter hoher Pufferspeicher mit 20.000 m³ Bruttovolumen, der Fernwärmewasser bei bis zu 115 °C speichert und den gesamten Heidelberger Wärmebedarf über ein Wochenende decken kann.
Jetzt handeln – Wärmeplanung als Chance
Die kommunale Wärmeplanung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie ist die strategische Basis für eine zukunftsfähige, klimaneutrale und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung in Ihrer Kommune. Die Metropolregion Rhein-Neckar zeigt mit Mannheim und Heidelberg, welches Potenzial in einer engagierten, überregional vernetzten Wärmeplanung steckt. Kommunen, die jetzt aktiv werden, geben Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für ihre Investitionsentscheidungen brauchen.
Für eine individuelle Beratung zur kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Kommune stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie sind in Hessen, der Pfalz oder in Rheinhessen tätig? Auch dort begleiten wir kommunale Wärmeplanungen.
Häufige Fragen
Wir sind eine Gemeinde in Baden-Württemberg – kann e-netz Südhessen uns trotzdem bei der Wärmeplanung unterstützen?
Ja. Als Netzbetreiber in Südhessen verfügt e-netz Südhessen über langjährige Erfahrung mit der Versorgungsinfrastruktur der gesamten Rhein-Main-Neckar-Region. Die kommunale Wärmeplanung ist eine Beratungs- und Planungsdienstleistung außerhalb des Netzbetriebs – sie ist nicht an ein Netzgebiet gebunden. e-netz Südhessen bietet diese Leistung daher auch für Kommunen im Umkreis an, also für Städte und Gemeinden im nördlichen Baden-Württemberg und der Metropolregion Rhein-Neckar.
Was Kommunen in der Region von dieser Zusammenarbeit profitieren: e-netz Südhessen kennt die typischen Versorgungsstrukturen, Bebauungsmuster und klimatischen Bedingungen des Rhein-Neckar-Raums aus dem operativen Netzbetrieb. Diese Kenntnis fließt direkt in eine realitätsnahe Bestandsanalyse und Potenzialermittlung ein – und macht den Unterschied zu einem rein überregionalen Planungsbüro ohne lokale Verankerung.
Mit welchen Kosten ist bei der Kommunalen Wärmeplanung in der Rhein-Neckar Region zu rechnen?
Für eine Kommune mit rund 10.000 Einwohnern ist mit einem mittleren fünfstelligen Betrag zu rechnen. Das frühere Landesförderprogramm (80% Zuschuss) ist seit August 2025 geschlossen. Für die Umsetzungsphase stehen jedoch weiterhin Fördermittel bereit:
- BAFA-Zuschüsse: für erneuerbare Heiztechnologien
- KfW-Kredite: mit vergünstigten Zinsen für energetische Sanierungen
- Kommunale Förderprogramme: z. B. in Mannheim für Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse
Ist unsere Kommune zur Wärmeplanung verpflichtet?
In Baden-Württemberg sind seit der KlimaG BW-Novelle vom 6. August 2025 alle Städte und Gemeinden zur Wärmeplanung verpflichtet. Bundesweit gilt: Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis 30. Juni 2026, alle anderen bis 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen.
Was bedeutet der Wärmeplan für meine Heizung als Privatperson?
Der Wärmeplan hat keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für einzelne Haushalte. Er ist eine strategische Fachplanung – keine Bauleitplanung. Er gibt Bürgerinnen und Bürgern verlässliche Orientierung darüber, welche Heizlösungen für ihr Gebäude und Quartier langfristig sinnvoll sind.
Welche Heizsysteme sind nach der Wärmeplanung möglich?
Je nach lokaler Lage kommen in Frage: Fernwärme (besonders bei dichter Bebauung wie in Mannheim oder Heidelberg), Wärmepumpen (Luft, Wasser, Erde), Solarthermie, Biomasse, Geothermie und perspektivisch Wasserstoffnetze.
Kann unsere Kommune die Wärmeplanung mit Nachbargemeinden gemeinsam durchführen?
Ja – und in der Metropolregion Rhein-Neckar ist das besonders empfehlenswert. Die Gemeinden Brühl und Ketsch sowie die Stadt Schwetzingen profitieren bereits heute direkt vom Fernwärmenetz Mannheims.
Wie lange dauert die Erstellung eines Wärmeplans?
Als Richtwert gilt: 12 bis 18 Monate für mittelgroße Kommunen. Frühzeitiges Handeln schafft Rechtssicherheit und gibt Bürgerinnen und Bürgern schneller verlässliche Planungsgrundlagen.
Was passiert nach dem Beschluss des Wärmeplans?
Der Wärmeplan bildet die Grundlage für alle weiteren Umsetzungsschritte: Ausbau von Wärmenetzen, kommunale Förderprogramme, Investitionsentscheidungen der Stadtwerke. Er muss mindestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.