Die Steuerbox wird im Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) im Zählerschrank eingebaut. Weitere Informationen finden Sie in den Technischen Mindestanforderungen der e-netz Südhessen AG zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG.
Was ist eine Steuerbox?
Eine Steuerbox ist ein technisches Gerät, das zusammen mit einem intelligenten Messsystem eingesetzt wird. Mit einer Steuerbox kann der Netzbetreiber einzelne Geräte, beispielsweise Wallboxen, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung, Stromspeicher oder Erzeugungsanlagen wie PV-Anlagen, bei Bedarf kurzzeitig herunterregeln, um eine Netzüberlastung zu verhindern.
Welche Funktionen hat eine Steuerbox?
- Im Falle eines drohenden Netzengpasses kann die Steuerbox die Leistung steuerbarer Anlagen vorübergehend reduzieren.
- Bei Anlagen mit Einspeisung in das Netz, zum Beispiel Photovoltaikanlagen, kann die Einspeiseleistung vorübergehend reduziert werden, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden.
- Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeichern, kann der Strombezug aus dem Netz vorübergehend reduziert werden. Eine Mindestbezugsleistung für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bleibt dabei immer gewährleistet. Ihr normaler Haushaltsstrom bleibt unangetastet; eine Leistungsreduzierung findet hier nicht statt.
Wer bekommt eine Steuerbox?
Eine Steuerbox ist vom Gesetzgeber vorgesehen, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, zum Beispiel private Wallboxen, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher mit einer elektrischen Bezugsleistung von jeweils mehr als 4,2 kW. Weitere Informationen finden Sie unter „Wichtige Infos zur Neuregelung § 14a EnWG“.
- Erzeugungsanlagen nach § 9 EEG, zum Beispiel PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW.
Was muss ich als Kunde beachten?
Für den Einbau der Steuerbox muss Ihre elektrische Kundenanlage entsprechend den technischen Mindestanforderungen (TMA) der e-netz Südhessen AG vorbereitet sein. Beauftragen Sie hierfür einen geeigneten Elektrofachbetrieb. Dieser übernimmt die erforderlichen Vorbereitungen an Ihrer elektrischen Anlage und stellt die Verbindung zu Ihren steuerbaren Einrichtungen her. Einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Installateursuche.
Die Steuerbox wird vom zuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt und installiert. Ist die e-netz Südhessen für Sie als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig, übernimmt ein Zählermonteur der e-netz Südhessen die Installation.
Häufige Fragen zur Steuerbox
Allgemeine Fragen zur Steuerbox
Wo genau wird die Steuerbox im Zählerschrank eingebaut?
Was sind die technischen Voraussetzungen für den Einbau einer Steuerbox?
Technische Grundvoraussetzung für den Einbau einer Steuerbox ist eine gemäß unseren technischen Mindestanforderungen (TMA) vorbereitete elektrische Kundenanlage. Arbeiten an Ihrer elektrischen Kundenanlage kann ein zugelassener Elektrofachbetrieb durchführen. Einen geeigneten Betrieb finden Sie über unsere „Installateursuche“.
Rechtliche Pflicht und Anwendungsbereich
Ich habe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel eine Wärmepumpe, vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen. Wann wird die Steuerbox eingebaut?
Wenn Ihre Anlage bereits vor dem 01.01.2024 nach den damaligen Regelungen des § 14a EnWG betrieben wurde, gelten diese zunächst weiter. Spätestens ab dem 01.01.2029 wird die Anlage nach den neuen Regelungen des § 14a EnWG behandelt. Das hierfür erforderliche intelligente Messsystem (iMSys) sowie eine Steuerbox werden im Rahmen der Umstellung auf die neuen Regelungen durch uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber eingebaut.
Kann meine angemeldete private 11-kW-Wallbox abgelehnt werden?
Nein, eine pauschale Ablehnung aus Gründen der Netzüberlastung wird nicht erfolgen.
Wird bei einer PV-Anlage mit installiertem iMSys und einer Steuerbox im Bedarfsfall auch die Einspeiseleistung reduziert? Welche Auswirkungen hat dies auf die Einspeisevergütung?
Derzeit werden durch die e-netz Südhessen nur Erzeugungsanlagen ab 100 kW installierter Leistung für netzbedingte Abregelungen aktiv herangezogen. Über den Redispatch 2.0 ist hierfür auch eine entsprechende Entschädigung geregelt.
