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Aktuelle Smart-Meter-Werbeschreiben 

Derzeit werden in unserem Netzgebiet vermehrt Werbebriefe von wettbewerblichen Messstellenbetreibern zum Einbau intelligenter Messsysteme versendet.

Es besteht keine Verpflichtung, aufgrund eines solchen Werbeschreibens einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber kurzfristig zu beauftragen oder einen Vertrag abzuschließen.

Die e-netz Südhessen als grundzuständiger Messstellenbetreiber führt den flächendeckenden Einbau von intelligenten Messsystemen wie gesetzlich vorgesehen durch. Kunden, bei denen der Wechsel auf ein so genanntes Smart Meter ansteht, werden von uns rechtzeitig informiert. 

Sollten Sie sich trotzdem entscheiden, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen, schließen Sie einen separaten kostenpflichtigen Messstellenvertrag ab. Prüfen Sie daher Leistungsumfang, Vertragsbedingungen und Kosten sorgfältig und lassen Sie sich durch kurz angesetzte Rückmelde- oder Gültigkeitsfristen nicht unter Zeitdruck setzen.

Detailansicht eines Displays von einem elektronischen Zähler

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