Die Ausstattung von Erzeugungsanlagen ab 7 kW mit Steuerboxen ist gesetzlich vorgeschrieben. Dass künftig auch Kleinanlagen zur Steuerung herangezogen werden oder sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich einen Funktionstest der Steuerbox durchzuführen. Dies ist bis auf Weiteres die einzige aktive Begrenzung der Einspeiseleistung.
Technische Umsetzung und Schnittstellen
Welche Anschlussmöglichkeiten bietet die Steuerbox?
Eine steuerbare Einrichtung kann auf zwei verschiedene Arten an die Steuerbox angeschlossen werden: über die Steuersignal-Klemmleiste (Relaissteuerung) oder über die digitale RJ45-Buchse (EEBUS-Schnittstelle) im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) über dem zugehörigen Zählerfeld.
Ist bei einer vorhandenen EEBUS-Anbindung über die RJ45-Buchse weiterhin eine Steuersignal-Klemmleiste erforderlich?
Bei einer funktionsfähigen EEBUS-Anbindung über die RJ45-Buchse im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) kann auf die Steuersignal-Klemmleiste verzichtet werden.
Reicht bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wallbox oder Wärmepumpe, mit digitaler EEBUS-Schnittstelle die vorhandene Technik aus, oder wird zusätzlich ein Energiemanagementsystem (EMS) benötigt?
Nein, ein Energiemanagementsystem (EMS) ist nicht grundsätzlich erforderlich. Bei einer einzelnen steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wallbox, kann die Steuerung auch ohne zusätzliches EMS erfolgen.
Ein EMS kann insbesondere bei bestimmten Anlagenkonstellationen, beispielsweise bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, sinnvoll sein. Welche technische Lösung für Ihre Anlage geeignet ist, prüft Ihr beauftragter Elektrofachbetrieb im Einzelfall.
Wie wird sichergestellt, dass mein Haushaltsstrom von einer Dimmung meiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wallbox oder eines Stromspeichers, nicht betroffen ist?
Eine Mindestbezugsleistung (Pmin) für Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bleibt immer gewährleistet. Die Steuerbox ist ausschließlich mit den steuerbaren Einrichtungen verbunden. Ihr normaler Haushaltsstrom bleibt unangetastet; eine Leistungsreduzierung findet hier nicht statt.
Meine steuerbare Einrichtung, zum Beispiel eine Wallbox oder ein Stromspeicher, besitzt keinen Anschluss für eine Steuerbox. Ist eine Abschaltung über ein Schaltschütz zulässig?
Wenn Ihre steuerbare Einrichtung keinen Anschluss für eine externe Steuerung besitzt, ist eine Abschaltung über ein Schaltschütz ebenfalls zulässig. Grundsätzlich bleibt immer eine Mindestbezugsleistung von 4,2 kW gewährleistet.
Sollte Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung eine Dimmung auf 4,2 kW nicht umsetzen können, ist die nächstkleinere Leistungsstufe, gegebenenfalls auch 0 kW, zu wählen.
Vorbereitung, Einbau und Ablauf
Welche Arbeiten müssen vor dem Einbautermin eines intelligenten Messsystems (iMSys) und einer Steuerbox kundenseitig abgeschlossen sein?
Die RJ45-Buchse und, sofern erforderlich, die Steuersignal-Klemmleiste müssen im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) über dem zugehörigen Zählerplatz installiert sein.
Außerdem muss Ihre steuerbare Einrichtung, zum Beispiel eine Wallbox oder eine PV-Anlage, an die RJ45-Buchse beziehungsweise die Steuersignal-Klemmleiste angeschlossen sein. Bei einer funktionsfähigen EEBUS-Anbindung über die RJ45-Buchse kann auf die Steuersignal-Klemmleiste verzichtet werden.
Wird bei mir für den Einbau der Steuerbox der Strom abgeschaltet?
In der Regel wird der Strom nicht abgeschaltet. Abhängig vom Aufbau der Anlage kann es jedoch vorkommen, dass der Strom kurzzeitig abgeschaltet werden muss.
Zu welchen Anlagenteilen benötigt der Zählermonteur Zugang, zum Beispiel zum Zählerschrank, Wechselrichter oder zur Unterverteilung?
In der Regel benötigt unser Zählermonteur Zugang zum Zählerschrank und gegebenenfalls zum Hausanschlusskasten.
In welchem Zeitraum nach dem Einbau der Steuerbox muss gegebenenfalls ein weiterer Termin mit dem Elektrofachbetrieb stattfinden, damit die Steuerbox aktiviert werden kann?
Nach der vollständigen Installation des intelligenten Messsystems (iMSys) mit der Steuerbox ist von unserer Seite kein weiterer Termin zur Aktivierung Ihrer Steuerbox erforderlich.
Wie lässt sich der Einbautermin koordinieren, damit mein beauftragter Elektrofachbetrieb dabei sein kann?
Bei einem vorhandenen intelligenten Messsystem (iMSys) und einer nachträglichen Installation der Steuerbox vereinbaren Sie den Einbautermin im Vorfeld mit uns. Sie können Ihren Elektrofachbetrieb ebenfalls zu diesem Termin hinzuziehen.
Die Terminierung der Inbetriebnahme einer Neuanlage mit Zählerwechsel erfolgt durch Ihren beauftragten Elektrofachbetrieb.
Zuständigkeiten und beteiligte Fachbetriebe
Von wem wird die Steuerbox geliefert?
Die Steuerbox wird vom jeweils zuständigen Messstellenbetreiber bereitgestellt. Sofern die e-netz Südhessen AG für Sie als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig ist, wird die Steuerbox von unserem Zählermonteur installiert.
Von wem wird die Steuerbox eingebaut und elektrisch angeschlossen?
Der Einbau und der Anschluss der Steuerbox im Zählerbereich erfolgen durch unseren Zählermonteur.
Die Vorbereitung des elektrischen Anschlusses, zum Beispiel der Einbau der Steuersignal-Klemmleiste, der RJ45-Buchse und der Spannungsversorgung sowie die Anbindung der steuerbaren Einrichtung, übernimmt Ihr Elektrofachbetrieb.
Welchen Elektrofachbetrieb kann ich mit der Vorbereitung des Einbaus der Steuerbox beauftragen?
Geeignete Elektrofachbetriebe finden Sie auf unserer Website über die Installateursuche.
Kosten
Warum benötige ich zur Vorbereitung des Einbaus der Steuerbox einen Elektrofachbetrieb, und warum muss ich die Kosten dafür tragen?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Festlegungspapier BK6-22-300, Kapitel 4.6.1 „Pflichten des Betreibers zur Beauftragung der Steuerungsanbindung“, festgelegt, dass der Betreiber dafür Sorge zu tragen hat, „dass seine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen auf seine Kosten ausgestattet wird“.
Welche einmaligen Kosten entstehen für die Steuerbox, den Einbau, den Anschluss und die Inbetriebnahme?
Bei einem Pflichteinbau des intelligenten Messsystems (iMSys) mit einer Steuerbox entstehen für Sie von Seiten der e-netz Südhessen keine Einbaukosten. Sollte der Einbau auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erfolgen, fallen für den Einbau durch uns einmalig 100 € inklusive Mehrwertsteuer an.
In beiden Fällen fallen zusätzlich die Kosten für die Vorbereitung des elektrischen Anschlusses, also für Steuersignal-Klemmleiste, RJ45-Buchse und Spannungsversorgung, durch Ihren Elektrofachbetrieb an.
Eine Übersicht der durch uns anfallenden Kosten finden Sie in unserem Preisblatt für Messstellenbetrieb.
Welche laufenden Kosten entstehen jährlich, zum Beispiel für Betrieb, Wartung oder Messstellenbetrieb?
Die aktuellen laufenden Kosten für den Betrieb einer Steuerbox entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt für den Messstellenbetrieb.
Die Kosten für den Betrieb einer Steuerbox für eine Anlage nach § 14a EnWG belaufen sich aktuell auf 50,00 € inklusive Mehrwertsteuer pro Jahr. Außer den dort angegebenen Kosten fallen für Sie für den Betrieb und die Wartung der Steuerbox keine weiteren Kosten an.
Können durch technische Anpassungen, Änderungen des Messkonzepts oder Arbeiten des Elektrofachbetriebs zusätzliche Kosten entstehen?
Für technische Anpassungen Ihrer elektrischen Anlage können weitere Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Elektrofachbetrieb. Geeignete Elektrofachbetriebe finden Sie über unsere Installateursuche.
Gibt es eine transparente Gesamtkostenübersicht einschließlich möglicher Wartungs- oder Folgekosten?
Eine Übersicht der Kosten können Sie dem Preisblatt für Messstellenbetrieb entnehmen. Wartungs- und Folgekosten sind im Preis für den Betrieb der Steuerbox enthalten. Weitere Kosten fallen hierfür nicht an.
Reduzierte Netzentgelte und wirtschaftliche Auswirkungen
Welche finanzielle Reduzierung der Netzentgelte ist konkret zu erwarten?
Die aktuellen Reduzierungen der Netzentgelte finden Sie auf unserer Seite Pflichtveröffentlichungen unter „Netzentgelte & Preisblätter“ unter „Netzentgelte Strom“. Die Netzentgeltreduzierungen sind unter dem Punkt „3.2.3. Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG ohne Leistungsmessung, Inbetriebnahme ab 01.01.2024“ aufgeführt.
Greift die Reduzierung der Netzentgelte nach den Modulen 1 bis 3 unmittelbar nach dem Einbau und der Inbetriebnahme des intelligenten Messsystems (iMSys) und der Steuerbox oder erst zu einem späteren Zeitpunkt?
Sobald ein zugelassener Elektrofachbetrieb die steuerbare Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder einen Stromspeicher, in Betrieb genommen und dies der e-netz Südhessen angezeigt hat, ist eine Abrechnung nach Modul 1 oder 2 möglich.
Modul 3 kann ergänzend zu Modul 1 gewählt werden. In der Regel teilt der Stromlieferant dem Netzbetreiber den Wechsel zu Modul 3 mit. Anschließend wird das reduzierte Netzentgelt nach Modul 3 abgerechnet.
Gilt die Reduzierung dauerhaft oder nur für einen bestimmten Zeitraum?
Die Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG gilt bis auf Weiteres.
Erfolgt die Reduzierung der Netzentgelte automatisch, oder muss ich dafür einen Antrag stellen?
Modul 1 wird seit dem 01.01.2024 für alle neu in Betrieb genommenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a EnWG automatisch für Sie hinterlegt. Ein gesonderter Antrag für Modul 1 ist nicht erforderlich.
Gibt es für die Reduzierung der Netzentgelte einen gesonderten Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu § 14a EnWG sollte Ihnen Ihr beauftragter Elektrofachbetrieb bei der Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) ausgehändigt haben. Falls Sie diese nicht erhalten haben, finden Sie hier die Allgemeinen Bedingungen zu § 14a EnWG.
Bezieht sich das reduzierte Netzentgelt auf den Grundpreis oder auf den Arbeitspreis?
Die Reduzierung der Netzentgelte bezieht sich auf den Arbeitspreis. Insbesondere in den Modulen 2 und 3 erfolgt die Reduzierung der Netzentgelte je kWh. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter „Preisbestandteile und Tarife“.
Auswirkungen im Betrieb
Wird nach dem Einbau und der erfolgreichen Inbetriebnahme der Steuerbox eine bestehende Einspeisebegrenzung der PV-Anlage aufgehoben?
Die Verpflichtung zur Begrenzung der Wirkleistung auf 60 Prozent entfällt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihre Anlage ist mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet.
- Zusätzlich ist eine Steuerungseinrichtung, zum Beispiel eine Steuerbox, installiert.
- Ihre Anlage wurde durch uns als Netzbetreiber im Rahmen des Steuerbarkeitschecks erstmals erfolgreich auf ihre Ansteuerbarkeit über die neu eingebaute Technik getestet.
Wird bei PV-Anlagen im Bedarfsfall die Einspeiseleistung reduziert?
Bei einer Photovoltaikanlage dient die Steuerbox dazu, die technischen Voraussetzungen für eine ferngesteuerte Regelung der Wirkleistungseinspeisung zu schaffen. Mit dem Einbau der Steuerbox ist keine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung verbunden. Eine tatsächliche Regelung erfolgt nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben.
Kann eine Abregelung oder Abschaltung technische Nachteile oder Schäden an der Photovoltaikanlage verursachen?
In der Regel sind aktuelle PV-Anlagen dafür ausgelegt, durch externe Steuerbefehle abgeregelt zu werden. Daher dürfte eine mögliche Abregelung keinen Schaden an Ihrer PV-Anlage verursachen. Fragen zur technischen Umsetzung Ihrer PV-Anlage beantwortet Ihnen Ihr Elektrofachbetrieb.
Besondere Einzelfälle
Ist bei einer Wärmepumpen-, PV- und Speicheranlage mit bereits vorhandenem intelligentem Messsystem (iMSys) und Energiemanagementsystem (EMS) die notwendige Steuertechnik bereits vorhanden, oder muss zusätzlich eine Steuerbox eingebaut werden?
Ja. Die Steuerbox schafft die technischen Voraussetzungen für eine ferngesteuerte Regelung sowohl der Wirkleistungseinspeisung als auch des Wirkleistungsbezugs. Sie stellt die Verbindung zwischen Ihrem iMSys und dem bereits eingebauten EMS her. Eine Steuerbox kann nicht durch ein EMS ersetzt werden.